Urlaubsanspruch

Urlaubsanspruch: Was Arbeitnehmer*innen unbedingt wissen sollten

Ob Entspannung und Wellness oder Action und Outdoor Urlaub, jede*r will ihn und jeder hat ihn: Den gesetzlich geregelten Urlaubsanspruch.  Doch immer wieder tauchen Fragen zu diesem Thema auf.

Ab wann hat man Urlaubsanspruch?  Wieviel Urlaubsanspruch hat man und muss man im Urlaub für die Firma erreichbar sein? Hier erfährst du alles, was du zum Thema Urlaubsanspruch wissen musst.

Österreich beim Urlaubsanspruch unter den Top 10 in Europa

Österreichs Arbeitnehmer*innen, dürfen sich gemeinsam mit Beschäftigten aus Finnland, Frankreich, Litauen, Russland, Schweden, Polen, Malta und Griechenland über die meisten reguläre Urlaubstage EU-weit freuen. Dies geht aus einer Studie von Statista 2020 hervor.

 

Urlaub - Alles was du zum Thema wissen musst

Ab wann hat man Urlaubsanspruch?

In den ersten sechs Monaten deines ersten Arbeitsjahres baust du kontinuierlich pro Monat zwei Urlaubstage (bei einer Fünf-Tage-Woche) auf. Ist das erste halbe Jahr vorbei, hast du Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub. Nach dem ersten Jahr hast du mit dem Beginn eines jeden Arbeitsjahres vollen Urlaubsanspruch.

Urlaubstage werden niedriger,

  • bei mehr als 30 Tage Präsenz-oder Zivildienst,
  • wenn du in Karenz gehst – Mutter oder Vater, Bildung und Familienhospiz,
  • wenn du sonstigen Karenz-Urlaub oder unbezahlten Urlaub nimmst.

Werktag oder Arbeitstag – Auswirkungen auf den Urlaubsanspruch

Unter Werktage versteht man die sechs Wochentage von Montag bis Samstag. Arbeitstag bezieht sich auf die Tage, die Beschäftigte wirklich arbeiten. Für die meisten Arbeitnehmer*innen ist das in Österreich die Fünf-Tage-Woche von Montag bis Freitag.

Urlaubsanspruch

Bei einer 5-Tage-Woche baust du nach sechs Monaten, im ersten Arbeitsjahr in einer neuen Firma kontinuierlich zwei Urlaubstage auf.

Wieviel Urlaubsanspruch hat man bei einer Sechs-Tage-Woche?

Für jedes Jahr, das du gearbeitet hast, steht dir bezahlter Urlaub zu. Je nachdem wie viele Arbeitsjahre man bereits hat, können das auf Basis der Sechs-Tage-Woche

  • 30 Werktage bei einer Dienstzeit von weniger als 25 Arbeitsjahren und
  • 36 Werktage nach Abschluss des 25. Arbeitsjahres sein.

Wieviel Urlaubsanspruch hat man bei einer Fünf-Tage-Woche?

Arbeitet man beispielsweise immer von Montag bis Freitag, muss der Urlaubsanspruch natürlich angepasst werden.

  • Fünf-Tage-Woche:

    Urlaubsanspruch 25 Werktage

  • Vier-Tage-Woche:

    Urlaubsanspruch 20 Werktage

  • Drei-Tage-Woche:

    Urlaubsanspruch 15 Werktage

  • Zwei-Tage-Woche:

    Urlaubsanspruch 10 Arbeitstage

  • Ein-Tages-Woche:

    Urlaubsanspruch 5 Arbeitstage

Wann hast du höheren Urlaubsanspruch beim selben Arbeitgeber?

Wenn du mehr als 25 Jahre beim selben Arbeitgeber oder bei der selben Arbeitgeberin bist, hast du einen höheren Urlaubsanspruch. Dazu zählen natürlich auch die Lehrjahre im selben Betrieb. Das Dienstverhältnis darf nicht länger als drei Monate unterbrochen worden sein.

Hinfällig ist die Zusammenrechnung, wenn der Beschäftigte gekündigt oder fristlos entlassen wird, oder man unbegründet vorzeitig austritt.

Urlaubsanspruch

Bist du bereits mehr als 25 Jahre in einem Unternehmen tätig, erhöht sich auch der Urlaubsanspruch.

Was wird für den höheren Urlaubsanspruch angerechnet?

Hast du in Österreich oder im europäischen Wirtschaftsraum mindestens sechs Monate bei einem*r anderen Arbeitgeber*in gearbeitet, wird das für den höheren Urlaubsanspruch angerechnet.

Auch wenn du selbstständig erwerbstätig warst (mindestens sechs Monate) oder Entwicklungshilfe (max. fünf Jahre) geleistet hast, wird das den Arbeitsjahren für den höheren Urlaubsanspruch angerechnet.

Angerechnet werden außerdem Schulzeiten von höheren oder berufsbildenden mittleren oder höheren Schulen bis zu max. vier Jahre und erfolgreich abgeschlossene Hochschulstudienzeiten bis zu max. fünf Jahren.

Wie verhält es sich mit dem Urlaubsanspruch, wenn sich das Beschäftigungsausmaß ändert?

Das ist am einfachsten durch ein Beispiel erklärt:

Du möchtest mehr Zeit für dein zeitaufwendiges Hobby Wingsuit fliegen haben und entschließt dich deshalb dazu, aus der Vollzeitbeschäftigung in die Teilzeitbeschäftigung zu wechseln.  Nun hast du aber noch eine Woche Urlaub offen. Diese bleibt dir bei einem Wechsel erhalten. Das Urlaubsgeld wird allerdings auf Basis der Teilzeitbeschäftigung berechnet.

