Arbeitsvertrag - Das muss man wissen

Arbeitsvertrag

Egal ob man einen Arbeitsvertrag unterschreiben oder selbst erstellen muss, es gibt auf beiden Seiten Dinge die beachtet werden müssen. Im Artikel gehen wir auf folgende Punkte zum Thema Arbeitsvertrag ein:

Was ist ein Arbeitsvertrag?

Unter einem Arbeitsvertrag  versteht mein einen Vertrag, der für Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber*in verbindlich ist. Darin sind sowohl alle Rechten als auch  Pflichten der beiden Parteien festgehalten, die nicht bereits gesetzlich oder kollektivvertraglich geregelt sind. Indem der*die Arbeitnehmer*in den Dienstvertrag unterschreibt, erklärt er*sie sich damit einverstanden, eine vorgeschriebene  Arbeitsleistung zu erbringen. Während sich der*die Arbeitgeber*in dazu verpflichtet, für die geleistete Arbeit ein vereinbartes Entgelt zu zahlen. 

Unterschied zwischen Arbeitsvertrag und Dienstzettel 

Der Dienstzettel beinhaltet “nur” die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen. Wird kein Arbeitsvertrag ausgestellt, muss es zumindest immer einen Dienstzettel geben. 

Gibt es verschiedene Arbeitsverträge? 

Ja, es gibt verschiedene Arbeitsverträge in Österreich. Arbeitnehmer*innen sind üblicherweise in einem echten Dienstverhältnis tätig und haben zumeist einen typischen Arbeitsvertrag. Weiters gibt es aber auch freie Dienstverträge oder Werkverträge, die die Leistungserbringung von unabhängigen bzw. selbstständigen Dienstnehmer*innen regeln. 

Arbeitsvertrag-Das muss man wissen

Wie kann ein “normaler” Arbeitsvertrag geschlossen werden? 

Ein Arbeitsvertrag kann in Österreich schriftlich, mündlich oder durch schlüssige Handlungen geschlossen werden. In der Regel erhält der*die  Arbeitnehmer*in einen vorgefertigten Arbeitsvertrag, der alle wichtigen Punkte enthält, der zu unterschreiben ist. Es ist allerdings auch möglich, dass kein Dienstvertrag vorhanden ist. Ist das der Fall, kann die Fachkraft einen Dienstzettel verlangen. Darin sollten alle Rechten sowie Pflichten festgehalten und aufgezählt sein. 

Woran erkennt man einen Arbeitsvertrag?

Die Zeichen für einen Arbeitsvertrag sind beispielsweise das Weisungsrecht des*der Arbeitgeber*in. Das bedeutet, dass das Unternehmen den Fachkräften im Betrieb (An-)Weisungen erteilt. Ein weiteres Merkmal für einen Dienstvertrag ist die immer wiederkehrende Leistung, die persönlich erbracht werden muss. Ebenso wie der Zeitraum, in dem die vereinbarte Leistung erbracht werden muss.

 Auch die wirtschaftliche Abhängigkeit, in die sich der*die Arbeitnehmer*in begibt, ist ein Kennzeichen für einen Arbeitsvertrag.  Natürlich müssen die Arbeitskräfte ebenso in die Organisation des Betriebs integriert sein. Außerdem wird die Bereitstellung der Arbeitsmittel durch den*die  Arbeitgeber*in in einem “normalen” Dienstvertrag geregelt und das Unternehmen trägt die Verantwortung für Erfolge und Misserfolg. 

Was beinhaltet ein Arbeitsvertrag? 

Wenn man einen Arbeitsvertrag erstellt oder einen unterschreibt, sollte man sichergehen, dass wirklich alle wichtigen Punkte darin enthalten sind. 

  • Name sowie Anschrift beider Vertragsparteien, 
  • Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses – letzteres bezieht sich auf befristete Anstellungen,
  • Gehalt, 
  • Probezeit,
  • Kündigungsfrist,
  • Arbeitszeit, Überstunden,
  • Urlaubsanspruch, 
  • Tätigkeitsbeschreibung, 
  • Besondere Regelungen,  
  • Arbeitsort, 
  • (Benefits)

Befristeter Arbeitsvertrag 

Zu befristeten Arbeitsverträgen gehören immer Austrittsdaten. Das bedeutet, dass genau festgelegt ist, wann das Arbeitsverhältnis endet.

Das Ende einer Zusammenarbeit, abgesehen von einer ordentlichen Kündigung, kann auch in Zusammenhang mit der Fertigstellung eines Projektes stehen. Wichtig dabei ist, dass es dabei zu keinen Missverständnissen kommt. Ist keine Kündigungsfrist vereinbart, ist der Vertrag bis zum vereinbarten Austrittsdatum nicht kündbar. 

