Überstunden

Überstunden – Was ist in Ordnung und was ist rechtlich verboten?

Die meisten von euch werden es kennen, die Arbeit häuft sich und Überstunden stehen an. In einigen Unternehmen sind Überstunden der einzige Weg, um die Karriereleiter hinaufzusteigen. Aber was darf dein Arbeitgeber gesetzlich überhaupt von dir verlangen und welche Rechte hast du als Arbeitnehmer/in? Wann spricht man eigentlich von Überstunden und wie viele sind denn überhaupt zulässig? Wir haben uns für dich schlau gemacht und alle wichtigen Informationen zum Thema Überstunden zusammengefasst.

Überstunden, was ist das überhaupt?

In Österreich spricht man von Überstunden, wenn die tägliche oder die wöchentliche Normalarbeitszeit überschritten werden. Aber Achtung: Wenn du Teilzeit arbeitest und dein Arbeitstag länger dauert als vereinbart, dann leistest du keine Überstunden, sondern Mehrstunden. Erst wenn du die 40 Stunden in der Woche überschritten hast, zählen diese Stunden als Überstunden. Dasselbe gilt auch für alle, bei denen der Kollektivvertrag 38,5 Stunden in der Woche vorschreibt. Denn auch hier werden erst die Stunden, welche die 40 Stunden in der Woche überschreiten, als Überstunden gewertet.

Wie werden Überstunden und Mehrarbeit abgerechnet?

Das Arbeitszeitgesetz schreibt vor, dass Zeitguthaben (außer es gibt eine Vereinbarung für ein Sabbatical) grundsätzlich mit einem Zuschlag von 50 Prozent auf den Normallohn abzurechnen sind. Das gilt ebenso für den Zeitausgleich. Somit entspricht eine Überstunde 1,5 Zeitausgleichsstunden. Für Nacht-, Feiertags- und Sonntagsarbeit ist in vielen Kollektivverträgen ein Zuschlag von 100 Prozent vorgesehen.

Die Mehrarbeit, also bis die 40 Stunden in der Woche erreicht sind, zahlt man mit einem 25 Prozent Zuschlag auf deinen Normallohn aus. Bei gewissen Gleitzeit- und Zeitausgleichsregelungen gibt es allerdings Ausnahmen vom gesetzlichen Zuschlag, dieser kann zum Beispiel auch im Kollektivvertrag ausgeschlossen sein.

Unterschied von Mehrstunden und Überstunden einfach erklärt 

Alles, was über einem Achtstundentag oder einer  40-Stunden-Woche liegt, sind Überstunden. Ausnahmen gibt es bei Gleitzeit und wenn die Arbeitsstunden im Kollektivvertrag anders geregelt sind. Mehrstunden sind es, wenn man mehr als die festgelegten Teilzeitstunden arbeitet, dabei aber unter 40-Stunden  in der Woche bleibt. 

Wie viele Überstunden sind gesetzlich erlaubt?

Plusstunden dürfen nur mit einem besonderen Grund wie zum Beispiel einen erhöhten Arbeitsbedarf anfallen. Dauerhafte Überstunden sind gesetzlich nicht erlaubt. Liegt jedoch ein erhöhter Arbeitsbedarf vor, so sind 20 Mehrstunden in der Woche erlaubt. Dabei darf man die gesetzlich erlaubte Höchstarbeitszeit von 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Jedoch darf die Wochenarbeitszeit in einem Zeitraum von 17 Wochen durchschnittlich 48 Stunden nicht überschreiten.

 

online Bewerbungsgespräch Überstunden

Zu viele Überstunden können zur Belastung werden.

Auszahlen oder Zeitausgleich?

