Ferialpraktikum

Wissenswertes rund um das Ferialpraktikum

Der Sommer rückt immer näher. Viele Schüler/innen und Studierende überlegen sich bereits, ob sie ein Ferialpraktikum machen sollen. Sei es, um das Taschengeld aufzubessern oder einen Beruf besser kennenzulernen. Doch ein Praktikum ist nicht gleich Praktikum. Wir klären über die Unterschiede auf und geben dir Tipps, worauf du achten solltest, damit dein Ferialpraktikum nicht zum Flop wird.

Du erfährst mehr über:

Unterschied Pflichtpraktikum und Ferialpraktikum

In Österreich darf generell ab 15 Jahren gearbeitet werden. Pflichtpraktika, beziehungsweise verpflichtende Ferialpraktika, stellen arbeitsrechtlich eine Grauzone dar. Ferialjobs hingegen sind als befristete Arbeitsverhältnisse anzusehen. Doch der Begriffs-Wirrwarr macht die Unterschiede nicht gerade leicht zu erkennen.

Somit ist ein Praktikum nicht gleich ein Praktikum. Vorsicht vor den Unterschieden. Wie der Name Pflichtpraktikum schon sagt, besteht hier die Pflicht zur Absolvierung eines Praktikums. Schüler/innen oder Studierende müssen zur Ergänzung ihrer schulischen Ausbildung ein verpflichtendes Praktikum ablegen. Hierbei steht die Ausbildung im Vordergrund. Diese Pflichtpraktika werden oft im Sommer zur Ferienzeit absolviert. Daher werden sie meist auch als Ferialpraktika bezeichnet. Ferialarbeitnehmer/innen hingegen entscheiden sich freiwillig für ein Ferialpraktikum. Hier besteht keine Verpflichtung. Diese werden meist gemacht, um einen Beruf kennenzulernen und erste Erfahrungen zu sammeln.

Unterschiede zwischen Ferialpraktikum und Ferialjob

Der Begriff Ferialpraktikant/in hat sich umgangssprachlich festgesetzt. Doch gibt es neben dem Unterschied zwischen Pflichtpraktikum und Ferialpraktikum noch einen weiteren Unterschied. Denn ein Ferialpraktikum und ein Ferialjob unterscheiden sich ebenfalls. So ist also ein Ferialjob da, um im Sommer, während der Ferien, Geld zu verdienen. Beim Ferialpraktikum hingegen geht es darum, Berufserfahrung zu sammeln und sich einen bestimmten Beruf anzuschauen. Bei einem Ferialjob handelt es sich um ein richtiges Arbeitsverhältnis. Dieser Unterschied spiegelt sich meist auch beim Gehalt wider.

Der Verdienst beim Ferialpraktikum

Oft erhalten Ferialpraktikantinnen und -praktikanten lediglich ein Taschengeld für ihre Arbeit. Dafür haben sie aber weniger Pflichten als jene die sich für einen Ferialjob entscheiden. Denn beim Ferialpraktikum steht nicht die Arbeitsleistung im Mittelpunkt. Hier geht es ganz alleine darum, was gelernt wird. Ausnahmen bestätigen die Regel. So auch beim Ferialpraktikum. Denn wer ein Ferialpraktikum im Hotel- oder Gastgewerbe macht, befindet sich immer in einem vollwertigen Arbeitsverhältnis.

Rechte und Pflichten beim Ferialpraktikum

Als erstes muss klar sein, ob du ein Ferialpraktikum oder einen Ferialjob machst. Denn bei beiden ergeben sich Rechte und Pflichten. Bei der Ferialarbeit geht es um die persönliche Arbeitsleistung, die du für das Unternehmen erbringst. Im Gegenzug für deine Arbeitsleistung hast du das Recht, auf einen kollektivvertraglich festgelegten Lohn. Bezahlte Krankenstandstage, kollektivvertragliche Sonderzahlungen sowie Urlaubsanspruch stehen dir bei einem Ferialjob ebenfalls zu. Dafür ergeben sich für dich auch Pflichten. Zum Beispiel die Einhaltung der Arbeitszeiten, konkrete Leistungserbringung und Anweisungen zu befolgen, gehören zu deinen Pflichten.

Beim Ferialpraktikum hingegen steht das Lernen und Kennenlernen eines bestimmten Berufs im Vordergrund. Es gibt dabei keine Verpflichtung zur Arbeitsleistung und kein Recht auf Mindestbezahlung.

Tipps, damit dein Ferialpraktikum zum Erfolg wird

Nicht nur das Verhalten während des Praktikums ist wichtig. Denn bereits bei der Vorbereitung kannst du auf einige Punkte achten. Damit dein Ferialpraktikum zum Erfolg wird, haben wir ein paar Tipps für dich.