Handelt es sich um einen Kurzvertrag, sind Kündigungsfristen gar nicht erlaubt. Oft bietet ein befristeter Arbeitsvertrag einer Arbeitskraft überhaupt erst die Möglichkeit, in ein bestimmtes Unternehmen einzutreten und es gibt immer die Chance, dass ein befristetes Arbeitsverhältnis durch einen unbefristeten Arbeitsvertrag abgelöst wird. 

Unbefristeter Arbeitsvertrag 

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag enthält kein Austrittsdatum. Das bedeutet, dass man den Vertrag auf unbestimmte Zeit abschließt. Dafür richtet man bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag das Augenmerk auf Kündigungsbedingungen, die für beide Parteien vertraglich festgehalten werden. Diese sollte sich wiederum in den gesetzlichen Rahmenbedingungen bewegen. 

Gehalt- und Lohnvereinbarungen 

Zur entgeltlichen Vergütung (Gehaltsverhandlungen – So verhandelst du richtig!) der vereinbarten Leistung gehören nicht nur das Gehalt oder der Lohn, sondern auch sonstige Zulagen, Prämien, Reiseaufwandsentschädigungen oder Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Achtung, auch ein Fälligkeitsdatum für die Zahlung aller Entgelte muss angegeben sein.  

Probezeit 

Die Probezeit wird bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag festgelegt. Es handelt sich dabei um den Zeitraum, in dem beide Parteien den Vertrag auflösen oder kündigen können. Dabei müssen keine Kündigungsfristen oder Termine eingehalten werden und es müssen auch keine Gründe angegeben werden. In Österreich beträgt die Probezeit für Arbeiter*innen und Angestellte  nach Allgemeinem Bürgerlichem Gesetzbuch (ABGB) und Angestelltengesetz  (AngG) maximal einen Monat. Durch Kollektivverträge können sich Probezeiten verkürzen, aber niemals verlängern. 

Arbeitszeitregelung 

Grundsätzlich sieht das Gesetz eine Vollzeittätigkeit mit einer Normalarbeitszeit von acht Stunden pro Tag beziehungsweise 40 Stunden pro Woche vor. Kollektivvertraglich ist die Normalarbeitszeit oft verkürzt und wird mit 38,5 Wochenstunden festgelegt. Es gibt Ausnahmefälle, die erlauben, dass die tägliche Arbeitszeit von acht auf zehn Stunden angehoben werden kann. Spezielle Regelungen gibt es für Menschen in Schichtbetrieben (Produktion, Krankenhaus etc.), Pausen sind ebenso geregelt. So ist bei einer Arbeitsdauer von sechs bis neun Stunden eine 30-minütige Pause vorgesehen und bei einer Arbeitsdauer von neun Stunden eine 45-minütige.  Flexiblere Arbeitszeitmodelle ermöglichen nicht nur die freie Arbeitsortswahl, sondern auch die dynamische Einteilung der Arbeitszeit, wenn diese gesetzeskonform ist und mit dem*der Arbeitgeber*in vereinbart wurde. 

Arbeitsort 

Die Coronapandemie hat Regelungen zum Home-Office in den Vordergrund rücken lassen. Mittlerweile gibt es dazu auch fixe gesetzliche Rahmenbedingungen. Detail gibt‘s unter FAQ Home-Office. Kurz zusammengefasst muss die Arbeitszeit für das Home-Office im Arbeitsvertrag oder zumindest anderweitig schriftlich festgelegt werden. 

Arbeitsvertrag - Das muss man wissen

Urlaubstage 

In Österreich hat man einen gesetzlichen Anspruch auf maximal 25 Tage Urlaub.  Allerdings kann beispielsweise ein familienfreundliches Unternehmen einer Arbeitskraft zusätzliche bezahlte Urlaubstage schenken. Die können im Vertrag festgehalten sein. (Genaues zum Thema Urlaubsanspruch gibt es hier.

Kündigungsfristen für Angestellte und Arbeiter*innen 

Seit Oktober 2021 sind die Kündigungsfristen für Angestellte und Arbeiter*innen gleich. Das bedeutet, wenn ein Unternehmen Angestellte oder Arbeiter*innen kündigt, gilt abhängig von den Dienstjahren eine sechswöchige  bis fünfmonatige Kündigungsfrist. Kündigt man als Arbeiter*in oder Angestellte*r das Dienstverhältnis, beträgt die Kündigungsfrist, egal wie lange man im Betrieb gearbeitet hat, einen Monat. 

Tätigkeitsbeschreibung im Arbeitsvertrag 

Durch die Tätigkeitsbeschreibung definiert der*die Arbeitgeber*in die zu erbringende Leistung beziehungsweise die zu verrichtende Tätigkeit. Je nach Position variiert die Beschreibung natürlich. Die meisten Arbeitsverträge enthalten nur eine kurze zusammenfassende Beschreibung der auszuführenden Arbeit. Fast immer darin angeführt ist allerdings der (englische) Jobtitel. 

Besondere Klauseln im Arbeitsvertrag 

Ein Arbeitsvertrag kann ebenso besondere Klauseln enthalten. Gängige Beispiele dafür sind die Verschwiegenheitsklausel oder eine Konkurrenzklausel.  Die Verschwiegenheitsklausel verpflichtet einem beispielsweise Betriebsgeheimnisse nicht auszuplaudern. Die Konkurrenzklausel verpflichtet eine Arbeitskraft dazu, innerhalb eines fixierten Zeitraumes nicht zur Konkurrenz zu wechseln. 

Benefits 

Möchte dich ein Betrieb abwerben oder ist die Basis bei den Vertragsverhandlungen entspannt, können durchaus Mitarbeiter-Benefits angesprochen und im Vertrag festgehalten werden. 

Beispiel für Mitarbeiter-Benefits 

  • Dienstfahrzeug,
  • Diensthandy, 
  • Dienstlaptop, 
  • Gesundheitsfördernde Maßnahmen (wenn vorhanden: Nutzung des Fitnessstudios, Massagen etc.), 
  • Zuschuss für die Betreuungskosten, 
  • Kostenlose Snacks, Obst oder Vergünstigungen in der Kantine oder Partnerrestaurants, 
  • Weiterbildungsmöglichkeiten,
  • Sabbatical Aussichten,
  • Remote Work,
  • Arbeiten als digitaler Nomade

Arbeitsvertrag - Das muss man wissen

FAQ 

Entstehen Vorteile durch einen schriftlichen Arbeitsvertrag und ist dieser Pflicht?

Ein schriftlicher Arbeitsvertrag bietet im Falle von Streitigkeiten immer eine gute Basis, um Ansprüche, Rechte und Pflichten geltend zu machen. Werden beispielsweise Urlaubstage oder das Gehalt nur mündlich vereinbart sind, ist es im Streitfall schwierig, etwas einzufordern. Man muss allerdings dazu sagen, dass keine Pflicht besteht, einen schriftlichen Arbeitsvertrag aufzusetzen. (Immer zumindest einen Dienstzettel einfordern!) Eine Ausnahme bildet in diesem Fall der Lehrvertrag. 

Prüfung des Arbeitsvertrages 

Hast du mit Arbeitsverträgen keine Erfahrung oder bist du wegen Inhalten unsicher, kannst du den Arbeitsvertrag bei der Arbeiterkammer prüfen lassen. Die Prüfung muss vorab erfolgen. Nur so hast du die Chance, gesetzeswidrige Vertragsinhalte zu entdecken und bestenfalls durch den*die zukünftige*n Arbeitgeber*in abändern zu lassen. 

Kann der Dienstvertrag nach Unterschrift abgeändert werden? 

Sollte etwas abgeändert werden, musst du darüber innerhalb eines Monats schriftlich in Kenntnis gesetzt werden. Bist du mit den Änderungen nicht einverstanden, musst du unbedingt und unverzüglich schriftlich Einspruch erheben. Kommt es indessen zu gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Änderungen, musst du darüber nicht informiert werden. 

Arbeitsvertrag verlängern 

Den Arbeitsvertrag kann man nicht immer wieder verlängern. Wenn das bei dir der Fall ist, handelt es sich um einen gesetzeswidrigen Kettenarbeitsvertrag.

Nebenbeschäftigung 

Das Gesetz sieht vor, dass Angestellte, ohne, dass der*die Arbeitgeber*in einwilligt, kein selbstständiges kaufmännisches Unternehmen betreiben dürfen. Bei Arbeiter*innen gilt das für ein “abträgliches Nebengeschäft”.  Auch das kann durch eine Klausel im Arbeitsvertrag festgelegt sein und ist gesetzeskonform. 

Fazit

Wenn man einen neuen Job beginnt, bekommt man immer auch einen neuen Arbeitsvertrag. Da man in seinem Leben nicht jeden Tag einen Dienstvertrag unterschreibt oder erstellt, ist es notwendig, sich mit den wichtigen Kernpunkten auseinanderzusetzen. Gibt es Unsicherheiten, kann ein*e Arbeitnehmer*in sich immer von der AK und ein*e Arbeitgeber*in immer von einem Rechtsbeistand beraten lassen.