Mit Corona arbeiten gehen - Aktuelle Maßnahmen am Arbeitsplatz(2)

Mit Corona arbeiten gehen – Aktuelle Regelungen am Arbeitsplatz

Zwei Striche! Verdammt, Corona. Schon wieder.  Klar auch, dass ich die volle Bandbreite an Symptomen aufweise. Tja, scheint so, als würden mein Bett und ich unsere Beziehung wieder mal auf ein ganz neues Level bringen können. Doch wie geht man aktuell vor und darf man mit Corona arbeiten gehen? 

Verkehrsbeschränkung statt Quarantäne 

Nach einem offiziellem PCR Test, der positiv ausfiel, erhielt ich einen Anruf von der Bezirkshauptmannschaft (BH) bzw. der Amtsärztin unseres Bezirks, die mich freundlich aufgeklärt hat. Quarantäne gibt es keine mehr.

Mit einem CT-Wert über 30 bekommt man eine Verkehrsbeschränkung. Nach dem fünften Tag erhält man per SMS einen Termin zum Frei-testen.

Hat man keine Symptome, darf man ganz normal mit Corona arbeiten gehen, muss allerdings die ganze Zeit eine FFP2-Maske tragen. Hat man Symptome, muss der Hausarzt eine Krankmeldung ausstellen. 

Darf man mit Corona arbeiten gehen?

War diese Frage bislang ein Staatsakt, müssen nun die Betriebe selbst Regelungen für arbeitsfähige, positiv Getestete aufstellen. Grundsätzlich ist es erlaubt, dass symptom freie Positive mit Corona arbeiten gehen können, doch was bedeutet das für Mitarbeiter*innen die Vorerkrankungen haben und somit zu vulnerablen Gruppen gehören.

Man befürchtet, dass es in Betrieben, die sowieso schon mit Mitarbeiterengpässen zu kämpfen haben, zu Krankenstands-Aufweichung kommen wird. (Stärken Sie die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter*innen und somit auch Ihren Betrieb durch gesundheitsfördernde Maßnahmen.)  Doch Betriebe haben ihren Mitarbeiter*innen gegenüber eine Schutzpflicht. Das bedeutet, grundsätzlich sollten Arbeitgeber*innen zum Schutz aller darauf bestehen, dass Personen, die sich krank fühlen, nicht mit Corona arbeiten gehen, sondern zu Hause bleiben. 

Mit Corona arbeiten gehen - Aktuelle Maßnahmen am Arbeitsplatz

Ist man positiv auf Corona getestet, hat aber keine Symptome, darf man ganz normal arbeiten gehen, ist allerdings verpflichtet, durchgehend eine FFP2-Maske zu tragen.

Offene Fragen zu aktuellen Corona Maßnahmen am Arbeitsplatz 

Um explodierende Infektionszahlen und daraus resultierende Haftungsfälle zu vermeiden, wird nach klaren Rahmenbedingungen verlangt. Ob positiv Getestete zu Hause bleiben dürfen, um Kolleg*innen nicht anzustecken oder ob es sinnvoll ist, darauf hinzuweisen, dass sich Corona infizierte Personen im Unternehmen befinden, ist fraglich. Auch wie arbeitsfähige, positiv Getestete ihre Grundbedürfnisse wie essen und trinken erfüllen sollen, wenn es Ihnen nicht gestattet ist, die Maske abzunehmen, bleibt fraglich. 

Personen mit einer Verkehrsbeschränkung lt. Bundesregierung (abseits von Gesundheitsberufen) 

Personen offiziell positiv getestet wurden, erhalten eine Verkehrsbeschränkung und müssen, wenn sie mit Corona arbeiten gehen, durchgehend eine FFP2-Maske tragen, auch beim Essen und trinken darf die Maske nicht abgenommen werden. Empfohlen sind organisatorische und räumliche Schutzmaßnahmen – Einzelbüros für positiv Getestete oder Home-Office. Trennwände und Luftreinigungsgeräte bieten nicht genug Schutz für Mitarbeiter*innen. 

Kann die FFP2-Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht getragen werden oder kann dadurch die Arbeit gar nicht erst ausgeübt werden und gibt es nicht die Möglichkeit auf räumliche Schutzmaßnahmen, darf der*die positiv Getestete den Arbeitsplatz nicht betreten. 

Aktuelle Regelungen für Personen mit Verkehrsbeschränkung lt. Bundesregierung in Gesundheitsberufen

In geschlossenen Räumen von Alten- und Pflegeheimen, Kranken-und Kuranstalten sowie sonstigen Orten, an denen Gesundheits- und Pflegeleistungen erbracht werden gilt, Maskenpflicht am Arbeitsplatz ebenso wie ein verpflichtender  3G-Nachweis. 

Details zu den regionalen Zusatzregelungen findest du hier