Fürsorgepflicht der Arbeitgeber

Die Fürsorgepflicht der Arbeitgeber bei Hitze – Welche Maßnahmen muss ich für meine Angestellten treffen?

Einen Anspruch auf hitzefrei haben Arbeitnehmer/innen auch bei hohen Temperaturen nicht. Jedoch sollten Unternehmen bedenken, das die Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit bei solchen Temperaturen deutlich sinkt. Außerdem steigen bei handwerklichen Berufen die Unfallgefahr und Fehlerhäufigkeit stark an. Trotzdem müssen Arbeitgeber darauf achten, dass die Gesundheit ihrer Arbeitnehmer/innen nicht gefährdet wird. Welche Fürsorgepflicht der Arbeitgeber besteht und welche Maßnahmen Sinn machen, erklären wir hier.

 

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Die Fürsorgepflicht der Arbeitgeber – Was hat es mit dem Mythus hitzefrei auf sich?

Eines vorweg: Einen Anspruch auf hitzefrei gibt es nicht. Selbst in der Schule gibt es keine hitzefreien Tage und erst recht nicht im Berufsleben. In anderen Ländern haben Arbeitnehmer/innen zum Beispiel einen Anspruch auf längere Pausezeiten oder hitzefrei bei sehr hohen Temperaturen. Obwohl in Österreich kein genereller Anspruch für Arbeitnehmer/innen auf hitzefrei besteht, gibt es ein paar Ausnahmen.

 

 

Hitzefrei im Baugewerbe

Arbeitgeber im Baugewerbe müssen ihren Arbeiter/innen dennoch unter bestimmten Voraussetzungen hitzefrei geben.

Seit 2013 wird nämlich Hitze, Beben, Frost, Schnee und Regen gesetzlich als Schlechtwetter bezeichnet. Daher kann das Unternehmen bei sehr hohen Temperaturen seinen Bauarbeiter/innen hitzefrei geben. An den freien Tagen, welche Arbeiter/innen wegen Hitze daheim verbracht haben, bekommen sie 60 Prozent des Stundenlohns bezahlt.

Wenn Sie als Arbeitgeber ihren Mitarbeiter/innen hitzefrei geben, erhalten Sie von der Gewerkschaft für Bau-Holz eine Entschädigung. Die Mindesttemperatur für einen hitzefreien Tag liegt aktuell bei 32,5 Grad Celsius.

Regeln für das Arbeiten bei Hitze – Diese Fürsorgepflicht der Arbeitgeber gibt es

In erster Linie müssen Arbeitgeber darauf achten, dass das Raumklima in den Arbeitsräumen für den menschlichen Organismus angemessen ist. Gibt es in den Büroräumen direkte Sonneneinstrahlung durch Fensterflächen, ist diese zu vermeiden. Dafür können zum Beispiel Jalousien installiert werden.

 

Bei Tätigkeiten ohne oder mit geringer körperlicher Belastung wie Büroarbeiten, muss der Arbeitgeber darauf achten, dass die Temperatur im Raum zwischen 19 und 25 Grad Celsius liegt. Wenn in den Büroräumlichkeiten eine Klimaanlage vorhanden ist, sollen die Temperaturen die 25 Grad Grenze nicht überschreiben. Gibt es keine Klimaanlage, so muss der Arbeitgeber sämtliche Maßnahmen treffen, um die Raumtemperatur zu senken. Zum Beispiel nächtliches Lüften, Beschatten oder Ventilatoren bereitstellen.

Gesetzlich ist eine Klimaanlage nicht vorgeschrieben.

 

 

Gesetzliche Verpflichtungen im Rahmen der Fürsorgepflicht der Arbeitgeber

Die folgenden Vorkehrungen muss der Arbeitgeber bei hohen Temperaturen treffen:

  • Für Arbeiten bei geringer körperlicher Belastung darf die Raumtemperatur 19 bis 25 Grad nicht überschreiten. Tut sie das doch, muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass die Temperatur sinkt.
  • Bei Arbeiten mit einer normalen körperlichen Belastung (Arbeiten im Stehen) muss die Temperatur im Raum zwischen 18 und 24 Grad liegen
  • Wenn hauptsächlich körperlich gearbeitet wird, muss eine Mindesttemperatur von 12 Grad gegeben sein. Zudem gibt es die Möglichkeit von hitzefrei.
  • Gibt es keine Klimaanlage, müssen alle Möglichkeiten ergriffen werden, um die Raumtemperatur zu senken.

 

Vom Gesetz ausgehend besteht keine Verpflichtung, eine Klimaanlage zu installieren. Sollte in Ihren Büroräumlichkeiten eine Klimaanlage vorhanden sein, müssen sie folgende Bestimmungen berücksichtigen:

 

  • 25 Grad Raumtemperatur dürfen nicht überstiegen werden
  • Die Luftfeuchtigkeit muss zwischen 40 und 70 Prozent liegen
  • Es darf keine Zugluft durch die Klimaanlage entstehen

 

 

Maßnahmen, die Arbeitgeber bei Hitze treffen können

Die Fürsorgepflicht der Arbeitgeber ist gesetzlich nicht genau geregelt. Dennoch sollte Ihnen als Arbeitgeber das Wohlergehen Ihrer Mitarbeiter/innen am Herzen liegen. Denn sinken die Leistungsfähigkeit und Konzentration bei Hitze ab, so kann das für Ihr Unternehmen unschöne Folgen bedeuten. Studien belegen, dass es bei Hitze zu einer höheren Fehlerquote kommen kann. Außerdem erhöht sich auch das Unfallrisiko bei hohen Temperaturen. Fehler sowie Krankenstände durch Unfälle sind für Unternehmen nicht immer leicht wegzustecken.

Daher haben wir hier ein paar Maßnahmen, welche Sie treffen können, um Ihr Personal gut durch die heißen Tage zu bringen. Außerdem wirken sich solche Handlungen positiv auf das Arbeitsklima aus. Angestellte werden motivierter, wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihr Arbeitgeber um ihr Wohlergehen besorgt ist. Diese Entscheidungen steigern die Mitarbeiterzufriedenheit und führen oft ebenfalls zu einer gesteigerten Motivation.

Folgende Maßnahmen können Arbeitgeber leicht umsetzen:

  • Stellen Sie Ihrer Belegschaft alkoholfreie Getränke bereit.
  • Ändern Sie die Arbeitszeiten. Wenn Sie den Arbeitsbeginn vorverlegen, müssen Ihre Mitarbeiter/innen weniger lange bei Hitze arbeiten.
  • Sorgen Sie für Abschattung von direkter Sonneneinstrahlung.
  • Lüften Sie die Büroräume in der Nacht und in den führen Morgenstunden.
  • Lockern Sie die Bekleidungsvorschriften an heißen Tagen.
  • Stellen Sie Ventilatoren bereit.

 

Maßnahmen für die Führsorgepflicht der Arbeitgeber, wenn das Personal länger im Freien arbeitet:

  • Alkoholfreie Getränke bereitstellen.
  • Arbeitsplätze beschatten.
  • Informieren Sie Ihre Mitarbeiter/innen über Gesundheitsgefahren.
  • Sorgen Sie dafür, dass luftdurchlässige UV-sichere Kleidung getragen wird.
  • Stellen Sie eine Kopfbedeckung für das Personal bereit.
  • Arbeitgeber sollten ebenso Sonnenbrillen bereitstellen.
  • Stellen Sie Sonnenschutzmittel zur Verfügung.
  • Stellen Sie Schutzhandschuhe bereit, wenn die Mitarbeiter/innen mit erhitzen Oberflächen arbeiten.

 

Fürsorgepflicht bei Hitze

Die Fürsorgepflicht der Arbeitgeber: Achten Sie auf Erholungsphasen

Bei Hitze ist es besonders wichtig, dass Arbeitgeber die vorgeschriebenen Arbeits- sowie Ruhezeiten einhalten. Nur so können ausreichende Erholungsphasen für Ihre Mitarbeiter/innen garantiert werden. Denken Sie dabei immer daran, dass Krankenstände Ihr Unternehmen mehr belasten, als es verringerte Arbeitszeiten tun. Daher empfehlen wir Ihnen, besonders in dieser Zeit darauf zu achten, dass Überstunden vermieden werden.

 

Bei Mitarbeiter/innen im Hotel- und Gastgewerbe sowie im Verkehrsbereich oder im Pflegedienst sollten Sie als Arbeitgeber zusätzliche Pausen einführen. Für Ihre Personal das im Freien arbeitet, sollten Sie Kleidung und Hautschutz bereitstellen.

 

 

Allgemeine Fürsorgepflicht der Arbeitgeber

Zu der allgemeinen Fürsorgepflicht der Arbeitgeber gehört es, die Gesundheit der Arbeitnehmer/innen zu schützen. Die Kosten für die Schutzmaßnahmen dürfen nicht auf den/die Mitarbeiter/in zurückfallen. Dazu zählen zum Beispiel Maßnahmen, um Arbeitsunfälle vorzubeugen.

Arbeitgeber müssen sich über den neuesten Stand der Technik und über Erkenntnisse auf dem Gebiet der Arbeitsgestaltung informieren und weiterbilden.

Die Arbeitgeber sind ebenso verpflichtet, Ihr Personal durch geeignete Maßnahmen und Anweisungen vor ernster und unmittelbarer, nicht vermeidbarer Gefahr zu schützen. Das heißt, dass…

  • …Mitarbeiter/innen ihre Arbeit einstellen.
  • …das Personal sofort den Arbeitsplatz verlässt und sich in Sicherheit bringt.
  • ..bei begründeten Ausnahmefällen die Arbeit eingestellt werden kann, bis die unmittelbare Gefahr vorüber ist.

 

Zu der Fürsorgepflicht der Arbeitgeber gehört es auch, Anweisungen an das Personal zu geben, durch welche sie selbst dafür sorgen können, sich und andere in Sicherheit zu bringen und Maßnahmen zur Verringerung oder Beseitigung der Gefahr zu treffen. Dazu müssen die Arbeitnehmer/innen über die zur Verfügung stehenden technischen Mittel Bescheid wissen.

Üben Sie als Arbeitgeber selbst eine Tätigkeit in der Arbeitsstätte oder auf einer Baustelle aus, haben Sie sich so zu verhalten, dass sie Ihr dort arbeitendes Personal nicht gefährden.

Wenn Sie als Arbeitgeber nicht im nötigen Ausmaß selbst in Ihrem Büro oder auf der Baustelle anwesend sind, müssen Sie eine geeignete Person ernennen, welche sich um die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen zu kümmern hat.

 

 

Fazit zur Fürsorgepflicht der Arbeitgeber

Als Unternehmer/in hat man viel Verantwortung. Besonders seinen Mitarbeiter/innen gegenüber. Denn das Personal sorgt dafür, dass Ihr Unternehmen erst richtig gut läuft. Setzen Sie die Gesundheit ihrer Angestellten leichtfertig aufs Spiel, schadet das besonders Ihrem Unternehmen.

 

Vor allem im Sommer sollten Sie auf die Gesundheit ihrer Mitarbeiter/innen achten. Schon mit kleinen, nicht so kostenintensiven Maßnahmen können Sie für mehr Wohlbefinden unter Ihrer Belegschaft sorgen. Außerdem tragen alle Entscheidungen die Sie zum Wohle Ihrer Mitarbeiter/innen treffen, zu einer höheren Zufriedenheit und Motivation bei.