Geringfügig arbeiten

Geringfügige Jobs – Das musst du wissen

Ob kellnern, Zeitung austragen, Hunde Gassi führen oder für den Lieblingsfriseur modeln, geringfügige Jobs haben viele Gesichter und werden auch immer beliebter. Doch schau genau hin! So mancher lässt sich durch die Möglichkeit, ein wenig dazu zuverdienen, beispielsweise für den neuen Laptop oder gar einen kleinen Urlaub, blenden. Dann kommt es am Jahresende zu verständnislosen Gesichtern, wenn eine Nachzahlung der ÖGK oder der Finanz ins Haus flattert. Wie du das vermeidest und was du deshalb beachten musst, erfährst du hier.

Was bedeutet „geringfügiger Job“ überhaupt?

Wenn du einen Job ausübst für den du im Monat nicht mehr als € 460,66 erhälst, übst du eine geringfügige Beschäftigung aus. Zwar musst bei dieser besonderen Form der Beschäftigung grundsätzlich keine Einkommens- und Lohnsteuer (Brutto-für-Netto heißt es hier) zahlen, jedoch musst du einige Regelungen beachten.

Statistische Daten zu den geringfügigen Jobs Österreich 

Geringfügig Beschäftigte Statistik

Geringfügige Beschäftigung nach Bundesländern; Berichtsmonat 08/2020; Österreichische Sozialversicherung

Wie hoch ist die Geringfügigkeitsgrenze?

Die Zuverdienstgrenze bei geringfügigen Jobs liegt in Österreich seit 2020 bei € 460,66 pro Monat. Wenn das Gesamteinkommen über der Geringfügigkeitsgrenze liegt, muss man dafür Sozialversicherung nachbezahlen. Für das geringfügige Einkommen sind das 14,62 %. Du kannst die Nachzahlung aber bei der Arbeitnehmerveranlagung angeben, dann verkleinert sich die Steuerbemessungsgrundlage.

 

Jahr Verdienst pro Arbeitstag Verdienst pro Monat
2020 € 460,66
2019 € 446,81
2018 € 438,05
2017 € 425,70
2016 31,92 Euro € 415,72
2015 31,17 Euro € 405,98

Geringfügige Jobs – Welche Ansprüche haben Arbeitnehmer/innen?

Auch wenn du geringfügig angestellt bist, hast du natürlich auch Anrecht auf:

  • Urlaub: Man hat Anspruch auf fünf Arbeitswochen Urlaub im Jahr. Nach 25 Dienstjahren sogar eine Woche mehr. Besteht die Arbeitswoche eines/r geringfügigen Beschäftigten aus zwei Tagen, werden diese zwei Arbeitstage als eine Urlaubswoche betrachtet.
  • Pflegefreistellung: Sofern du es überhaupt benötigst, ist es gut zu wissen, dass du pro Arbeitsjahr einmalig Anspruch auf Pflegefreistellung im Ausmaß deiner vertraglich festgelegten Arbeitsstunden einer Woche hast. Arbeitest du 10 Stunden die Woche, hast du 10 Stunden einmalig im Arbeitsjahr Anspruch auf Pflegefreistellung.
  • Abfertigung: Auch für Arbeitnehmer/innen, die geringfügig beschäftigt sind, wird nach der Abfertigung Neu ein Beitrag von 1,53 % für die betriebliche Mitarbeiter-Vorsorge einbezahlt.
  • Urlaubsgeld & Weihnachtsgeld (lt. Kollektivvertrag)
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Geringfügige Jobs und die verwirrende Sozialversicherungspflicht

Für viele Angestellten kommt am Ende eines Jahres die böse Überraschung, in Form einer Beitragsnachzahlung der ÖGK. So mancher klatscht sich dabei an die Stirn und verflucht den Urlaub, den er/sie sich eigentlich durch einen geringfügigen Job geleistet hat. Es gibt hier Regelungen, die zu beachten sind und die es gilt gut abzuwägen, bevor man sich einen geringfügigen Job zusätzlich zum Vollzeitjob sucht, oder mehrere geringfügige Jobs nebeneinander ausübt.

