Betriebsurlaub

COVID-19: Alles zum Thema Urlaub für Arbeitgeber

Viele Branchen planen normalerweise im Sommer ihren regulären Betriebsurlaub. Auch Arbeitnehmer/innen freuen sich im Sommer auf ihren verdienten Urlaub oder Zeitausgleich. Juli und August sind dabei die beliebtesten Monate. Meistens gibt es in diesen Monaten auch weniger Aufträge und so können durch den Betriebsurlaub Kosten eingespart werden. Gleichzeitig sind Arbeitnehmer/innen froh, den Hochsommer außerhalb der Arbeit genießen zu können.

2020 wird das wahrscheinlich bei vielen anders sein.  Aufgrund der behördlichen Anordnung zum Schutz gegen das Coronavirus, COVID-19, mussten einige Betriebe vorläufig schließen. Unternehmen, wie beispielsweise KTM oder Fill, haben kurzerhand ihren Betriebsurlaub vorgezogen. Manche Arbeitnehmer/innen verbrauchen jetzt ihren Urlaub oder gehen in den Zeitausgleich. Wie sieht die rechtliche Situation aus? Und was ist für Arbeitgeber zum Thema Betriebsurlaub, Urlaub und Zeitausgleich der Mitarbeiter/innen wichtig?

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Wie sehen die „normalen“ rechtlichen Grundlagen für den Betriebsurlaub, Zeitausgleich und Urlaub aus?

Wenn Sie den Betrieb oder einen Teil des Betriebes für einen bestimmten Zeitraum schließen und die gesamte oder Teilbelegschaft deshalb gleichzeitig Urlaub hat, wird das als Betriebsurlaub bezeichnet. In größeren Betrieben, die einen Betriebsrat besitzen, wird der Betriebsurlaub in der Betriebsvereinbarung festgehalten. Diese ist allerdings nur ein Vorschlag für den Urlaubsverbrauch und ersetzt nicht die Zustimmung Ihrer Mitarbeiter/innen.

Jeder Ihrer Mitarbeiter/innen muss dem Zeitpunkt des Urlaubsantritts zustimmen, das gilt auch für den Betriebsurlaub. Als Arbeitgeber haben Sie die Möglichkeit, die Zustimmung zum Urlaubsverbrauch während des Betriebsurlaubs schon bei der Einstellung in den Arbeitsvertrag einzubauen.

Das ist erlaubt, darf aber die Erholungswünsche Ihrer Beschäftigten nicht negativ beeinflussen. Der Betriebsurlaub darf auch nicht mehr als 2 Wochen pro Urlaubsjahr ausmachen. Wenn ein Teammitglied sich weigert, seinen Urlaub zu konsumieren, und grundsätzlich einsatzbereit ist, muss er/ sie weitergezahlt werden. Urlaubstage dürfen dann nicht abgezogen werden, auch wenn keine Arbeitsleistung erbracht wurde.

Kann ich von meinen Angestellten verlangen in den Urlaub beziehungsweise Zeitausgleich zu gehen?

Gibt es Urlaubsanspruch aus früheren Jahren oder aus dem aktuellen, sollte/kann man den Verbrauch des Urlaubs  schriftlich vereinbaren. Verankern Sie in der Vereinbarung, dass Ihre Mitarbeiter/innen den Urlaub in Krisenzeiten, zum Beispiel, wenn Sie Ihren Betrieb kurzzeitig schließen müssen, verbraucht wird.

Sie sollten ebenso eine schriftliche Vereinbarung zum Verbrauch von Über-, und/oder Mehrstunden mit Teilzeit-, und Vollzeitmitarbeitern treffen. Grundsätzlich ist es Ihnen nicht erlaubt Ihre Beschäftigten auf Urlaub oder in den Zeitausgleich für Mehr- und/oder Überstunden zu schicken, wenn diese nicht zustimmen.

Gibt es Ausnahmen, wann ich Urlaub verordnen darf?

