Mitarbeiter-Benefits - Steuerfreie Leistungen (2)

Mitarbeiter-Benefits – Welche Leistungen sind steuerfrei?

Es muss nicht immer eine Gehaltserhöhung sein. Vielen Beschäftigten sind mittlerweile Zusatzleistungen viel wichtiger als mehr Gehalt. Außerdem steigern Mitarbeiter-Benefits die Beliebtheit des Arbeitgebenden und tragen zur Motivation des Personals bei. Denn sind Mitarbeiter*innen mit ihren Arbeitsbedingungen auf Dauer unzufrieden, mindert das die Arbeitsleistung und führt dazu, dass nur noch‘ Dienst nach Vorschrift‘ gemacht oder im schlimmsten Fall ein Jobwechsel vorgenommen wird. Das ist nicht notwendig, vor allem da es Mitarbeiter-Benefits gibt, die steuerfrei sind. Mehr dazu in diesem Beitrag.

Themen dieses Artikels:

Was sind Mitarbeiter-Benefits?

Bei Mitarbeiter-Benefits spricht man von Zusatzleistungen, welche dem Personal zusätzlich zum Gehalt gewährt werden. Diese dienen als ergänzende Anerkennung der Arbeitsleistung und tragen besonders zur Motivation der Mitarbeiter*innen bei.

Hierbei geht es um mehr als nur Geld. Besonders beim Recruiting und im Employer Branding kann mit den freiwilligen Zusatzleistungen bei potenziellen Bewerber*innen gepunktet werden. Denn diese zusätzlichen Benefits heben den*die  Arbeitgeber*in klar von anderen Firmen ab. Die Mitarbeiter-Benefits wirken sich ebenfalls positiv auf das gesamte Unternehmensimage aus und werten die Arbeitsbedingungen auf.

12 Steuerfreie Möglichkeiten für Mitarbeiter-Benefits

Durch das Einkommenssteuergesetz gibt es leider starke Einschränkungen für die Mitarbeiter-Benefits. Dadurch sind viele Leistungen nur dann steuerfrei, wenn diese allen Mitarbeiter*innen oder definierten Gruppen gewährt werden. Deswegen können nur wenige Angebote als eine individuelle Belohnung eingesetzt werden.

Monetäre Vergütungen sind immer steuerpflichtig. Kommen jedoch die folgenden Mitarbeiter-Benefits strategisch gut platziert zum Einsatz, so sind diese für Ihre Belegschaft oft von größerem Nutzen als die Gehaltserhöhung.

Folgende Zusatzleistungen können steuerfrei eingesetzt werden:

1. Zuschüsse zur Kinderbetreuung

Als Arbeitgeber*in können Sie jährliche Zuschüsse zur Kinderbetreuung von bis zu 1.000 € pro Kind gewähren. Das gilt für Kinder bis zum 10. Lebensjahr. Diese Zusatzleistung kann ein Unternehmen für private sowie öffentliche Kinderbetreuungseinrichtungen entrichten. Dazu zählt auch die private Tagesbetreuung.

Mitarbeiterbenefits

Zuschüsse für die Kinderbetreuung sind für den*die Arbeitgeber*in steuerfrei.

2. Betriebsfeiern, Ausflüge oder der Besuch von Veranstaltungen

Betriebsausflüge und Betriebsfeiern wie die Weihnachtsfeier nach wie vor ein beliebtes Mittel, um seine Belegschaft neu zu motivieren und seine Wertschätzung zu zeigen. Damit diese betrieblichen Feiern auch steuerfrei sind, dürfen die Ausgaben 365 € jährlich nicht übersteigen. Für Sachzuwendungen in diesem Zusammenhang gilt eine Grenze von 186 € jährlich.

3. Zukunftssichernde Mitarbeiter-Benefits für das Personal

Dazu zählen zum Beispiel Zahlungen für die Lebens-, Unfall- sowie Krankenversicherung, um das Risiko abzusichern, jedoch nicht als Ansparung. Zahlungen sind in diesem Fall bis zu einer Höhe von 300 € steuerfrei.