Sozialversicherungspflichtig: In Österreich zahlt jeder Arbeitnehmer/in der Vollzeit oder Teilzeit arbeitet und mehr als €460,66 verdient, Sozialversicherung. Diese beinhaltet Kranken-, Pensions-, Unfall- und Arbeitslosen­versicherung und wird automatisch abgeführt.

Sobald du einen geringfügigen Job hast und dein Verdienst liegt unter der Geringfügigkeitsgrenze (richtig, die liegt bei €460,66) werden KEINE Sozialversicherungsbeiträge für dich eingezahlt.

Du hast also bei einer geringfügigen Beschäftigung KEINE Krankenversicherung, Pensionsversicherung oder Arbeitslosenversicherung. Was dir allerdings erhalten bleibt, ist die Unfallversicherung.

Hast du aber mehrere geringfügige Beschäftigungen und dein Gesamteinkommen aus allen Beschäftigungsverhältnissen überschreitet €460,66, bist du wieder sozialversicherungspflichtig.

Da aber nur die ÖGK die Übersicht über deine geringfügigen Jobs bzw. die fälligen Sozialversicherungsbeiträge hat, führt sie diese Beiträge bei Überschreitung der Zuverdienstgrenze ab, ohne dass sie von deinem Arbeitgeber eingezahlt wurden.

Einfach erklärt könnte man sagen, die ÖGK zahlt deine Sozialversicherung für dich ein. So betrachtet ist es dann auch logisch, dass sie das Geld wieder zurückhaben möchte. Und genau das macht sie am Jahresende mit der Nachzahlungsforderung.

Geringfügige Jobs

Ob sich ein geringfügiger Job auszahlt, sollte man im Vorhinein nachrechnen.

Nochmal zusammengefasst: Wann kommt es zu einer ÖGK Nachzahlung?

Wenn du einen oder mehrere geringfügigen Jobs hast und dein Gesamteinkommen die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet, erhältst am Jahresende eine Nachzahlung der ÖGK.

Hier kannst du die Nachzahlung online berechnen:

Auch bei geringfügigen Jobs – ACHTUNG – Verlängerung der Beitragspflicht

Während du in einem geringfügigen Job arbeitest, entstehen Ersatzleistungen für nicht verbrauchten Urlaub oder Kündigungsentschädigung. Werden diese nicht verbraucht, verlängert sich die Beitragspflicht und somit kann deine Nachzahlung höher ausfallen.

Was wenn die Zeiten oder Einkommen auf deiner Nachzahlungsrechnung nicht stimmen?

Du musst bedenken, dass dein Arbeitgeber Versicherungszeiten und Einkommen meldet. Stimmt bei diesen Angaben also etwas nicht, musst du mit deinem Arbeitgeber Rücksprache halten und eine Meldeberichtigung durchführen lassen. Diese Meldeberichtigung musst du als Kopie unbedingt nochmal an die ÖGK senden. Am besten legst du deinen schriftlichen Einwand zu deiner Beitragsrechnung gleich dazu, dann verkürzt du die Überprüfungs- bzw. Überarbeitungszeit.

Geringfügige Jobs – Selbstversicherung

Ist dir die Unfallversicherung zu wenig und du möchtest eine Pensions- und Krankenversicherung, ist das natürlich möglich. Du hast mit einem Beitrag von 65,03 Euro die Möglichkeit dazu und sicherst so Kranken- und Wochengeld.

