Befristetes Arbeitsverhältnis 

Befristetes Dienstverhältnis – Job mit Ablaufdatum

Es gibt Jobs und Firmen, die Arbeitnehmer*innen nur für einen bestimmten Zeitraum einstellen. Dies nennt man ein befristetes Dienstverhältnis. In diesem Artikel findest du alles, was du dazu wissen musst. 

Was bedeutet “befristetes Dienstverhältnis?” 

Ein befristetes Dienstverhältnis bedeutet, dass ein*e Arbeitgeber*in eine Arbeitskraft nur für einen gewissen Zeitraum anstellt. Das befristete Dienstverhältnis endet nach einer bestimmten Frist bzw. mit dem Endzeitpunkt. Für die Beendigung eines befristeten Dienstverhältnisses nach der Frist wird nicht einmal eine besondere Auflösungserklärung benötigt.  Beide Vertragspartner*innen sind bis zum Ende des Arbeitsvertrages gebunden. Natürlich ist es auch möglich, durch einen triftigen Grund das Dienstverhältnis beziehungsweise den Vertrag aufzulösen. 

Wieso gibt es diese Art des Dienstverhältnisses?

Es gibt verschiedene Gründe, warum Unternehmen Arbeitskräften befristete Dienstverhältnisse anbieten. Wir sprechen hier von Gründen wie saisonal bedingten Personalengpässen, Karenz-Vertretung oder Krankenstandsvertretung. Doch auch bei Personalausfällen durch Unfälle oder Pflege können Mitarbeiter*innen auf Zeit eingestellt werden. Prädestiniert für befristete Dienstverhältnisse ist die Gastronomie beziehungsweise Saisonjobs, die häufig ein Ablaufdatum haben. 

Befristetes Arbeitsverhältnis 

Oft bietet erst ein befristetes Dienstverhältnis die Chance auf eine fixe unbefristete Anstellung in einem renommierten Unternehmen.

Welche Vorteile entstehen durch ein befristetes Dienstverhältnis? 

Ein befristetes Dienstverhältnis kann besonders für Berufs- oder Branchenneulinge eine große Chance darstellen. So ergibt sich die Möglichkeit, Fähigkeiten unter Beweis zu stellen. Wer so eine Chance nutzt und zeigt, welchen  enormen Gewinn er*sie für das Unternehmen darstellen würde, kann sich am Ende zumeist auch über einen unbefristeten Vertrag freuen. 

Durch befristete Dienstverhältnisse in unterschiedlichen Unternehmen kann man Erfahrung sammeln und erhält Einblicke in verschiedene Führungsstile, Fachgebiete, Arbeitskulturen und Organisationsstrukturen. 

Nachteile befristeter Dienstverhältnisse 

Ist man ein Frischling, kann es auch ganz schön frustrierend sein, mit einem befristeten Arbeitsvertrag abgespeist zu werden. In manchen Fällen wird man auch nie richtig Teil des Teams. 

Hinzu kommt, dass ja die Möglichkeit des unbefristeten Dienstvertrages im Raum steht. Das ist zum einen gut, verunsichert aber Mitarbeiter*innen in befristeten Dienstverhältnissen, da sie nicht genau wissen, worauf sie sich einstellen sollen. Werden sie übernommen? 

Merkmal eines befristeten Dienstverhältnisses?

Ein befristetes Dienstverhältnis ist durch ein Austrittsdatum bzw. durch einen Endzeitpunkt des Vertrages gekennzeichnet. Das ist in den meisten Fällen ein bestimmtes Kalenderdatum. 

Es ist aber auch möglich, dass ein bestimmtes Ereignis das Ende eines befristeten Dienstverhältnisses bestimmt. Ein gutes Beispiel dafür ist die Karenzvertretung. Dabei wird ein*e Arbeitnehmer*in für den Zeitraum eingestellt, in dem sich eine andere Arbeitnehmerin in Mutterschutz bzw. Elternzeit befindet. Ist diese Zeit abgelaufen, bedeutet das auch das Ende des Dienstverhältnisses für die Vertretung. 

Befristetes Arbeitsverhältnis

Doch es gibt auch in einem befristeten Dienstverhältnis Gründe für eine Entlassung.

Endzeitpunkt eines Jobs 

Grundsätzlich ist bei einem befristeten Vertrag keine zusätzliche Information zum Austritt erforderlich. Manche Kollektivverträge schreiben vor, dass der*die Arbeitgeber*in die Arbeitskraft noch einmal explizit über den näher rückenden Austritt informieren muss. Damit es nicht zu einer versehentlichen Vertragsverletzung kommt, sollte jede*r Arbeitgeber*in grundsätzlich befristete Arbeitskräfte auf den nahenden Austrittszeitpunkt hinweisen. 