Zwischen Unternehmen und Arbeitnehmer*innen kann einvernehmlich vereinbart werden, wie die Guthabenstunden abgegolten werden. Dabei hast du die Möglichkeit, dir diese Stunden in Form von Geld, Zeitausgleich oder einer Mischform aus beidem abgelten zu lassen. Wenn es zwischen dir und deinem Arbeitgeber keine Regelung gibt und auch im Kollektivertrag oder der Betriebsvereinbarung nichts festgelegt ist, dann sind die Plusstunden immer auszuzahlen.

Das Vereinbaren einer Überstundenpauschale ist ebenso eine Möglichkeit. Hier zahlt man einen festgelegten Betrag jeden Monat zusätzlich mit dem Gehalt aus. Egal, wie viele Überstunden du dann leistest, deine vereinbarte Überstundenpauschale bleibt immer gleich hoch.

Wie kann man gegen nicht abgegoltenes Zeitguthaben vorgehen?

Zeitguthaben haben ein klares Verfallsdatum, dieses ist im Dienstvertrag geregelt. Normalerweise verfallen Plusstunden nach drei Jahren. Wenn diese bis dahin nicht ausgezahlt oder in Zeitausgleich abgegolten wurden, dann verlierst du jeden Anspruch drauf.

Leider treffen nicht abgegoltene Überstunden mehr Arbeitnehmer/innen als man glauben mag. Doch dagegen kann man vorgehen. Zum einen hast du die Möglichkeit, deinen Arbeitgeber schriftlich darüber zu informiere, dass Überstunden nicht ausgezahlt wurden und so das Entgelt einzufordern. Sollte dein Arbeitgeber drauf nicht reagieren, zögert die schriftliche Mitteilung den Verfall deiner Überstunden hinaus und du kannst das weitere Vorgehen in Ruhe planen.

Wenn kein Gespräch mit deinem Arbeitgeber hilft, hast du noch die Möglichkeit, deine nicht abgegoltenen Stunden einzuklagen. Solltest du daraufhin die Kündigung bekommen, so ist das rechtswidrig und du kannst dies ebenso anfechten. Dabei gilt allerdings eine Frist von zwei Wochen, diese ist unbedingt einzuhalten.

Kann man gegen viele Plusstunden vorgehen?

Gelegentlich Plusstunden zu leisten, ist mittlerweile in den meisten Betrieben normal. Insbesondere bei wichtigen Projekten fallen schon mal einige Überstunden an. Dabei sind Unternehmenskulturen verschieden. In einigen Unternehmen ist es normal, viele Mehrarbeitsstunden zu leisten und es gehört dort zur Firmenkultur. Wenn das für dich nicht passt, hast du im schlimmsten Fall nicht den richtigen Job für dich gefunden. In jedem Fall solltest du immer zuerst das Gespräch mit deinem Vorgesetzten suchen. Wenn die vielen Überstunden für dich eine permanente Belastung bedeuten, dann versuch die Situation deinen Vorgesetzten zu erklären. Zeit für einen neuen Job?

Wie werden Überstunden abgegolten? 

Nach dem Arbeitszeitgesetz werden Überstunden mit einem Zuschlag von 50 Prozent oder durch Zeitausgleich abgegolten. 

Gut zu wissen ist dabei, dass der 50 Prozent Aufschlag auch bei den Zeitausgleichsstunden gilt. Das heißt, eine Überstunde bedeutet eineinhalb Zeitausgleichsstunden. Es gibt auch die Variante, in der eine Überstunde mit einer Zeitausgleichsstunde und einer finanziellen Abgeltung von 0,5 Stunden beglichen wird. 

Wie können Überstunden durch Zeitausgleich abgegolten werden?

Überstunden können auch durch Zeitausgleich abgegolten werden. Der Zeitausgleich bei Überstunden bedeutet also, dass der*die Arbeitnehmer*in für 1 Überstunde  1,5 Freizeitstunden (Tipps um den Arbeitsstress abzuschütteln) bekommt. 