 

Welche Versicherung hast du? Geringfügiger Job Selbstversicherung
Unfallversicherung Ja Vorhanden, nicht nötig
Krankenversicherung Nein Selbstversicherung möglich
Pensionsversicherung Nein Selbstversicherung möglich
Arbeitslosenversicherung Nein Nicht möglich

Ausgenommen von der Selbstversicherung sind beispielsweise Pflichtversicherte auf Grund von anderer Beschäftigung (landwirtschaftlich Beschäftigte, Beamte etc.) ebenso wie gesetzliche berufliche Vertreter von freien Berufen wie Ärzt/innen, Apotheker/innen, Rechtsanwält/innen etc. Personen, die das Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Kinderbetreuungsgeld beziehen, aber auch Grenzgänger sind davon ausgenommen.

Wie kann man die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten – Beispiele

Theorie-Beispiel 1: Du hast eine oder mehrere geringfügige Jobs, von denen einer oder alle zusammen die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten, dann bekommst du eine Nachzahlung, die aus dem Gesamteinkommen erstellt wird.

Praxis-Beispiel 1:

Du arbeitest das ganze Jahr geringfügig 4 Stunden pro Woche im Vertrieb eines Callcenters, verdienst dabei 220€ im Monat. Zusätzlich verteilst du noch 8 Stunden die Woche Flyer für eine Marketingagentur und bekommst für diese ebenfalls geringfügige Tätigkeit 300€.

Rechnung: Die Stunden sind hierbei nicht ausschlaggebend, sondern dein Entgelt.

Geringfügiger Job 220€
Geringfügiger Job 300€

Gesamtes Einkommen aus geringfügigen Jobs beträgt 520€.

Damit liegt das Gesamteinkommen aus mehreren geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen über der Zuverdienstgrenze von € 460,66. Damit wirst du am Jahresende eine Nachzahlung für das Gesamteinkommen (Summe aus allen geringfügigen Jobs) von der ÖGK erhalten.

Praxis-Beispiel 2:

Du bist durch deinen 40-Stunden Job voll versichert, arbeitest aber nebenbei noch geringfügig. Dann wird der Nachzahlungsbetrag nur aus der/den geringfügigen Job/s gerechnet.

Du arbeitest das ganze Jahr Vollzeit 30 Stunden pro Woche und verdienst dabei 1500 €. Außerdem verteilst du noch 8 Stunden die Woche Flyer für eine Marketingagentur und bekommst für diese geringfügige Tätigkeit 300 €.

Rechnung: Die Stunden sind hierbei nicht ausschlaggebend, sondern dein Entgelt.

Vollzeitjob Job: 1500 € vollversichert – Beiträge werden abgeführt.
Geringfügiger Job: 300 €

Gesamtes Einkommen aus Vollzeit und geringfügigem Job beträgt 1800€.

Damit liegt das Gesamteinkommen aus Vollzeit und geringfügigem Beschäftigungsverhältnis über der Zuverdienstgrenze von €460,66. Somit wirst am Jahresende eine Nachzahlung für deine geringfügige Beschäftigung von der ÖGK erhalten.

Beispiel 3: Falls du unregelmäßig, meist nur tageweise (kürzer als eine Woche) bei einem Arbeitgeber beschäftigt bist, ist das ein fallweise geringfügiger Job. Durch addieren der Beitragsgrundlage für die jeweiligen Tage des Kalendermonats kann dann die Pflichtversicherung für Kranken- und Pensionsversicherung entstehen.

Geringfügige Jobs

Egal ob Zeitungen austragen oder Flyer verteilen – kommt man über die Einkommensgrenze muss man Steuer nachzahlen.

Geringfügige Jobs – Wann kann ich ohne Nachzahlung dazuverdienen?

Da du durch einen Vollzeitjob bereits die Geringfügigkeitsgrenze überschreitest, kannst du in diesem Fall schon mal nicht beitragsfrei etwas dazu verdienen.

Beitragsfrei verdienen kannst du also nur wenn dein gesamtes Einkommen, besteht es nun aus einem oder mehreren Jobs, 460,66 Euro nicht überschreitet. Nur bis zu dieser Einkommensgrenze musst du mit keiner Nachzahlung rechnen.

Theoretisch könntest du dich auch, wenn es sich für dich dann immer noch auszahlt (wenn du weißt, dass du die Geringfügigkeitsgrenze überschreitest) bei deinem Arbeitgeber schlau machen, ob es denn möglich ist, die notwendigen Beiträge monatlich im Vorhinein abzuführen.

Auf der Suche nach einem geringfügigen Job?

Wechsel von Teilversicherung auf Vollversicherung und umgekehrt

Im Fall eines Wechsels von einer geringfügigen Beschäftigung in ein Vollzeitbeschäftigungsverhältnis wird natürlich die Geringfügigkeitsgrenze von € 460,66 überschritten. Dann bedenke, dass du nun beitragspflichtig  bist und dein Arbeitgeber muss zu Beginn des jeweiligen Kalendermonats beim Versicherungsträger Meldung machen und die Sozialversicherungsbeiträge auch abführen.

Ist das Gegenteil der Fall, also wechselt man aus der Vollzeitbeschäftigung in die die geringfügige, so endet die Vollversicherung am Ende des Beitragszeitraumes und ab dem Folgemonat gilt die Teilversicherung.

Kündigungsfrist für geringfügige Jobs

Seit dem 1. Jänner 2018 sind die Kündigungsfristen auch für geringfügige Jobs verlängert worden. Bisher galt die Kündigungsfrist in einem Angestelltenverhältnis nur ab einer bestimmten Wochenarbeitszeit.

Nun muss aber auch ein geringfügig Beschäftigter mit unbefristetem Vertrag eine Kündigungsfrist von 6 Wochen beim Arbeitgeber einhalten. Tut man das nicht, erhält man als Arbeitnehmer/in keine Kündigungsentschädigung. (Das wäre alles, was man während der Kündigungsfrist verdient hätte)

Auch wenn man selbst kündigen will, muss man eine Kündigungsfrist von einem Monat einhalten. Tut man das nicht, kann man den Anspruch auf Auszahlung der offenen Urlaubsansprüche verlieren.

Checkliste für geringfügige Jobs

  • Sobald du einem geringfügigen Job nachgehst, solltest du darauf achten, dass du die Geringfügigkeitsgrenze von € 460,66 pro Monat nicht überschreitest.
  • ACHTUNG, es werden immer die Einkünfte aus allen Beschäftigungsverhältnissen zusammengezählt.
  • Falls du geringfügig arbeitest, hast du nur eine Unfallversicherung. Doch du hast die Möglichkeit, dich selbst zu pensions- und krankenversichern.
  • Wenn du geringfügig beschäftigt bist, hast du KEINE Arbeitslosenversicherung.
  • Indem du die Geringfügigkeitsgrenze überschreitest, bist du voll versicherungspflichtig und du bekommst am Jahresende eine Nachzahlung der Krankenkasse.
  • Das gleiche gilt, wenn du die jährliche Steuergrenze überschreitest, da erhältst du dann eine Nachzahlung des Finanzamtes.
  • In einem geringfügigen Job hast du sowohl Anspruch auf Urlaub, Pflegefreistellung, Abfertigung als auch auf Sonderzahlungen.
  • Die Kündigungsfristen wurden auch für geringfügige Jobs angehoben und betragen jetzt 6 Wochen.

Fazit:

Es zahlt sich auf alle Fälle aus, den Taschenrechner zu benutzen und mal nachzurechnen, ob du die Zuverdienstgrenze oder die Steuergrenze überschreitest.

Ob sich ein Zuverdienst für dich rentiert, musst du allein und in diesem Fall wirklich „errechnen“. Nutze unsere Rechenbeispiele im oberen Teil des Artikels und bei Fragen nutzt dir hoffentlich unser Artikel. Bleiben dennoch irgendwelche Fragen offen kannst du dich direkt mit dem AMS oder der ÖGK in Verbindung setzten. Für die Steuergrenze lohnt sich der Anruf bei dem Finanzamt, dem zu zugeteilt bist.