Sind Weihnachten und Silvester Feiertage?

Weihnachten und Silvester: Feiertag oder Arbeitstag?

Natürlich freuen sich alle, wenn ein Feiertag den gewohnten Alltagsstress durchbricht. Doch wie ist das nun eigentlich zu Weihnachten und Silvester? Müssen wir an diesen Tagen arbeiten? Und wenn ja, gibt es einen Zuschlag? Die Antworten gibt bei uns.

Arbeiten an Weihnachten

In Österreich wird der Heiligabend zwar wie ein Feiertag zelebriert, allerdings handelt sich der 24. Dezember gesetzlich nicht um einen Feiertag. Im Gegenteil, der 24. Dezember gilt grundsätzlich als „normaler“ Arbeitstag. Hingegen gelten der Christtag, also der 25. Dezember und der Stefanitag, der 26. Dezember, als offizielle Feiertage. In manchen Kollektivverträgen findet man allerdings Regelungen, die festhalten, dass beispielsweise am 24. Dezember nur bis Mittag gearbeitet wird, Betriebsurlaub besteht oder ein fixer freier Tag festgesetzt ist.

Es ist also eine Frage des Vertrages, wie man an Weihnachten arbeiten muss. Dies bezieht sich aber wie bereits erwähnt nur auf den 24. Dezember. Die beiden darauffolgenden Tag, also der 25. und 26. Dezember sind gesetzliche Feiertage und du hast Anspruch auf einen 100 % Aufschlag, wenn du an diesen Tagen arbeiten musst.

 

  • Handel

    Arbeitstag bis 13:00 Uhr

  • Bank

    Feiertag

  • Handwerk

    Arbeitstag bis 12:00 Uhr

  • Baugewerbe

    Feiertag

  • Friseure

    Arbeitstag bis 12:00 Uhr

  • Handel – Bekleidung

    Arbeitstag bis 12:00 Uhr

Ist es dir wichtig, den gesamten 24. Dezember mit deinen Lieben zu verbringen, gibt es Möglichkeiten, das mit deinem*deiner Arbeitgeber*in zu vereinbaren. Zum einen kannst du vereinbaren, dass du an Weihnachten Zeitausgleich nimmst oder du nimmst offiziell einen Urlaubstag. Familienfreundliche Unternehmen bieten ihren Mitarbeiter*innen die Aufteilung eines Urlaubstages für Weihnachten und Silvester an.

Rechtzeitig Urlaub beantragen für Weihnachten & Silvester

Idealerweise hast du dir bereits sehr viel früher darüber Gedanken gemacht, ob du Weihnachten arbeiten möchtest oder nicht. Hat der*die Arbeitgeber*in genug Zeit, um zu planen, ist ein freier Tag zu Weihnachten auch im Gesundheits- und Pflegebereich möglich. Auch in der Hotellerie oder Gastronomie sind freie Tage für Mitarbeiter*innen, die Familie haben oft kein Thema, wenn diese früh genug beantragt werden. Bei gutem Betriebsklima übernehmen sogar Kolleg*innen, die keine Familie haben, an diesen Tagen freiwillig Dienste, damit die anderen mit ihren Lieben feiern können.

Es gibt aber auch Jobs, die haben keine Wahl. Beispielsweise wird es immer einen Notdienst geben (Polizei, Feuerwehr, Krankenhäuser), Krankenpfleger*innen müssen auch an Weihnachten vor Ort sein, Sicherheitsdienste, Bundesheer, Entsorgungsdienste und Nachrichten müssen ebenso immer ihren Dienst erfüllen. Bisher zählten hier Gastronomie und Hotellerie auch dazu, doch diese müssen sich derzeit an die Beschränkungen des Lockdowns halten.

Arbeiten an Silvester

Du hast es dir wahrscheinlich schon gedacht, dass zu Silvester genau die gleichen Regelungen gelten wie an Weihnachten. Nämlich, dass der 31. Dezember kein gesetzlicher Feiertag ist. Wie auch bei den Weihnachtsfeiertagen gilt der Tag nach Silvester, also der 1. Jänner als gesetzlicher Feiertag. Auch für Silvester kann es vertragliche festgelegte Regelungen geben. Kann, muss es aber nicht.

Für Unternehmen, die über Weihnachten wenig Arbeit haben, kann es durchaus sinnvoll sein, einen Betriebsurlaub festzusetzen. Das bedeutet allerdings, dass das Unternehmen einige Urlaubstage des Personals bestimmt. Ein Betriebsurlaub muss allerdings immer vorab schon mit Dienstnehmer*innen vereinbart werden. In manchen Betrieben wird er sogar schon im Vertrag festgesetzt. Der*die Arbeitnehmer*in muss aber ausdrücklich zugestimmt haben.

Bekanntmachung am “Schwarzen Brett”: Weihnachten & Silvester

Auch wenn der Betriebsurlaub am Schwarzen Brett bekannt gegeben wird (für alle Mitarbeiter*innen einsehbar) und die Mitarbeiter*innen im fixierten Zeitraum nicht zu Arbeit kommen, gilt das als Zustimmung. Der*die Arbeitgeber*in darf aber nur maximal 14 deiner Urlaubstage fixieren. Bist du beispielsweise mit dem Betriebsurlaub nicht einverstanden, kannst du schriftlich Einwände erheben und dich arbeitswillig erklären.

Gesetzlich wäre dieses Vorgehen erlaubt, für das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber*in allerdings nicht förderlich. Arbeitgeber*innen sollten darauf achten, ihren Betriebsurlaub wirklich schon im Arbeitsvertrag zu fixieren. Dienstnehmer*innen sollten ihr Möglichstes tun, um in so einer Situation gemeinsam mit dem*der Arbeitgeber*in eine Lösung für beide Parteien zu finden.

Fazit

Weihnachten und Silvester gelten also als normale Arbeitstage. Manche betrieblichen Regelungen erlauben es den Mitarbeiter*innen einen halben Tag Urlaub oder Zeitausgleich zu nehmen. (Schon mal über ein Gap Year oder ein Sabbatical nachgedacht?) Grundsätzlich gelten nur der 25. und 26. Dezember sowie der 1. Jänner als gesetzliche Feiertage.