Befristetes Dienstverhältnis kündigen 

Generell ist bei einem befristeten Dienstverhältnis die Kündigung durch den*die Arbeitgeber*in oder der Arbeitskraft ausgeschlossen. Die einzige Möglichkeit, vor dem Endzeitpunkt zu kündigen oder gekündigt zu werden, ist, wenn beide Parteien vorab eine Kündigungsvereinbarung getroffen haben. Wurde diese Vereinbarung nicht getroffen, gibt es tatsächlich keine Kündigungsmöglichkeiten. 

Triftige Gründe für eine Entlassung durch den*die Arbeitgeber*in sind: 

  • Arbeitsverhinderung über einen längeren Zeitraum;
  • Sittenwidrigkeit;
  • Verletzung von Ehre und Vertrauen; 
  • Diebstahl; 
  • Unfähigkeit Arbeitsleistung zu erbringen.

Triftige Gründe, die einen vorzeitigen Austritt durch die Arbeitskraft rechtfertigen: 

  • Unfähig, die Arbeitsleistung zu erbringen; 
  • Gefährdung der eigenen Gesundheit oder Sittlichkeit;
  • Arbeitgeber*in zahlt den Gehalt nicht; 
  • Verletzung der Arbeitgeberpflicht; 
  • Unwiederbringlicher Vertrauensbruch; 
  • Ehrenverletzung.

ACHTUNG: Probezeiten sind trotzdem möglich und wirksam. 

Geschütze Arbeitskräfte 

Zu den Geschützen Arbeitskräften – auch bei befristeten Dienstverhältnissen – zählen begünstigte Behinderte, Betriebsräte, Mütter/Väter in Karenz ebenso wie Präsenz, Auszubildende/Zivildiener außerhalb ihrer Behaltefrist. 

Befristetes Arbeitsverhältnis

Bei Schwangeren, deren befristeter Vertrag nicht bis zum Beschäftigungsverbot reicht, wird automatisch verlängert, außer es liegen triftige Gründe vor.

Schwangere Arbeitnehmerinnen 

Beim befristeten Dienstverhältnis gibt es eine Ausnahme und das sind schwangere Frauen. Tritt der Fall ein, dass eine Arbeitnehmerin schwanger wird und das Endzeitdatum vor Beginn des Beschäftigungsverbotes liegt, verlängert sich das befristete Dienstverhältnis automatisch bis dorthin. Voraussetzung dafür ist, dass die Schwangerschaft rechtzeitig gemeldet wurde. Diese Regelung greift nicht, wenn es gesetzlich vorgesehene oder sachlich gerechtfertigte Gründe gibt.  

Ein Grund dafür, einen befristeten Vertrag nicht zu verlängern, könnte beispielsweise bestehen, wenn die Befristung eindeutig im Interesse der Arbeitnehmerin oder zu Ausbildungszwecken liegt. Ein weiterer Grund ein, die Beschäftigung nicht zu verlängern, kann der vorübergehende Bedarf des Betriebes sein (Saison) ebenso wie die befristete Vertretung einer anderen Arbeitskraft oder einer Probezeit. 

Bei Leihpersonal, das dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz unterliegt, sind nur sachliche Erklärungen rechtswirksam. Diese liegen nur dann vor, wenn die Befristung im Interesse der Arbeitskraft liegt. 

Du bist unsicher und hast zusätzliche Fragen? Dann kannst du dich immer an die Arbeiterkammer wenden.

Unterschied zwischen Folgebefristung und Kettenarbeitsverträge 

Wird eine Arbeitskraft gleich nach dem Ende des befristeten Vertrags oder nach einer kurzen Pause wieder eingestellt, muss auch dazu eine sachliche Rechtfertigung abgegeben werden. Die Folgebefristung muss durch wirtschaftliche oder soziale Gründe erklärt und, was besonders wichtig ist, bewiesen werden. Kann der*die Arbeitgeber*in die Gründe nicht beweisen, fällt das befristete Dienstverhältnis unter Kettenarbeitsverträgen und diese sind sittenwidrig und ohne sachliche Rechtfertigung rechtswidrig. 

Vom befristeten Dienstverhältnis ins unbefristete Dienstverhältnis 

Arbeitet die Arbeitskraft nach Ablauf des befristeten Arbeitsvertrags einfach weiter und kommt nichts Gegenteiliges vom Betrieb, kann man davon ausgehen, dass das befristete Dienstverhältnis in ein unbefristetes übergeht. Das nennt man  “schlüssiges Verhalten des*der Arbeitgeber*in”.

Dein befristetes Dienstverhältnis endet? Dann halte gleich Ausschau nach deinem neuen Job!