Lehrlingsbonus

Lehrlingsförderung und Lehrlingsbonus in Österreich

Eine Lehre bringt nicht nur für den Lehrling viele Vorteile, sondern auch als Unternehmen profitiert man davon, einen Lehrling auszubilden. Denn wenn Sie als Unternehmen jungen Menschen eine moderne und zukunftsorientierte Ausbildung bieten, schaffen Sie einen Wettbewerbsvorteil für Ihren Betrieb. Die Möglichkeit der Lehrlingsförderung und der Lehrlingsbonus, machen es für Betriebe noch attraktiver, einen Lehrling aufzunehmen.

Einen Lehrling in der Dienstleistungsbranche, Kommunikation oder im Consulting auszubilden, ist mittlerweile keine Seltenheit mehr. Hier bietet besonders das duale Ausbildungssystem die Möglichkeit, Fachkräfte mit Schlüsselqualifikationen auszubilden. Denn eines dürfen Sie als Unternehmen nicht vergessen: Der Lehrling von heute ist die Zukunft und qualifizierte Fachkräfte sind am Arbeitsmarkt heiß begehrt.

Hier erklären wir Ihnen, welche Fördermöglichkeiten es für Lehrlinge gibt, was es mit dem Lehrlingsbonus auf sich hat und welche Vorteile ein Lehrling für Ihr Unternehmen bringt.

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Welche Vorteile bringt Ihnen die Entscheidung für einen Lehrling?

Mit einer Lehre gewinnen immer beide Seiten, der Betrieb, wie auch der/die Auszubildende. Der heutige Lehrling ist die Fachkraft von morgen. Mit der Entscheidung für einen Lehrling, investieren Sie in die Zukunft. Während der Ausbildung erlernt ein Lehrling genau das, was Sie ihm beibringen. Sie können sich Ihre/n Arbeiter/in genauso formen, wie Sie es möchten. Der Lehrling lernt Ihren Betrieb außerdem bis ins kleinste Detail kennen. Sie können ihm/ihr die Arbeitsabläufe und wie gearbeitet wird gezielt beibringen und erhalten am Ende eine Fachkraft, die exakt Ihren Anforderungen entspricht.

Lehrlinge leisten darüber hinaus bereits während der Ausbildung wertvolle Arbeit und unterstützen Ihr Team. Ein weiterer Vorteil ist die Kostenersparnis. Denn Sie ersparen sich Zeit für die Einarbeitung, hohe Kosten und die mühsame Suche nach qualifiziertem Personal, da Sie die Fachkräfte bereits im eigenen Unternehmen ausgebildet haben. Ebenso verbessert die Entscheidung, Lehrlinge auszubilden auch das Image ihres Unternehmens. Denn so zeigen Sie, dass Sie Ihre gesellschaftliche Verantwortung ernst nehmen und ermöglichen jungen Menschen den Start in ihre berufliche Zukunft.

 

 

Wie wird ein Unternehmen zum Lehrbetrieb?

Bevor sie den ersten Lehrling ausbilden dürfen, müssen Sie einen Feststellungsantrag bei der Lehrlingsstelle Ihres Bundeslandes stellen. Dabei überprüft man, ob Ihr Betrieb zur Lehrlingsausbildung geeignet ist. Dazu muss ihr Unternehmen nach der Gewerbeordnung dazu berechtigt sein, die Tätigkeiten auszuführen, in welchen der Lehrling ausgebildet werden soll. Außerdem können auch Freiberufliche oder Verwaltungsstellen, Lehrlinge ausbilden. Weiters muss das Unternehmen so strukturiert und geführt sein, dass der Lehrling alle zum Berufsfeld gehörenden Inhalte erlernen kann.

Können Sie in Ihrem Unternehmen nicht alle Ausbildungsinhalte vermitteln, gibt es dafür die Möglichkeit des Ausbildungsverbundes. Prinzipiell muss der Hauptteil der Ausbildung im eigenen Unternehmen stattfinden. Wenn Ihr Betrieb jedoch nicht alle Inhalte im vollen Umfang vermitteln kann, gibt es den verpflichtenden Ausbildungsverbund. Dabei erlernt der Lehrling die fehlenden Inhalte, in einem anderen Betrieb oder durch Ausbildungseinrichtungen wie die WIFI oder das bfi. Diese Möglichkeit kann man aber auch nutzen, wenn man den/der Auszubildenden besondere Qualifikationen vermitteln möchte, welche über das eigentliche Berufsfeld hinausgehen. Zum Beispiel um weitere Fremdsprachen oder spezielle Computerprogramme.

 

 

Lehrlingsförderungen durch das AMS

Eine Lehrlingsförderung vom AMS kann jeder Betrieb und jede Ausbildungseinrichtung beantragen, vorausgesetzt ist die Erlaubnis, Lehrlinge auszubilden. Von den Förderungen ausgenommen sind der Bund, politische Parteien und Anstalten im Sinne des § 29 Berufsbildungsgesetzt (BAG)

Gefördert werden Mädchen und Frauen in Berufen, welche einen sehr geringen Frauenanteil haben. Lehrlinge, welche aus unterschiedlichen Gründen am Arbeitsmarkt benachteiligt sind, Lehrlinge mit verlängerter Lehrzeit, Lehrlinge mit Teilqualifikationen, Erwachsene über 18 Jahre, welche die Schule abgebrochen haben oder Erwachsene, welche mit der Lehre ihre Jobchancen verbessern.