Vor dem Ferialpraktikum

Bevor dein Ferialpraktikum beginnt, solltest du unbedingt Informationen über das Unternehmen recherchieren. Was macht das Unternehmen genau? Werden Lehrstellen angeboten? Wenn ja, welche? Fragen wie diese solltest du im Vorfeld beantworten.

Vor dem Praktikumsstart ist auch die Fahrstrecke wichtig. Informiere dich zuvor, wie du zur Arbeit kommst. Kannst du die Strecke mit dem Rad fahren oder gibt es eine Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln? Damit sorgst du dafür, dass du am ersten Tag nicht unnötigen Stress hast.

Über dein Auftreten solltest du dir ebenfalls im Vorfeld Gedanken machen. Kleidung, Haare sowie die Fingernägel müssen gepflegt sein. Trage nicht zu viel Parfüm auf und informiere dich vorab, ob Piercings erlaubt sind.

Verhalten während des Ferialpraktikums

Ein Ferialpraktikum bietet dir die Möglichkeit, wichtige Erfahrungen im Berufsleben zu sammeln. Lasse deine Vorgesetzten und Kolleginnen und -kollegen nicht warten und erscheine pünktlich. Viele Jugendliche fragen sich vor Arbeitsbeginn, ob sie die Teammitglieder und Vorgesetzten mit „Du“ oder „Sie“ anreden sollen. Hier raten wir dir, gehe auf Nummer sicher und sprich erst mal alle mit „Sie“ an. So hat jeder die Chance, dir das „Du“ selbst anzubieten. Natürlich kennst du das schon von Zuhause. Aber auch im Berufsleben kommen Worte wie bitte, danke und gerne immer gut an.

Wenn dir Dinge erklärt werden, lass die Person ausreden. Fall niemanden ins Wort, denn du möchtest auch nicht unterbrochen werden, wenn du sprichst. Damit du bei deinem Ferialpraktikum so viel wie möglich lernst, musst du alle deine Fragen auch wirklich stellen. Denn nur wer fragt, kommt weiter. Es ist ebenfalls wichtig, dass du hilfsbereit bist. Du kannst dich umschauen und deine Hilfe selbständig anbieten, oder andere fragen, wo du helfen kannst.

Fasse Kritik nicht als Kritik an deiner Person auf. Wenn jemand deine Arbeit kritisiert, dann frag nach, was du besser machen kannst. Schließlich lernt man auch aus Fehlern. Ein weiterer wichtiger Punkt beim Verhalten während des Ferialpraktikums ist das Lästern. In den meisten Betrieben wird gerne und häufig getratscht. Als Ferialpraktikant/in nimmst du davon besser Abstand. Denn das macht keinen guten Eindruck von dir. Ebenfalls gilt, für private Geschichten ist nach der Arbeit genug Zeit.

Nach dem Praktikum

Nach Ende deines Ferialpraktikums lässt du dir eine Praktikumsbestätigung ausstellen. Diese kannst du später für deine Bewerbungsunterlagen gebrauchen. Wenn du ein Pflichtpraktikum absolviert hast, wird meist ein Praktikumsbericht verlangt. Schreib diesen am besten gleich nach Ende deines Praktikums. So sind alle Erinnerungen noch frisch und der Text schreibt sich leichter.

Überlege für dich selbst, ob dir das Praktikum, beziehungsweise der Beruf, gefallen hat. Ob du etwas lernen konntest und wie dir die Tätigkeiten zugesagt haben. Wenn du dir nicht sicher bist, ob dieser Beruf etwas für dich ist, kannst du noch ein zweites Praktikum machen. Vergiss dabei nicht, als Praktikant kann man nicht alles wissen. Daher nimm dir die Kritik nicht zu sehr zu Herzen und versuche es einfach beim nächsten Mal besser zu machen.

 

Ferialjob

 

Rechtliche Tipps für Ferialpraktikantinnen und -praktikanten

Immer wieder sind Jugendliche enttäuscht, weil sie in ihren Ferien voll gearbeitet haben, jedoch nur ein Taschengeld bekommen haben. Oft wird dabei die Unwissenheit rund um das Thema Ferialpraktikum ausgenutzt. Damit du genau weißt, worauf du achten musst und dein Praktikum nicht zu einem Flop wird, haben wir hier ein paar Tipps für dich, was deine Rechte betrifft.

Vor Antritt des Ferialpraktikums

Bevor du dein Ferialpraktikum antrittst, solltest du folgende Punkte berücksichtigen. Kläre mit deinem Arbeitgeber diese Dinge ab:

  • Genaue Tätigkeit
  • Arbeitsbeginn sowie Arbeitsende
  • Arbeitszeiten
  • Gehalt
  • Falls erforderlich: Kosten für Unterkunft
  • Kollektivvertrags-Zugehörigkeit des Unternehmens

 

Wenn du die täglichen Arbeitszeiten vereinbarst, solltest du bei unregelmäßigen Diensten deine freien Tage ebenfalls im Vorfeld festlegen. Aber Achtung: Unter 18 Jahren darfst du keine Überstunden leisten.