Wechselt man von Teilzeit auf Vollzeit, wird das Urlaubsgeld angehoben.

Wann verjährt der Urlaubsanspruch?

Grundsätzlich gilt: Dein Urlaubsanspruch verjährt zwei Jahre nach Ende des Arbeitsjahres, in dem er entstanden ist. Außer du gehst für eine Mutter- oder Vaterschaft in Karenz, dann verlängert sich die Frist um die Karenzzeit.

Beispiel:

Wenn du 2019 (Arbeitsjahr von 1. Jänner bis 31. Dezember) vier Wochen Urlaub verbraucht hast, steht dir immer noch eine zu. Diese kannst du bis zum Ende des Arbeitsjahres 2021 verbrauchen. Nimmst du nun Urlaub, werden immer zuerst die ,alten’ Urlaubstage hergenommen.

Urlaubsanspruch

Trotz Urlaubsanspruch musst du die Urlaubstermine frühzeitig mit deinen Vorgesetzten besprechen.

Was muss man beachten, wenn man den Urlaub in Anspruch nimmt?

Wichtig ist, dass du deinen Urlaub rechtzeitig mit deinen Vorgesetzten absprichst und schriftlich festlegst. Hast du das „OK“ deines*r Arbeitgeber*in bekommen, kann nur ein extremer Notfall im Unternehmen dazu führen, dass dieser gestrichen werden kann. Aber keine Sorge, du bleibst nicht auf den Stornogebühren sitzen. Der*die Arbeitgeber*in muss diese dann übernehmen.

ACHTUNG: Zwangsurlaub ist nicht erlaubt. Beide Parteien, also Arbeitgeber*in UND Beschäftigte müssen dem Urlaub zustimmen.

Was ist der Unterschied zwischen Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld?

Urlaubsgeld:

Leider gibt es kein Gesetz, welches das Urlaubsgeld oder das freudig erwartete 14. Gehalt regelt. Einzig und allein in Kollektivverträgen und Einzelarbeitsverträgen ist die Höhe und die Fälligkeit der Sonderzahlungen geregelt.

ACHTUNG: Kein Kollektivvertrag oder Einzelarbeitsvertrag – kein Anspruch auf Urlaubsgeld.

Urlaubsentgelt:

Das Urlaubsentgelt ist das Grundgehalt, das dir zusteht, während du im Urlaub bist und nicht arbeitest.

Was geschieht, wenn du nicht rechtzeitig aus dem Urlaub zurück bist?

Prinzipiell gilt, bist du unentschuldigt nach dem Urlaub nicht an deinem Platz, ist das ein berechtigter Entlassungsgrund, außer du kannst dein Fehlen begründen und nachweisen.

Beispielsweise wenn du im Urlaub einen Unfall hattest oder Wetterchaos verzögert deine Heimreise oder Bus, Zug, Schiff oder Flugzeug können aus anderen Gründen, (Streiks) nicht starten.

In solchen Fällen solltest du deinem*r Arbeitgeber*in so früh wie möglich schriftlich am besten pe E-Mail Bescheid geben, dass du nicht rechtzeitig bei der Arbeit sein kannst.

Urlaubsanspruch

Urlaubsanspruch bedeutet, dass du Anspruch auf eine Auszeit hast. Du musst also keinesfalls im Urlaub für deine*n Arbeitgeber*in oder deine Kolleg*innen erreichbar sein.

Muss man im Urlaub erreichbar sein?

Urlaub ist Freizeit. Im Urlaub soll man sich von den beruflichen Belastungen erholen und ist nicht verpflichtet, das Handy oder den Laptop mitzunehmen.

In einem Notfall darf dürfen Vorgesetzte dich im Urlaub stören. Das gilt aber auch nur dann, wenn die Existenz des Betriebs gefährdet ist. Auch hier darf nicht erwartet werden, dass der*die Arbeitnehmer*in gleich antwortet. Schließlich ist er*sie im Urlaub und hat das Handy wahrscheinlich beim Schnorcheln im Meer nicht bei sich.

Darf man im Urlaub „fremdarbeiten?“

Ist ein kleiner Nebenverdienst im Urlaub mit deinen Vorgesetzten abgeklärt, steht einem Zusatz-Taschengeld nichts im Weg. Du solltest aber bedenken, dass dir nur 25 Tage Urlaub im Jahr zustehen und diese auch wirklich zur Erholung gedacht sind.

Was ist, wenn man im Urlaub in den Krankenstand muss?

Natürlich wünscht man sich nicht, dass man im Urlaub erkrankt. Manchmal kann dieser Fall aber eintreten.

Wenn du dir also nicht gerade beim Eisschwimmen eine Grippe geholt hast, wird dein Urlaub bei einer Erkrankung, die länger als 3 Kalendertage dauert, unterbrochen. Du musst das deinem*r Arbeitgeber*in spätestens nach diesen 3 Kalendertagen mitteilen.

Beachte bitte, dass ein Krankenstand den Urlaub nicht verlängert. Zurück im Büro muss man auch unaufgefordert eine Krankenstandsbestätigung vorlegen.

Die Krankenstandstage werden dir allerdings zum bestehenden Urlaubsguthaben wieder dazugerechnet.