Die Förderung bekommen Sie in Form einer monatlichen Pauschale ausgezahlt. Die Höhe der Lehrlingsförderung variiert zwischen zwei Fällen. Die erste Gruppe besteht aus Mädchen und Frauen in Berufen mit geringem Frauenanteil. Hier erhält das Unternehmen eine Förderung in der Höhe von maximal 400 Euro pro Monat. Ausbildungseinrichtungen erhalten für diese Gruppe maximal 453 Euro pro Monat. Für die zweite Gruppe bestehend aus Erwachsenen mit höherer Lehrlingsentschädigung erhalten Unternehmen sowie Ausbildungsstätten maximal 900 Euro pro Monat.

Diese Förderung wird maximal für drei Jahre gewährt, wobei sie immer nur für ein Jahr bewilligt wird und jährlich neu angesucht werden muss. Beantragen kann man die Lehrlingsförderung beim AMS, das für die zu fördernde Person zuständig ist oder über das eAMS Konto. Für die Förderung setzt man allerdings ein Beratungsgespräch voraus. Dieses ist zu führen, bevor die Person mit der Lehre beginnt.

 

 

Neue Art der Lehrlingsförderung: Der Lehrlingsbonus

Um durch die aktuelle besondere Situation einen Einbruch am Lehrstellenmarkt zu verhindern, hat die Bundesregierung eine Prämie in der Höhe von 2.000 € pro neuen Lehrling eingerichtet. Anspruch auf den Lehrlingsbonus haben alle Unternehmen, welche zwischen 16.03.2020 und 31.10.2020 Lehrlinge aufgenommen haben oder noch werden. Bei diese Förderung kommt es zu einer Auszahlung in zwei Teilen. Die ersten 1.000 € gibt es zu Beginn und die zweiten 1.000 € wenn Sie den Lehrling  über die Probezeit hinaus behalten.

Dieser Lehrlingsbonus wir auch rückwirkend ausgezahlt. Sollten Sie in Ihrem Unternehmen nach dem 16.03.2020 einen Lehrling eingestellt haben und den Lehrlingsbonus noch nicht beantragt haben, können Sie dies noch rückwirkend machen. Außerdem können Sie den Lehrlingsbonus auch für einen Lehrling im ersten Lehrjahr, den Sie aus einer überbetrieblichen Lehrausbildung übernehmen, beantragen. Jedoch muss man den erste Teil des Geldes zurückzahlen, wenn Sie den Lehrling noch in der Probezeit kündigen. Diese Maßnahme dient vor allem dazu, den Missbrauch der Förderung vorzubeugen. Die Abwicklung des Lehrlingsbonus erfolgt über die Lehrlingsstellen an den Wirtschaftskammern der Bundesländer.

 

 

Lehrlingsförderung – Die Basisförderung für Lehrbetriebe

Diese Förderung wird erst am Ende des jeweiligen Lehrjahres gewährt. Hier wird die Lehrlingsausbildung eines Lehrlings über ein Lehrjahr gefördert. Diese Förderung können alle Unternehmen beantragen, welche einen Lehrling ausbilden. Davon ausgeschlossen sind Gebietskörperschaften, politische Parteien sowie Ausbildungseinrichtungen. Die Höhe dieser Lehrlingsförderung richtet sich nach den Lehrjahren:

  • Im ersten Lehrjahr bekommt der Betrieb drei kollektivvertragliche Bruttolehrlingsentschädigungen.
  • Für das zweite Lehrjahr bekommen Unternehmen zwei kollektivvertragliche Bruttolehrlingsentschädigungen.
  • Im dritten und vierten Lehrjahr bekommen Sie je einen kollektivvertraglichen Bruttolehrlingsgehalt gefördert.

Für ein halbes Lehrjahr oder Lehrzeitanrechnungen sowie bei verkürzten Lehrzeiten kommt es zu einer aliquoten Berechnung für diese Basisförderung. Wenn es keinen anwendbaren Kollektivvertrag gibt, wird die tatsächlich bezahlte Lehrlingsentschädigung bis zu einem Referenzwert oder die allfällige Satzung des Bundeseinigungsamts für die Berechnung herangezogen.

Vorausgesetzt für diese Förderung ist ein Eintrittsdatum des Lehrlings nach dem 27.06.2008 sowie ein über das ganze Jahr durchgehend aufrechtes Lehrverhältnis. Außerdem darf die Lehrlingsentschädigung nicht unter dem Kollektivvertrag liegen.

Den Antrag für diese Lehrlingsförderung muss der Lehrberechtigte oder eine bevollmächtigte Person stellen. Die Frist, um diesen Antrag zu stellen, ist drei Monate nachdem das Lehrjahr geendet hat. Weitere Förderungsmöglichkeiten finden Sie auf der Seite der WKO.

 

 

Lehrlingsförderung und Lehrlingsbonus unser Fazit: Lehrlinge ausbilden lohnt sich

Die Lehrlinge sind die zukünftigen Facharbeiter von morgen. Das macht es für Unternehmen umso wichtiger, selbst im eigenen Betrieb auszubilden. Dabei werden Betriebe zusätzlich mit diversen Förderungen unterstützt. Auch für die Lehrlinge selbst gibt es einige Förderungen, wie zum Beispiel für die Fahrt zur Arbeit. Wir sind Befürworter der Lehrlingsausbildung und unterstützen Unternehmen, indem Sie Lehrstellen auf unserer Jobbörse immer völlig kostenlos inserieren können.