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Finanzielle Unterstützung in Österreich

In Österreich gibt es verschiedene Arten der finanziellen Unterstützung. Die bekannteste ist wohl das Arbeitslosengeld. Aber auch Familienbeihilfe, Mindestsicherung oder Mietzuschuss sind vielen bekannt. In der aktuellen Krise sind viele Menschen nun auf eine finanzielle Unterstützung angewiesen. Welche Unterstützungen es gibt, wo man diese beantragen kann und wer darauf Anspruch hat, erfährt ihr hier.

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Finanzielle Unterstützung durch Arbeitslosengeld

Verliert man seinen Job, was aktuell leider vielen passiert, so sichert das Arbeitslosengeld die finanzielle Situation. Für einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld musst du arbeitsfähig, arbeitswillig sowie arbeitslos sein. Um das Arbeitslosengeld zu erhalten, muss vorab ein Antrag beim AMS gestellt werden. Aktuell läuft die Antragsstellung hauptsächlich online über das eAMS-Konto oder per E-Mail. Wie du dir ein eAMS-Konto einrichten kannst, erfährst du hier. Für den Anspruch auf Arbeitslosengeld muss man in der Regel in den letzten zwei Jahren für 52 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtig gearbeitet haben. Wenn du bereits zum zweiten Mal oder öfters arbeitslos bist, reichen auch 28 Wochen der Beschäftigung für den Anspruch auf Arbeitslosengeld aus. Für Personen unter 25 Jahren, welche zum ersten Mal Arbeitslosengeld beantragen, reicht eine Beschäftigung von 26 Wochen für den Anspruch aus.

Selbständige Personen, welche sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichert haben, haben ebenfalls einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

 

 

Die Berechnung des Arbeitslosengeldes

Für die Berechnung der Höhe des Arbeitslosengeldes wird das Jahresbruttoeinkommen einschließlich der Sonderzahlungen herangezogen. Je nachdem, wann du das Arbeitslosengeld beantragst, wird eine andere Jahresbeitragsgrundlage herangezogen. Findet der Antrag zwischen 1. Jänner und 30. Juni statt, so zählt das vorletzte Jahr als Bemessungsgrundlage. Bei einem Antrag zwischen1. Juli und 31. Dezember wird das letzte Jahr zur Bemessung herangezogen.

Trägst du zum Unterhalt bestimmter Angehöriger bei, erhältst du zusätzlich noch Familienzuschläge. Zu den Angehörigen zählen: Kinder, für die auch ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, Ehepartner/in unter bestimmten Voraussetzungen, Lebensgefährte oder Lebensgefährtin oder eingetragene/r Partner/in.

Auszahlung des Arbeitslosengeldes

Ausgezahlt wird das Arbeitslosengeld in Österreich immer im Nachhinein. Etwa um den 8. des Folgemonats wird das Arbeitslosengeld auf das Bankkonto überwiesen oder per Post ausgezahlt. Bei einer Auszahlung per Post wird das Geld an die Wohnadresse zugestellt und kann nur persönlich übernommen werden. Dazu muss sich der/die Empfänger/in durch einen Ausweis ausweisen können.

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Wie lange erhalte ich finanzielle Unterstützung durch das Arbeitslosengeld?

In der Regel besteht der Anspruch auf Arbeitslosengeld mindestens 20 Wochen. Die Anspruchsdauer erhöht sich unter bestimmten Voraussetzungen. Wenn du zum Beispiel 3 Jahre arbeitslosenversicherungspflichtig gearbeitet hast, erhöht sich dein Anspruch auf 30 Wochen. Personen, welche mindesten 40 Jahre alt sind und in den letzten 10 Jahren 6 Jahre arbeitslosenversicherungspflichtig gearbeitet haben, haben einen Anspruch von 39 Wochen. Menschen, die 50 Jahre oder älter sind und in den letzten 15 Jahren 9 Jahre gearbeitet haben, bekommen für mindestens 52 Wochen Arbeitslosengeld. Wer eine Schulung im Rahmen der Arbeitsstiftung besucht, kann seinen Anspruch drei bis vier Jahre verlängern.

Gibt es wegen der Corona-Krise einen längeren Anspruch auf das Arbeitslosengeld?

Aktuell (Stand 14.04.2020) gibt es noch keinen längeren Anspruch auf das Arbeitslosengeld. Derzeit wird geprüft, ob eine Verlängerung des Arbeitslosengeldes durchgeführt wird. Jedoch gibt es aktuell auch Branchen, welche händeringend Verstärkung brauchen. Zum Beispiel der Handel, die Post, Pflegeheime, Erntehelfer/innen in der Landwirtschaft oder Zustelldienste. Arbeitslose Menschen haben in diesen Bereichen die Chance, einen Übergangsjob anzunehmen und können so einen wichtigen Beitrag zur Systemerhaltung leisten.

 

 

Keinen Anspruch mehr auf finanzielle Unterstützung durch das Arbeitslosengeld, was nun?