4. Mitarbeiter-Benefits in Form einer Mitarbeiterbeteiligung

Die Mitarbeiterbeteiligung kann unentgeltlich oder verbilligt sein. Steuerfrei sind die Beteiligungen bis zu einer Höhe von 3.000 €. Dabei liegt die Behaltefrist für die Anteile aus der Mitarbeiterbeteiligung bei fünf Jahren.

5. Kostenlose oder vergünstigte Mahlzeiten oder Getränke

Essen oder Getränke, die Sie als Unternehmen am Arbeitsplatz freiwillig zur Verfügung stellen sind steuerfrei. Hierzu zählen ebenso Lieferservices.

Essensmarken oder Gutscheine für das Mittagessen sind jedoch nur bis zu einem Wert von 4,40 pro Arbeitstag steuerfrei. Achtung: Dafür müssen die Gutscheine entweder nur am Arbeitsplatz oder bei einer Gaststätte zum dortigen Konsum eingelöst werden. Sind die Gutscheine nicht an diese Bedingung gebunden, so liegt der steuerfreie Betrag bei 1,10 pro Arbeitstag.

Steuerfreie Mitarbeiterbenefits

Essen oder Getränke, die Sie als Unternehmen am Arbeitsplatz freiwillig zur Verfügung stellen, sind steuerfrei.

6. Freiwillige Reisekosten oder Taggelder

Es steht Ihnen als Arbeitgeber auch zu, Ihren Mitarbeiter*innen freiwillige Taggelder oder Nächtigungsgelder zu gewähren. Dabei gilt, dass Tagesgelder sowie Nächtigungsgelder bis 26,40 € steuerfrei sind. Die steuerfreie Nachtpauschale liegt bei 15 €. Die tatsächlichen Unterkunftskosten sind ebenso steuerfrei.

7. Zug oder Bustickest als Mitarbeiter-Benefits

Steuerfreie Benefits sind auch Streckentickets für den Zug oder den Bus, für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Diese können Unternehmen ihrer Belegschaft kostenlos oder vergünstigt zur Verfügung stellen. Achtung: Die Tickest sind von dem Betrieb selbst zu kaufen, eine Kostenerstattung an den*die Angestellte ist nicht zulässig. Werden solche Jobtickets angenommen, besteht für den*die Angestellte kein Anspruch auf Pendlerpauschale.

8. Arbeitgeberdarlehen ohne Zinsen für das Personal

Für Gehaltsvorschüsse oder Arbeitgeberdarlehen gilt, dass bis zu einem Betrag von 7.300 € der sich daraus ergebende Zinsvorteil steuerfrei ist. Dabei wird vor allem die Möglichkeit des Gehaltsvorschusses gerne angenommen.

9. Vom Unternehmen freiwillig gewährte Begräbniszuwendungen

Viele Unternehmen unterstützen Ihre Mitarbeiter*innen auch in schweren Zeiten. Für Zuschüsse zu den Begräbniskosten, wie zum Beispiel für den Grabstein, die Beerdigung oder das Totenmahl, gibt es keine Obergrenze. Diese Leistungen können an den*die Arbeitnehmer*in oder die Hinterblieben geleistet werden.

Elektroautos als Firmenfahrzeug

Auch unsere Firmenautos sind Elektro.

10. Ein Elektro-Firmenauto auch für die private Nutzung

Im Gegensatz zum normalen Firmenauto, ist die private Nutzung von einem Firmenfahrzeug mit einem CO2-Ausstoß von null Prozent steuerfrei. Mit einem Elektroauto als Firmenauto für die Mitarbeiter/innen leistet man gleichzeitig einen Beitrag zum Umweltschutz und stellt seiner Belegschaft eine gute Alternative zum herkömmlichen Firmenwagen zur Verfügung.

11. Eigene Rabatte für das Personal

Unternehmen können ihren Angestellten bis zu 20 Prozent Rabatt auf die Waren und Dienstleistungen des Unternehmens gewähren. Bemessungsgrundlage für die 20 Prozent ist der Verkaufspreis, zu welchem das Produkt an den Endkunden verkauft wird.

12. Maßnahmen zur Gesundheitsförderung

Besonders die Maßnahmen zur Gesundheitsförderung gehören zu den beliebtesten Mitarbeiter-Benefits. Dabei ist die Nutzung von dienstgebereigenen Einrichtungen grundsätzlich steuerfrei. Doch nicht jedes Unternehmen besitzt ein eigenes Fitnesscenter. Daher können Betriebe Anlagen auch mieten, somit wäre die Nutzung auch in diesem Fall steuerfrei. Zum Beispiel können Sie für ihre Belegschaft ein Fitnesscenter für bestimmte Tage exklusiv mieten. Beiträge zu Fitnesscenter-Abos oder Mitgliedsbeiträge für Sportvereine sind jedoch nicht von der Steuer befreit.

Mitarbeiter-Benefits - Steuerfreie Leistungen (3)

Das sind die beliebtesten, für Sie steuerfreien Mitarbeiter-Benefits.

Was sind die beliebtesten Mitarbeiter-Benefits unter der Belegschaft?

Wie sich zeigt, gibt es bei Mitarbeiterbenefits zahlreiche Möglichkeiten. Doch bevor man überstürzt Benefits einführt, sollte man sich die Frage stellen: Was wollen meine Mitarbeiter*innen? Folgende Benefits sind besonders beliebt:

Home-Office

Nicht erst seit der Corona-Pandemie steht für viele Angestellte Home-Office ganz oben auf dem Wunschzettel. Denn den meisten ist es mittlerweile wichtig, arbeitstechnisch zeitlich wie auch örtlich flexibel zu sein.

Flexibilität bei den Arbeitszeiten

Der Ruf nach flexiblen Arbeitszeiten wurde von vielen Unternehmen bereits erhört. In den meisten Betrieben haben Mitarbeiter*innen heute bereits die Möglichkeit, die Arbeitszeiten in einem gewissen Rahmen frei einzuteilen.

Verkürzte Arbeitswoche

Es gibt leider erste wenig Betriebe, die eine verkürzte Arbeitszeit ermöglichen. Dennoch würden sich viele Arbeitnehmer*innen über eine Vier-Tage-Woche freuen.

Bildungskarenz und Bildungsteilzeit

Branchenfremde Ausbildungen werden von Unternehmen meist nicht unterstützt. Was viele Betriebe dabei jedoch vergessen: Wenn der Wunsch eines Teammitglieds nach einer Weiterbildung nicht nachgekommen wird, besteht die Gefahr, ihn*sie ganz zu verlieren.

Hunde am Arbeitsplatz

Mitarbeiter*innen mit Hunden machen sich bei Überstunden oft Sorgen um ihr Haustier, haben ein schlechtes Gewissen und können sich so nicht mehr konzentrieren. Der Hund bei der Arbeit steigert zudem die Produktivität und wirkt sich generell positiv auf das Betriebsklima aus.

Mitarbeiter-Benefits bringen auch für Unternehmen viele Vorteile

Mit individuellen Mitarbeiter-Benefits kann sich ein Unternehmen durch Employer Branding schnell als top Arbeitgeber platzieren. Außerdem wirken sich Zusatzleistungen positiv auf die Mitarbeitermotivation aus und können zur Produktivitätssteigerung führen.

Positive Beispiele gibt es hier bereits bei der Vier-Tage-Woche. Einzelne große Betriebe haben diese bereits einführt und können positiv über diese Entscheidung berichten. Wenn Sie als Unternehmen über Mitarbeiter-Benefits nachdenken, ist es wichtig vorab zu überlegen, welche Maßnahmen von Ihrer Belegschaft gewünscht werden und ob sich diese umsetzen lassen. Denn zufriedene Mitarbeiter*innen arbeiten meist produktiver und bleiben gerne und länger im Unternehmen.

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Die wollen nur was verkaufen!

Klar, könnte man das glauben, aber seien wir mal ehrlich: Wenn Sie keine Bewerber*innen finden, werden Sie uns dann weiterempfehlen? Kontaktieren Sie Raphaela, Natalie oder Julian und lassen Sie sich individuell und unverbindlich beraten.

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