Ja, es gibt eine Ausnahme. Aufgrund der COVID-19 Maßnahmen, wenn ihre Kundschaft Ihren Betrieb nicht mehr betreten darg. Ist für Ihre Mitarbeiter/innen sehr wenig oder gar nichts mehr zu tun, dürfen Sie verlangen, dass sie ihren Urlaub und Zeitausgleich konsumieren.

Liegt der zuvor angegebene Grund vor, sind Ihre Beschäftigten seit 15.3.2020 bis 31.12.2020 dazu verpflichtet, Urlaub und Zeitausgleich aufzubrauchen. Details dazu findne Sie auf der Seite der WKO.

Wieviel Urlaub kann ich meinen Mitarbeiter/innen verordnen?

Der Urlaub aus früheren Arbeitsjahren kann von Ihren Angestellten im vollen Maß verbraucht werden.  Ist das zu wenig, können Sie zusätzlich 2 Wochen aus dem laufenden Urlaubsjahr hinzufügen.

Im Ganzen müssen Ihre Angestellten aber maximal 8 Wochen aus allen Urlaubsansprüchen (Vorjahren und aktuell) und Zeitguthaben (Ausnahme: Umwandlung kollektivvertragliche Geldansprüchen in Zeitguthaben) verbrauchen.

Sind vergangene und laufende Urlaubsansprüche verbraucht, können Sie mit Ihren Angestellten schriftlich vereinbaren, dass ins nächste Urlaubsjahr vorgegriffen wird.

Was ist wichtig, wenn ich Urlaubstage aus dem nächsten Urlaubsjahr verordne?

In der Vorgriffs-Vereinbarung sollte festgehalten sein, dass bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsvertrages, dass „zu viel“ bezahlte Urlaubsgeld zurückgefordert werden kann. Gültig ist das nur für Ansprüche aus zukünftigen Urlaubsjahren und wenn Ihr/e Mitarbeiter/in im laufenden Jahr verschuldet entlassen wird oder unberechtigt austritt.

Entspannt im Büro

Was ist mit Sonderurlaub für Beschäftigte, die Kinder betreuen müssen?

Für Mitarbeiter/innen, die Kinder unter 14 Jahren betreuen müssen, können Sie entscheiden, ob Sie ihnen eine Sonderbetreuungszeit ermöglichen. Dies gilt natürlich nur, wenn Einrichtungen (Schulen, Kindergärten etc.) geschlossen sind.  Sie können Ihren Angestellten eine Freistellung von bis zu drei Wochen einräumen. Oft ist hierfür auch Home-Office eine Lösung, die beide Seiten zufrieden stellt.

Vereinbaren Sie eine solche Sonderfreistellung, übernimmt der Staat ein Drittel der Lohnkosten für die Dauer der Freistellung (max. 3 Wochen).

Wie wirkt sich die Corona-Kurzarbeit auf Urlaub und Zeitausgleich aus?

Die Bundesregierung erwartet, dass Unternehmen Möglichkeiten  finden und Vereinbarungen mit Ihren Mitarbeiter/innen treffenBeschäftigte sollen Urlaub und Zeitguthaben aus früheren Jahren (nicht aus dem aktuellen Jahr) vor und während der Kurzarbeit konsumieren. Dieser Verbrauch ist nicht einseitig bestimmbar.

Wenn Ihre Mitarbeiter/innen während der Kurzarbeit Urlaub konsumieren, erhalten Sie keine Kurzarbeitsbeihilfe dafür. Das Urlaubsentgelt bleibt gleich hoch wie vor der Kurzarbeit.

Ist Kurzarbeit keine Option für Sie, können Sie trotzdem mit Ihren Mitarbeiter/innen Urlaub und Zeitausgleich vereinbaren.  Betrifft Ihren Betrieb die Ausnahmeregelung, ordnen Sie Urlaub und Zeitausgleich an.

Wenn Sie einfach noch Zeit brauchen, um die Kurzarbeit vorzubereiten, können Sie mit Ihren Angestellten ebenfalls Urlaub oder Zeitausgleich vereinbaren oder im Ausnahmefall anordnen. Ist alles vorbereitet, beginnen Sie mit der Kurzarbeit.