Konkurrenzklausel

Konkurrenzklausel – Your are mine!

In einem Arbeitsvertrag sind Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer*innen als auch Arbeitgeber*innen festgehalten, die nicht gesetzlich oder kollektivvertraglich geregelt sind. Ein Arbeitsvertrag kann verschiedene Klauseln beinhalten. Eine, die wir uns heute genauer ansehen wollen, ist die sogenannte Konkurrenzklausel.

Was ist eine Konkurrenzklausel? 

Die Konkurrenzklausel ist im Arbeitsvertrag festgelegt. Einfach erklärt soll sie den*die Arbeitnehmer*in daran hindern, nach Beendigung eines Jobs in der gleichen Branche tätig zu werden. In der Konkurrenzklausel ist ein bestimmter Zeitraum festgelegt, indem man weder als Arbeitnehmer*in noch als Selbstständige*r in der gleichen Branche tätig werden darf. Dieser Zeitraum kann bis zu einem Jahr dauern. 

Warum steht eine Konkurrenzklausel im Arbeitsvertrag? 

Man stelle sich vor, ein Unternehmen  bildet Trainees aus oder verfügt über ein Mentoring-Programm. Das bedeutet, das Unternehmen investiert eine Menge Zeit und Geld für das Upskilling seiner Talente. Hinzu kommt, dass der*die Arbeitnehmer*in unternehmensinternes Wissen erhält, selbst Erfahrungen sammelt und sich schließlich einen eigenen Kundenstamm aufbaut. Soweit so gut. 

Nun sind sich erfolgreiche Unternehmer*innen darüber im Klaren, dass die High-Level-Fachkräfte auch „Gefahren“ bergen. Da gäbe es beispielsweise die Möglichkeit, dass ein Konkurrenzunternehmen eine*n talentierte*n Mitarbeiter*in des Unternehmens abwirbt. Die andere Variante wäre, dass sich das Talent dazu entscheidet, selbst zum Konkurrenzunternehmen zu werden. Ob nun abgeworben oder selbstständig, unternehmensinternes Wissen, erworbene Kompetenzen und im schlimmsten Fall auch Kund*innen oder Klient*innen folgen der Top-Fachkraft auf seinen*ihren neuen Weg. 

Es ist also nachvollziehbar, dass Unternehmer*innen sich etwas überlegen mussten, um diese „Gefahren“ zu minimieren. Daraus entstand die Konkurrenzklausel. 

Ist so eine Klausel überhaupt legal? 

Grundsätzlich ist sie das, ja. Allerdings nur unter gewissen Voraussetzungen. 

Beispielsweise, darf die Konkurrenzklausel einen Arbeitnehmer*in nicht existenziell in der Erwerbstätigkeit einschränken. Die Konkurrenzklausel darf auch nur maximal ein Jahr nach Beendigung des Jobs gelten. 

Die Konkurrenzklausel ist ungültig, wenn man nachweisen kann, dass der*die Arbeitgeber*in den*die Arbeitnehmer*in ungerechtfertigt entlassen hat. Kündigt der*die Arbeitnehmer*in selbst, wird er*sie berechtigt entlassen, tritt er*sie unberechtigt aus oder kommt es zur einvernehmlichen Auflösung ohne schriftliche Ungültigkeitserklärung beider Parteien, bleibt die Konkurrenzklausel rechtsgültig. Erreicht das Gehalt oder der Lohn eine bestimmte Grenze bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wird die Konkurrenzklausel wirksam. (Details hier.) 

Wie kann eine Konkurrenzklausel aussehen? 

Konkurrenzklausel

Wie hoch ist die Strafe bei Verletzung der Konkurrenzklausel? 

Bricht man den Vertrag und verletzt die Konkurrenzklausel, kann es zu Strafen kommen. Dabei muss man circa mit dem sechsfachen des letzten Monatsgehalts rechnen. Die Strafe kann aber auch zwischen Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in bereits im Vertrag festgelegt werden. Eingefordert kann diese nur werden, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Als sittenwidrig wird die Konventionalstrafe nur, wenn sie unverhältnismäßig hoch ausfällt. 

Ist das Konkurrenzverbot dasselbe? 

Nein. Bei der Konkurrenzklausel bezieht man sich immer auf die Zeit nach der Beendigung des Jobs. Das Konkurrenzverbot richtet sich auf den Zeitraum während eines aktuellen Dienstverhältnisses

Ein Konkurrenzverbot kann ebenso im Arbeitsvertrag festgelegt sein und verbietet dem*der Arbeitnehmer*in einer Nebenbeschäftigung nachzugehen. Das bedeutet also, die Fachkräfte eines Unternehmens dürfen nicht auf selbstständiger Basis mit einem kaufmännischen Unternehmen im selben Geschäftszweig wie der*die ehemalige Arbeitgeber*in auf eigene oder fremde Rechnung Handelsgeschäfte betreiben. 

Fazit 

Arbeitsverträge können Konkurrenzklauseln beinhalten. Da die Konventionalstrafen ein Sparschwein hart treffen können, sollte man im Vorfeld lieber zweimal hinsehen.