Wenn kein Arbeitsverhältnis vorliegt, heißt das für dich, dass es keinen Lohn, beziehungsweise kein Gehalt, nach dem Kollektivertrag gibt. Hier kann aber ein „Taschengeld“ vereinbart werden. Jedoch heißt das auch, dass du keinen Anspruch auf Sonderzahlungen sowie keinen Urlaubsanspruch hast. Dafür bist du aber nicht an Arbeitszeiten gebunden. Denn im Fokus steht dann die Vermittlung von Inhalten, die zu deiner schulischen Ausbildung passen. Es wird von dir keine Arbeitsleistung verpflichtend verlangt.

Daher sollte dir vor Antritt deines Jobs in den Ferien klar sein, ob es sich um ein Ferialpraktikum oder um einen Ferialjob handelt. Es wenn dieser Punkt klar ist, kannst du dir über die restlichen Punkte Gedanken machen und dich richtig vorbereiten.

Während des Ferialpraktikums

Während deines Ferialpraktikums empfehlen wir dir, deine Arbeitszeiten und Tätigkeiten täglich zu dokumentieren und aufzubewahren. Damit kannst du, wenn nötig, deine Arbeitsleistung nachweisen. Achtung: Unterschreibe nie falsche Arbeitsaufzeichnungen. Ferialpraktikantinnen und -praktikanten müssen vor vom Unternehmen  Arbeitsantritt bei der Gebietskrankenkasse gemeldet werden. Anschließend ist die Firma verpflichtet, dem/der Praktikanten/in eine Abschrift davon zu geben. Daher solltest du auch darauf achten, um sicher zu gehen, dass du auch angemeldet wurdest.

Im Anschluss an das Praktikum

Nach Ende deines Ferialpraktikums solltest du keine Verzichtserklärungen unterschreiben. Bevor du so etwas unterschreibst, ist es besser, dich von jemanden mit Expertenwissen auf diesem Gebiet beraten zu lassen. Wenn dir dein zustehendes Gehalt nicht gezahlt wurde, musst du das Unternehmen schriftlich zur Nachzahlung auffordern. Das gilt auch, wenn dir Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld oder Überstunden zustehen und diese nicht gezahlt wurden. Dabei solltest du keine Zeit vergehen lassen. Denn aufgrund der Verfallsbestimmungen kannst du deinen Anspruch verlieren, wenn du zu lange wartest.

Wirf auch einen Blick auf deinen Lohnzettel. Denn wenn dir Lohnsteuer abgezogen wurde, obwohl du nicht lohnsteuerpflichtig bist, kannst du dir das Geld bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung vom Finanzamt zurückholen. Lohnsteuerpflichtig ist jeder, der mehr als 12.600 Euro im Jahr verdient.

Was, wenn das Ferialpraktikum nicht passt?

Eines vorweg: Keine Angst, wenn das Ferialpraktikum zum Albtraum wird. Du kannst es vorzeitig beenden. Leider gehören auch schlechte Erfahrungen zum Leben. Bei einem Ferialpraktikum liegt meist ein befristeter Vertrag vor. Diesen kann man jederzeit einvernehmlich auflösen. Handelt es sich um ein freiwilliges Praktikum, ist es wichtig, was in der Praktikumsvereinbarung steht. Doch egal, wie schlimm das Praktikum ist, einfach nicht mehr erscheinen ist keine gute Lösung. Suche das Gespräch und beende das Praktikum persönlich. Eventuell lassen sich so Missverständnisse aufklären und es muss doch nicht zum vorzeitigen Ende kommen.

Fazit

Ein Ferialpraktikum ist ein wichtiger erster Einblick in das Berufsleben. Doch lass dich nicht über den Tisch ziehen. Unterschreibe nichts, was du nicht verstehst. Achte auf deine Anmeldung bei der Gebietskrankenkasse. Wenn dein Ferialpraktikum vorbei ist, ist es wichtig, nichts zu vergessen. Diese Dinge solltest du zum Schluss beisammenhaben:

  • Endabrechnung
  • An- und Abmeldung von der GKK
  • Jahreslohnzettel für das Finanzamt
  • Deine Arbeitsbescheinigung
  • Falls erforderlich die Praxisbestätigung für deine Schule
  • Ein Dienstzeugnis – wird nicht automatisch ausgestellt. Daher musst du darum bitten.

Noch mehr Informationen rund um das Ferialpraktikum findest du hier. Du bist dir bei der Erstellung deines Lebenslaufs oder des Bewerbungsschreibens noch unsicher? Kein Problem! In unserem Blog findest du noch weiter Tipps rund um die Themen Bewerbung und Lebenslauf.

Das könnte dich auch interessieren: