Pflichtpraktikum

Pflichtpraktikum – Are you ready?

Hey, are you ready? Summer comes! Für viele von euch bedeutet das dieses Jahr, dass ihr euer Pflichtpraktikum abvolvieren müsst. Damit ihr wisst wie‘s läuft, haben wir die “GOOD-TO-KNOW-Points” für euch kurz und simpel zusammengefasst.

Was ist ein Pflichtpraktikum? Was gilt nicht als Pflichtpraktikum?
Warum überhaupt eins machen?
Wie und wo bekommt man ein Pflichtpraktikum?
Wie muss ich mich bewerben?
Vereinbarung mit deinem Praktikumsbetrieb?
Ich bin kein*e EWR-Staatsbürger*in?
Bekomme ich mein Pflichtpraktikum bezahlt?
Gibt es Pflichten, die ich erfüllen muss?
Wie sollte ich mich während meines Pflichtpraktikums verhalten?
Wieviel und wann darf ich im Pflichtpraktikum arbeiten?
Kündigung im Pflichtpraktikum
Was musst ich tun, wenn ich krank werde?
Checkliste für das Pflichtpraktikum 

Was ist ein Pflichtpraktikum? 

Ein Pflichtpraktikum ist in deiner schulischen oder akademischen Ausbildung fix vorgesehen und muss bis spätestens zum Ausbildungsende absolviert werden. Es soll das theoretische Wissen, das dir in der Schule vermittelt wird, in der Praxis veranschaulichen und vertiefen. 

Was ist kein Pflichtpraktikum?

Volontariat

Der Begriff wird vom französischen „volontaire“ abgeleitet und bedeutet soviel wie “freiwillig”. Ein Volontär arbeitet auf freiwilliger Basis, ist nicht in die Firma eingegliedert und hat keine fixen Arbeitszeiten. Als Volontär ist man nicht weisungsgebunden und hat auch nicht die Pflicht zu arbeiten. Rechtlich gesehen hat man aber auch keinen Anspruch auf ein Gehalt. Eine Art Taschengeld kann allerdings vereinbart werden.

Ferialjob

Arbeitest du in den Sommerferien, um beispielsweise dein Taschengeld aufzubessern oder deinen Führerschein zu finanzieren? Super. Nur wenn dein Ferialjob fachlich mit deiner Schulausbildung in Zusammenhang steht, wird er dir als Praktikum angerechnet. (Unbedingt vorab bei der Schulleitung abklären) Ansonsten wird dir diese Zeit nicht als Praktikum angerechnet.

Warum muss man überhaupt ein Pflichtpraktikum machen?

In erster Linie sollst du einen Einblick in die Berufswelt bekommen, damit du dir nach deinem Schulabschluss bei deiner Berufswahl leichter tust. Ideal ist es natürlich, wenn dein Praktikumsbetrieb zu deiner Schulausbildung passt und du gleich Theorie und Praxis verbinden kannst.

Pflichtpraktikum

Such dir ein Pflichtpraktikum in einem Bereich der dir Freude bereitet oder der dich brennend interessiert!

Wie und wo kommt man zu einem Pflichtpraktikum?

In manchen Schulen gibt es Firmentage, an denen Betriebe sich und ihre Praktikumsstellen direkt bei den Schüler*innen vorstellen. Das macht natürlich die Suche ein wenig leichter. Ist das an deiner Schule nicht der Fall, kannst du trotzdem recherchieren, ob es Empfehlungen, Listen, Kontakte etc. für Praktikumsbetriebe gibt.

Es können sich auch Möglichkeiten eröffnen, wenn du bei Verwandten, Bekannten oder Leuten aus höheren Klassen, die bereits ein Praktikum absolviert haben, nachfragst, ob sie Tipps für dich haben.

Grundsätzlich bist du aber für die Praktikumssuche selbst verantwortlich. Praktikumsstellen bei großen, namhaften Firmen sind oft heiß begehrt. Das heißt also für dich, lieber jetzt als später bewerben!

Die Wartezeit ist oft lang und die Konkurrenz schläft nicht. Hier findest du deinen Praktikumsplatz:

Wie musst du dich für ein Pflichtpraktikum bewerben?

Natürlich musst du dich auch für ein Pflichtpraktikum bewerben. Am häufigsten geschieht dies in schriftlicher Form. Entweder mit einem individuellen Bewerbungsschreiben und Lebenslauf oder über ein vorgefertigtes Online-Formular des Betriebs. Unsere Bewerbungstipps findest du hier.

Unser Tipp: Wir können nicht oft genug darauf hinweisen – bei großen Firmen startet die Bewerbungsfrist oft schon im Herbst des Vorjahres. Also jetzt bewerben!

Was vereinbarst du mit deinem Praktikumsbetrieb?

Für dein Pflichtpraktikum gehst du mit dem Unternehmen einen Ausbildungsvertrag ein. Dieser sollte genau beinhalten, was deine Aufgaben während des Pflichtpraktikums sein werden. Aber auch die Verpflichtungen des Praktikumsbetrieb sind darin festzuhalten.

Bevor dein Praktikum beginnt, solltest du persönlich folgende Punkte besprechen:

  • Wie lange geht dein Praktikum?
  • Welche Arbeitsleistung wird von dir erwartet?
  • Wo arbeitest du?
  • Wie sind deine Arbeitszeiten?
  • Wie hoch ist deine Entlohnung?
  • (Wenn nötig: Wie und wo sind die Personalzimmer und wie ist es mit der Verpflegung?)

Was soll dein Pflichtpraktikumsvertrag enthalten?

Wie bei den meisten Verträgen wird ein Praktikumsvertrag vom*von der Arbeitgeber*in und Praktikant*in (unter 18 Jahren unterzeichnet ein*e Erziehungsberechtigte*r) unterschrieben.

Was soll drinstehen?

  • Dein Name und deine Adresse
  • Wenn du noch nicht 18 bist, auch die Adresse des*der Erziehungsberechtigten
  • Name und Firmenanschrift des*der Arbeitgeber*in
  • Anfang und Ende des Praktikums
  • Arbeitsort, mögliche andere Arbeitsorte
  • Informationen zum Gehalt
  • Urlaubsregelung
  • Die vereinbarte Arbeitszeit (täglich oder wöchentlich)
  • Betreffender Kollektivvertrag
  • Daten zur Mitarbeitervorsorgekasse

Fehlen in deinem Vertrag einige dieser Angaben, dann muss dein*e Arbeitgeber*in dir, ohne dass du ihn darum fragen musst, einen Dienstzettel ausstellen, auf dem die fehlenden Angaben stehen.

Bei weiteren Fragen zu deinem Vertrag kannst du auch bei der Arbeiterkammer genaue Erkundigungen einholen. Ist es dein erster Vertrag, kann es auch von Vorteil sein, sich den Inhalt von einem Profi genau erklären zu lassen.

Pflichtpraktikum

Während eines Praktikums bei der NASA entdeckte ein Praktikant an seinem ersten Tag einen neuen Planeten! Who knows?! 

Was muss ich tun, wenn ich keine EWR-Staatsbürgerschaft habe?

Handelt es sich um ein Arbeitsverhältnis durch ein Pflichtpraktikum, brauchst du keine Beschäftigungsbewilligung. Dein*e Arbeitgeber*in muss deine Beschäftigung aber spätestens 3 Wochen vor Beginn mit einem Formular bei der AMS anmelden.

Bekomme ich mein Pflichtpraktikum bezahlt?

Wenn dein Pflichtpraktikum ein Arbeitsverhältnis ist – ja. Wieviel du bekommst, ist vom jeweiligen Kollektivvertrag abhängig. Gibt es für deine Berufsgruppe keinen Kollektivvertrag, musst du trotzdem angemessen entlohnt werden, das geschieht dann auf der Grundlage des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches.

Gibt es Pflichten die ich erfüllen muss?

Je nachdem welche Schulausbildung du machst, musst du ein Praktikum mit einer bestimmten Dauer absolvieren. In Ausnahmefällen ist es erlaubt, das Pflichtpraktikum nachzuholen, wenn es dir nicht möglich ist, dieses im dafür vorgesehenen Zeitraum zu machen.

Du musst dein Pflichtpraktikum protokollieren. Wichtig dabei sind die Praktikumsberichte, Werkbücher oder Praxisportfolio. Meistens fließen diese Protokolle dann im nächsten Schuljahr mit ein.

Wie solltest du dich während deines Pflichtpraktikums verhalten?  

Meistens haben Praktikant*innen eigene Ansprechpartner*innen. Wenn du etwas interessant findest, mehr erfahren, sehen oder erklärt haben willst – frag nach. Wenn dir etwas unklar sein sollte – stell Fragen bis du alles verstanden hast.

Informiere deine*n Ansprechpartner*in über deinen Projekt-Status. Versuche dich in den Arbeitsalltag des Teams zu integrieren und übernimm soweit es dir möglich ist auch Routineaufgaben. Wenn dir nicht direkt Arbeit ins Auge sticht, die du erledigen kannst, sprich deinen Ansprechpartner*in oder andere Mitarbeiter*innen an und fragen wie oder wo du das Team unterstützen kannst.

Neigst du dazu zu verschlafen? Dann solltest du dir einen Wecker besorgen, denn du nicht überhören und nicht so leicht abschalten kannst. Pünktlichkeit und zuverlässiges Arbeiten sind beim Pflichtpraktikum ein Muss.

Wieviel und wann darf ich im Pflichtpraktikum arbeiten?

Bis du noch nicht 18 gibt es eine genaue Regelung der Arbeitszeiten. Diese besagt maximal acht Stunden am Tag und maximal vierzig Stunden in der Woche. Stehen in deinem Kollektivvertrag weniger Stunden, gelten natürlich diese.

Wann darf man mehr arbeiten?

Unter bestimmten Voraussetzungen, wie beispielsweise längere Wochenfreizeit, längeren Durchrechnungszeitraum oder eingearbeitete Fenstertage, ist es auch erlaubt mehr zu arbeiten.

Was bedeutet Mehrarbeit?

Mehrarbeit ist die Differenz zwischen deiner Normalarbeitszeit (40 Stunden) und einer geringeren Anzahl von Wochenstunden, die im Kollektivvertrag festgelegt sind.

Erbringst du als Jugendliche*r Mehrarbeit, musst du dafür entweder deinen Stundenlohn bezahlt bekommen oder Zeitausgleich bekommen, für Erwachsene gilt das allerdings nicht mehr.

Was sind Überstunden?

Überstunden werden die Stunden genannt, die über die zulässige tägliche bzw. wöchentliche Normalarbeitszeit hinaus gehen. Überstunden müssen abgegolten werden, entweder durch Geld oder Zeitausgleich.

Pflichtpraktikum

New Work Arbeitgeber*innen ermöglichen auch Pflichtpraktikant*innen flexible Arbeitszeitmodelle.

 

Unser Tipp: Mach dir genaue handschriftliche Aufzeichnungen über deine Arbeitsstunden. Sollte der Fall eintreten, dass dir deine Überstunden nicht abgegolten werden, kannst du diese innerhalb der kollektivvertraglichen Frist (!!!) schriftlich bei deinem*r Arbeitgeber*in einfordern. Die AK kann dir in so einen Fall unter die Arme greifen.

 

Überstunden und Arbeitszeit unter 18: Bist du unter 18, darfst du keine Überstunden machen. Wenn es doch vorkommt, wirst du bezahlt. Dir steht ein Zuschlag von 50 % zu.

Ausnahmen: Vor- und Abschlussarbeiten im Betrieb und bei Notstand – hier darf deine tägliche Arbeitszeit um eine halbe Stunde erweitert werden.  Die Wochenarbeitszeit darf maximal um 3 Stunden ansteigen und deine tägliche Arbeitszeit nicht länger als 9,5 Stunden sein.

Bist du unter 18 darf deine Arbeitszeit nur bis 20 Uhr und erst wieder ab 6 in der Früh sein. Ausnahmen gibt es einige im Gastgewerbe, Schichtbetrieb.

Überstunden über 18: Bist du über 18 darfst du Überstunden machen. Dir steht dann ein Zuschlag von 50 % oder Zeitausgleich zu.

Detaillierte Informationen zum Arbeitszeitgesetz findest du bei der AK.

Was musst du tun, wenn du krank wirst?

Dann musst du gleich vor Arbeitsbeginn deinem Praktikumsbetrieb Bescheid geben. Dein*e Arbeitgeber*in kann einen Nachweis verlangen, geh also zum Arzt und lass dich krankschreiben. Auch wenn du krank wirst, wirst du weiterhin bis zu 6 Wochen lang bezahlt.

Fällst du länger aus, gefährdet das dein Praktikum nicht, außer die Ausfallzeiten überschreiten ein Drittel der gesamten Praktikumsdauer. Dann muss man die Fehlzeit nachholen.

Kündigung im Pflichtpraktikum

Natürlich gibt es auch hierfür Ausnahmen. Beispielsweise Kündigung während der Probezeit. Der*die Arbeitgeber*in kann das Arbeitsverhältnis ohne Angaben von Gründen auflösen.  Die Probezeit muss allerdings im Praktikumsvertrag vereinbart worden sein. Das gilt auch für das Hotel- und Gastgewerbe – für befristete Arbeitsverhältnisse muss eine Probezeit vereinbart sein.

Bei gravierenden Gründen kannst du vom deinem*r Arbeitgeber*in gekündigt werden, aber auch du kannst das Arbeitsverhältnis auflösen. Hier einige Beispiele für gravierende Gründe:

Gründe des*der Arbeitgeber*in

  • Du vernachlässigst trotz wiederholter Mahnung deine Pflichten
  • Strafbare Handlungen
  • Gewalt, verbal oder körperlich

Gründe der Praktikant*innen

  • Arbeitgeber*in hält sich nicht an zentrale Vertragsvereinbarungen (z. B. Schutzvorschriften, keine facheinschlägige Tätigkeit)
  • Du bekommst nicht das vereinbarte Gehalt trotz Aufforderung
  • Deine Gesundheit ist in Gefahr oder es werden unmoralische Tätigkeiten von dir oder anderen verlangt

Es gibt auch die einvernehmliche Auflösung des Praktikumsverhältnisses. Das kannst du gemeinsam mit deinem*r Arbeitgeber*in besprechen, wenn das Praktikum einfach überhaupt nichts für dich ist. Auch dem*der Arbeitgeber*in steht diese Möglichkeit zur Verfügung.

Checkliste für dein Pflichtpraktikum 

Hier kannst du unsere Checkliste für dein Pflichtpraktikum downloaden. Sie soll dir eine Hilfestellung rund um das Pflichtpraktikum sein:

Checkliste Praktikum

Hier gratis downloaden: