Anti-Teuerungspaket – Wer bekommt wann mehr Geld?
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Die österreichische Regierung hat Maßnahmen beschlossen, die den Österreicher*innen kurzfristig die Preissteigerung (Inflation) von Waren und Dienstleistungen erleichtern soll. Wenn auch ihr inzwischen den Überblick über die Einzelmaßnahmen verloren habt, wir haben sie für euch (Privatpersonen) kurz und einfach zusammengefasst.
Überblick
Mehr Geld für Familien in Österreich
Die Regierung hat für Personen, die Familienbeihilfe erhalten, eine Einmalzahlung von 180 Euro pro Kind beschlossen. Diese Einmalzahlung erhalten die Familienbeihilfsbezieher*innen ganz automatisch im August oder September. Das bedeutet, sie muss nicht extra beantragt werden.
Auch der Familienbonus wurde erhöht und wird im nächsten Jahr 2000 Euro pro Kind beziehungsweise 650 Euro für Kinder über 18 Jahren ausmachen. Diese muss allerdings mit dem Formular E30 über die Lohnverrechnung des*der Arbeitgeber*in beantragt werden. Haben Sie dies nicht gemacht, kann der Familienbonus plus über die Arbeitnehmerveranlagung beantragt werden.
Hinzu kommt, dass der Kindermehrbetrag erhöht wurde. Für Eltern, die ein kleineres Einkommen haben, wird dieser Steuerabsetzbetrag auf 550 Euro erhöht. Dieser Betrag muss ebenfalls über die Arbeitnehmerveranlagung im Jahr 2023 beantragt werden.
Wie hoch ist die Einmalzahlung für Arbeitslose, Kranke, Pensionist*innen, Sozialhilfeempfänger*innen etc.?
Die Bundesregierung hat ebenso erste kleinere Hilfeleistungen für Personen beschlossen, die besonders von der aktuellen Inflation betroffen sind.
Arbeitslose, Pensionist*innen, Kranke, Sozialhilfeempfänger*innen etc. erhalten als Notfallmaßnahme geben die Teuerungen eine Einmalzahlung von 300 Euro, die automatisch im September mit der jeweiligen Leistung, also beispielsweise dem Arbeitslosengeld ausbezahlt wird.
Wie hoch ist der Klimabonus und wer bekommt ihn?
In Österreich wird im Oktober 2022 die CO₂-Steuer eingeführt. (Eine Tonne CO₂-Emission ist dann mit 30 Euro besteuert). Um diese steuerliche Belastung abzufedern, hat man den Klimabonus eingeführt. Dieser beträgt je nach Gebiet pro Person maximal 200 Euro und mindestens 100 Euro.
Diesen Klimabonus erhält jede Person, die mindestens 183 Tage einen Hauptwohnsitz in Österreich hat. Auch Kinder, für die mindestens sechs Monate Familienbeihilfe bezogen wurde, haben Anspruch auf 50 Prozent des Klimabonus. Die Auszahlung erfolgt nun bereits im September (Aktuelle Änderung nicht in der Audioversion enthalten) automatisch durch das Klimaministerium.
Wegen der hohen Inflation beträgt der Klimabonus heuer für alle erwachsene Personen, die die Voraussetzungen erfüllen 250 Euro und für Kinder demnach 125 Euro.
Wie hoch ist der Teuerungsbonus und wer kriegt ihn?
Der Teuerungsbonus wird gleichzeitig mit dem Klimabonus automatisch überwiesen. Er beträgt für alle Personen über 18 Jahre 250 Euro und für Kinder unter 18 Jahren, die im selben Haushalt wohnen 50 Prozent.
Für Personen ab einem Einkommen von 90.000 Euro im Jahr wird der Grenzsteuersatz von 50 Prozent steuerpflichtig und diese Personen müssen die 250 Euro Teuerungsbonus über die Arbeitnehmerveranlagung als Einkommen angeben.
Welche Einmalzahlung erhalten Pensionist*innen?
Pensionist*innen erhalten von ihrer Pensionsversicherung im September eine steuer- und SV-freie Einmalzahlung, die bis zum 500 Euro ausmachen kann.
Den Teuerungsabsetzbetrag wird für Pensionist*innen und Arbeitnehmer*innen einmalig um bis zu 500 Euro erhöht. Dieser Absetzbetrag muss allerdings Anfang nächsten Jahres (2023) über die Arbeitnehmerveranlagung beantragt werden.
ACHTUNG: Pensionist*innen der Anspruch auf eine Einmalzahlung haben, haben keinen Anspruch auf den Teuerungsabsetzbetrag.
Was geschieht mit den steuerfreien und SV-freien Prämien für Arbeitnehmer*innen?
Während der Corona-Pandemie war es erlaubt, Zulagen und Bonuszahlungen für Arbeitnehmer*innen steuer- und SV-frei auszuzahlen.
Diese Regelung wurde nun bis 2023 verlängert und betrifft Prämien von bis zu 3000 Euro pro Arbeitnehmer*in und Jahr. Ein Drittel darf jedoch nur durch kollektivvertragliche Vereinbarung ausgeschöpft werden.
Was bedeutet die Abschaffung der kalten Progression?
Kalte Progression wird gerne als heimliche Steuererhöhung betitelt. Warum? Steigt die Inflation, werden zwar Gehälter und Lohnsteuer angepasst, allerdings die Steuerstufen nicht.
So erhältst du zwar mehr Lohn und zahlst dementsprechend Lohnsteuer, landest aber in der höheren Steuerstufe, was für dich mehr Abgaben bedeutet. Heißt so viel wie du bekommst am Ende weniger als zuvor. Nun sollen die Steuerstufen und die Absetzbeträge zumindest mit ⅔ der Vorjahresinflation jedes Jahr neu angepasst werden.
Über ein Drittel entscheidet die Politik. Dieses Geld erhalten Arbeitnehmer*innen und Pensionist*innen über die Lohnverrechnung beziehungsweise die Arbeitnehmerveranlagung.
Werden die Sozialleistungen zukünftig auch angepasst?
Die Sozialleistungen, zumindest bislang Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Kinderbetreuungsgeld, Studienbeihilfe, Reha-, Kranken- und Schulungsgeld werden zukünftig laufend angepasst werden.