Diese Zeitausgleichsregelung gilt nicht bei Mehrarbeitsstunden. Hier bedeutet Zeitausgleich, dass ein*e Arbeitnehmer*in an einem anderen Tag einfach entsprechend weniger Stunden arbeitet. 

Regelungen der Abgeltung von Überstunden 

Grundsätzlich kann mit dem*r Arbeitgeber*in in einer Einzelvereinbarung zur Abgeltung von Überstunden extra festgelegt werden. Wie oben erklärt, kann das Geld, Zeitausgleich oder eine Mischvariante aus beidem sein. 

Gibt es keine Einzelvereinbarung, aber einen Kollektivvertrag ist die Art der Abgeltung dort geregelt.  Existiert keine der zuvor genannten Vereinbarungen,  aber eine Betriebsvereinbarung, in der festgehalten ist, wie die Überstunden abgegolten werden, greift diese. Besteht keine extra Vereinbarung, müssen sie in Geld abgegolten werden. 

Regelung bei 10 Stunden täglich oder mehr als 50 Stunden wöchentlich? 

Arbeitet man am Tag mehr als zehn Stunden beziehungsweise in der Woche mehr als 50 Stunden, darf nur der*die  Arbeitnehmer*in  bestimmen, ob die Überstunden in Geld oder Zeitausgleich beglichen werden. Wofür man sich entscheidet, muss man allerdings rechtzeitig vor Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums gekannt geben.  

Berechnung Überstundengrundlohn 

Der vereinbarte Stundenlohn gilt auch als Überstundengrundlohn bei den Stundenlöhnen. Hier müssen selbstverständlich eventuelle Zulagen (ggf. Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen), Zuschläge und Prämien mit  eingeschlossen sein.  Abweichungen können nur dann entstehen, wenn im Kollektivvertrag bessere Konditionen festgehalten sind. 

Fixe Monatslöhne dividiert man auf den Stundenlohn zurück werden. Die Zahl, durch die der Monatslohn geteilt wird, um den Überstundengrundlohn zu berechnen, ist für eine normale 40-Stunden-Woche 173. 

In Ausnahmefällen berechnet man den Überstundengrundlohn mit einem niedrigeren Divisor:

  • Kollektivverträgen im Handel Divisor 158 
  • bei Rahmenkollektivverträgen für Angestellte im Handwerk und im Gewerbe oder Dienstleistungen für Information und Consulting Divisor 150
  • Kollektivvertrag für Arbeiter*innen im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe sogar mit dem Divisor 143

Gut zu wissen ist, dass es einen anderen Divisor zur Ermittlung vom Stundenlohn für Teilzeitarbeit und Mehrarbeitsstunden gibt. Dieser ist häufig höher. 

Müssen alle Überstunden abgegolten werden?

Es müssen grundsätzlich nur solche Überstunden abgegolten werden, die eigens oder logisch nachvollziehbar aufgetragen wurden. Überstunden müssen aber auch dann abgegolten werden, wenn der Arbeitnehmer*in Arbeitsleistungen erbracht hat, die auch bei idealer Arbeitseinteilung nicht während der Normalarbeitszeit erledigt hätte werden können. 

Überstundenpauschale 

Es kann auch eine Überstundenpauschale im Arbeitsvertrag geregelt sein. Diese Pauschale muss den Überstundengrundlohn inklusive Zuschläge decken. 

Gut zu wissen ist in diesem Fall, dass die vertraglich geregelte Überstundenpauschale zur Abgeltung der Überstunden überprüft werden muss. Wurden mehr Überstunden geleistet, als die Überstundenpauschale inklusive Zuschlägen deckt, müssen diese zusätzlich abgegolten werden. Wurden allerdings weniger Überstunden geleistet als angenommen, dürfen keine Zeitschulden für den*die  Arbeitnehmer*in entstehen. 

Dem*r  Arbeitgeber*in ist es nicht erlaubt, eine Überstundenpauschale einseitig zu streichen, denn diese ist fixer Bestandteil des Entgelts.