Mindestanforderungen für die Mitarbeiterunterkünfte

Mitarbeiterunterkünfte Gastro: Das müssen Unternehmen beachten

Die Gastronomie und Hotellerie in Österreich leidet unter akutem Fachkräftemangel. Neben schwierigen Arbeitszeiten, Sonn- und Feiertagsdienst, durchschnittlicher Bezahlung und oft fehlender Wertschätzung, spielen auch die Mitarbeiterunterkünfte für die Fachkräfte eine entscheidende Rolle. Was müssen Unternehmen bei der Unterbringung ihrer Mitarbeiter*innen beachten?

Viele Fachkräfte aus dem Bereich Beherbergung und Gastronomie sind bereit, ihren Lebensmittelpunkt für den*die Arbeitgeber*in zu verschieben. Sie wechseln beispielsweise von der Sommersaison in die Wintersaison, vom See in die verschneiten Berge. Um gute Fachkräfte an ein Unternehmen zu binden, ist die Unterbringung äußerst wichtig.

„Warum sollten die Mitarbeiter*innen Ihr Bestes für eine*n Arbeitgeber*in tun, wenn dieser das auch nicht für sie tut?“

Nach anstrengenden Schichten, mit anspruchsvollen Gästen, schmerzenden Füßen und dem ein oder anderen Heimweh, ist ein Ort, an dem man sich etwas „zu Hause“ fühlen kann, um sich erholen und zu entspannen, besonders wichtig. Ein*e Arbeitgeber*in, der erkannt hat, dass zufriedene Mitarbeiter*innen auch mehr Leistung bringen, wird neben anderen Dingen auch in die Mitarbeiterunterkünfte investieren, indem er ein einfaches, aber modern-angemessenes Wohlfühlambiente für sein Personal schafft.

Worauf müssen Arbeitgeber*innen besonders bei der Mitarbeiterunterkunft achten?

Durchschnittlich sollten die Zimmer zwischen 20 und 25 Quadratmeter groß sein. Sucht man inspirierende Ideen, sollte man sich kleine Apartments ansehen. Diese Einrichtung sollte zumindest vorhanden sein. Ganz wichtig – eigenes Badezimmer. Wird das Personal vom Unternehmen gut verköstigt, muss eine Kochnische nicht unbedingt sein. Ist aber auf alle Fälle ein Pluspunkt. In Zeiten von Hygienevorschriften und Abstand halten wäre es sogar noch idealer, wenn jedem Teammitglied ein eigenes Zimmer zur Verfügung gestellt wird.

 Wie sind die gesetzlichen Anforderungen für eine Mitarbeiterunterkunft?

Um einen sicheren und annehmlichen Standard für die Mitarbeiterunterkünfte zu schaffen, sind im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und in der Arbeitsstättenverordnung gewisse Richtlinien festgelegt. Diese Regelungen betreffen nicht Werks- und Dienstwohnungen.

Welche Ausstattung muss eine Mitarbeiterunterkunft haben? 

Die Raumhöhe muss mindesten 2,5 m betragen und freier Luftraum von mindestens 10 m3 pro untergebrachter Person muss vorhanden sein. Die Räume müssen natürliches Licht haben und beheizbar sein. Durch ein Fenster müssen die Räume lüftbar sein.

Mitarbeiterunterkünfte der Gastro unterliegen gesetzlichen Mindestanforderungen

Wichtig auch für die Sicherheit der Personen ist, dass man absperren kann. Mindestausstattung heißt auch, dass ein ausreichend großer Tisch und eine Sitzgelegenheit mit Rückenlehnen vorhanden sind. Damit die Mitarbeiter*innen sich Speisen und Getränke wärmen und kühlen können, muss ebenfalls Einrichtung vorhanden sein.

Die Schlafräume müssen versperrbar sein und auch nach Geschlechtern getrennt nutzbar sein. Das betrifft auch gesonderte Zugänge und versperrbare Kästen. Der*die Arbeitgeber*in muss ein Bett und Bettzeug pro Arbeitnehmer/in zur Verfügung stellen. Etagenbetten (Stockbetten) sind nicht zulässig.

“Ist ein Bett für jede*n Mitarbeiter*in in Mitarbeiterunterkünften in Österreich zuviel verlangt?”

Auch die Möglichkeit, Kleidung zu trocken, muss vorhanden sein. Im Wohnraum selbst oder zumindest in der Nähe müssen sich Trinkwasser, Toiletten, Waschgelegenheiten und Duschen in ausreichender Zahl befinden, ebenso wie Erste-Hilfe-Mittel.

Wie sind die Mindestanforderungen von WC’s in der Mitarbeiterunterkunft?

Man fragt sich jetzt, warum man dafür Mindestanforderungen schaffen musste, aber es sieht so aus, als wären diese nötig.

Dazu zählen beispielsweise versperrbare Toilettenkabinen, nach Geschlecht getrennte Toiletten (min. 5 Stück), die Nähe zu Wohnräumen, keine direkte Verbindung zu Arbeits-, Umkleide- und Aufenthaltsräumen, Waschgelegenheiten in unmittelbarer Nähe, eine Mindestraumhöhe von 2,0 Metern.

“Gibt es in einem Land wie Österreich tatsächlich  Mitarbeiterunterkünfte, die nicht einmal über fließend Wasser sowie Toilettenpapier verfügen?”

Mindestanforderungen Mitarbeiterunterkünfte im Beherbergungs- und Hotelleriebereich

In manchen Mitarbeiterunterkünften sind die Zustände kaum zumutbar.

Zusätzlich beinhaltet die Mindestanforderung der Mitarbeiterunterkünfte noch Regelungen sowohl für die Mindestbreite der Toilettenkabine mit 0,6 Meter, eine Lüftung (Fenster oder Ventilator), Heizung, Licht, als auch – anscheinend muss das erwähnt werden – eine Wasserspülung und Toilettenpapier (!) beinhalten. Die Toiletten müssen in hygienisch einwandfreien Zustand gehalten werden.

Welchen Standard muss ein Mitarbeiterunterkunft – Bad erfüllen?

Die Waschgelegenheiten müssen die Mindestanforderung von einer Waschbeckenbreite von 55-65 cm vorweisen, ebenso wie fließendes Kalt- und Warmwasser, welches hygienisch unbedenklich ist. Es muss hygienisch sein und im gegebenen Fall desinfiziert werden. Es müssen geeignete Mittel für die Körperreinigung der Mitarbeiter*innen vorhanden sein, genauso wie Einweghandtücher, Händetrockner oder eigenes Handtuch.

Wie müssen die Duschen in einer Mitarbeiterunterkunft aussehen?  

Zum Schluss noch die gesetzlichen Vorgaben für die Mitarbeiterunterkünfte für Duschen sowie Waschräume.

Zum einen müssen die Räume nach Geschlecht getrennt sein und mindestens für fünf Frauen und fünf Männer Räume aufweisen. Auch die Raumhöhe muss mindestens zwei Meter betragen und wie bereits für andere Räumlichkeiten wichtig, gehört auch hier eine Lüftung (Fenster oder Ventilator), Heizung und Licht dazu.

Die Raumtemperatur in den Waschräumen muss mit Duschen mindestens vierundzwanzig Grad haben und ohne Duschen mindestens einundzwanzig Grad. Die Mitarbeiter*innen sollen den Duschbereich leicht erreichen können und dabei nicht der Gefahr, sich zu erkälten, ausgesetzt sein.

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