Viele haben die Angst, dass sie nach Ende des Anspruchs auf Arbeitslosengeld oder Einkommen sind. Das stimmt nicht. Wenn du keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld hast und noch keine neue Anstellung gefunden hast, erhälts du Notstandshilfe. Die Notstandshilfe, auch Mindestsicherung oder Sozialhilfe genannt, kann auf unbestimmte Zeit bezogen werden. Um diese finanzielle Unterstützung zu beantragen, musst du dich an das Magistrat beziehungsweise deine Bezirkshauptmannschaft melden. In vielen Fällen ist es jedoch erforderlich, als arbeitssuchend gemeldet zu sein, um diese finanzielle Unterstützung zu erhalten. Die Mindestsicherung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Informationen dazu findest du auf der Website des Sozialministeriums oder bei deinem Magistrat oder der Bezirkshauptmannschaft.

Finanzielle Unterstützung und Hilfsmaßnahmen für Familien in der Corona-Krise

Auch in Österreich sind viele Familien durch die Corona-Krise unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Daher fallen viele Familien unter die Einkommensgrenze. Mithilfe der Familienhärtefonds sollen Anspruchsberechtigte finanzielle Unterstützung erhalten. Familien die einen Anspruch darauf haben, erhalten eine einmalige, nicht zurückzuzahlende finanzielle Unterstützung. Zu den Anspruchsberechtigten gehören jene, welche nach dem 28. Februar ihren Job verloren haben oder in Kurzarbeit sind. Ebenso haben auch Selbständige mit massiven Umsatzeinbuße, einen Anspruch auf diese finanzielle Unterstützung. Zusätzlich dazu muss Familienbeihilfe bezogen werden, um diese Beihilfe zu erhalten. Weitere Formen der finanziellen Unterstützung in der Krise:

Ersatz der Stornokosten für Schulausflüge:

Viele Schulveranstaltungen werden derzeit storniert. Oft bleiben Eltern dabei auf den Stornierungskosten sitzen. Die Härtefallfonds für Stornokosten sollen Eltern die Kosten für eine Stornierung zu 100 % ersetzten. Diesbezüglich werden die Schulen nach den Ostern informiert und es soll dann ein Antragsformular geben.

Laptops für das e-Learning:

Da Schulen sowie Universitäten geschlossen sind, findet der Unterricht über das Internet statt. Doch leider gibt es in Österreich viele Kinder, die nicht an diesem Lernprogramm teilnehmen könne, da die nötigen Endgeräte nicht zur Verfügung stehen. Dazu sollen die Schulen mit Notebooks und Tablets ausgestattet werden. Diese Geräte können dann an jene Schüler/innen verliehen werden, welche diese benötigen.

Arbeitslosengeld Österreich

Weitere Formen für finanzielle Unterstützung

In Österreich können sich viele Menschen die Miete ihrer Wohnung ohne Unterstützung nicht leisten. Die Regelungen zu der Wohnbeihilfe sind in Österreich Landessache und daher in den einzelnen Bundesländern verschieden. Dabei sind die Kriterien ebenfalls von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Eine wesentliche Voraussetzung für die Wohnbeihilfe ist jedoch die österreichische Staatsbürgerschaft oder die EU-Staatsbürgerschaft. Oft genügt jedoch bereits ein mehrjähriger legaler Aufenthalt in Österreich. Die Höhe der Wohnbeihilfe hängt vom Einkommen, der Miete und der Wohnungsgröße ab.

Für einkommensschwache Haushalte in Österreich gibt es von den einzelnen Bundesländern eine Einmalzahlung zur Unterstützung bei den Heizkosten. Dieser sogenannte Heizkostenzuschuss ist ebenfalls von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Beantragen kann man die finanzielle Unterstützung für die Heizkosten beim jeweiligen Gemeindeamt.

 

 

Corona-Krise und die finanzielle Unterstützung für Studierende

In Österreich arbeiten circa 60 % der Studierenden neben ihrem Studium, um sich dieses zu finanzieren. Die meisten von ihnen arbeiten jedoch nur geringfügig. Daher sind sie von der Kurzarbeit ausgenommen und haben meist auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Zudem sind viele von ihnen in der Gastronomie oder im Tourismus beschäftigt. Viele von ihnen sind daher aktuell ohne Einkommen. In einigen Fällen können auch die Eltern derzeit nicht finanziell aushelfen. Für Studierende in Notlagen gibt es bei den meisten Hochschülerschaften einen Sozialfond. Manche lassen diesen gerade extra aufstocken. Studierende in Not können bei der Hochschülerschaft einen Antrag auf Unterstützung stellen, um sich das Studium auch weiterhin leisten zu können. Wenn bei der lokalen Hochschulvertretung alle Unterstützungen aufgebraucht sind, kann man einen Antrag bei der ÖH-Bundesvertretung stellen.

Fazit

Die aktuelle Situation betrifft sehr viele Privatpersonen. Besonders betroffen sind viele Selbständige, welche ganz ohne Einkommen sind. Wenn hier Hilfsmittel vom Staat nicht möglich sind oder du akut Hilfe benötigst, empfehlen wir eine Kontaktaufnahme mit der Caritas. Denn leider sind einige Leistungen nicht so schnell verfügbar, wie sie von den Menschen benötigt werden. Regionales Einkaufen und heimische Betriebe zu unterstützen, war noch nie so wichtig wie in dieser Zeit. Wir hoffen auf den nötigen Zusammenhalt unserer Bevölkerung. Bestellt eure Produkte nicht bei Amazon und Co., unterstützt lieber lokale Betriebe. Regionale online-Shops findet ihr auf www.daspackma.at.