Inklusion von Menschen mit Behinderung am Arbeitsplatz
Der Grundgedanke der Inklusion ist, dass alle Menschen, egal ob mit oder ohne Behinderung als gleichwertiges Mitglied unserer Gesellschaft angesehen und behandelt werden. Das gilt auch für den österreichischen Arbeitsmarkt. Wie die derzeitige Inklusionssituation in Österreich aussieht und mit welchen Vorurteilen Menschen mit Handicap am Arbeitsmarkt zu kämpfen haben, erfahren Sie in diesem Artikel.
Vision von gelungener Inklusion am Arbeitsplatz
In einer Arbeitswelt, in der die Inklusion erfolgreich umgesetzt wurde, würde beispielsweise Menschen mit und ohne geistige und körperliche Einschränkungen zusammen in verschiedensten Betrieben arbeiten. Alle Arbeitnehmer*innen würden Lohn beziehen und wären sozial- und pensionsversichert. Unternehmer würden ihre Verantwortung gegenüber der Gesellschaft, zu der auch beeinträchtigte Personen zählen, ernst nehmen.
Gegenwart von Inklusion in der Arbeitswelt
Zum einen sollten wir vorab erklären, was Inklusion eigentlich bedeutet und mit wem sie vorwiegend in Zusammenhang gebracht wird.
Inklusion bedeutet grundsätzlich, dass jeder Mensch in seiner Einzigartigkeit ganz selbstverständlich und bedingungslos dazugehört. Inklusion ist ein Menschenrecht. Das Involvieren von Minderheiten schafft eine Gesellschaft, in der es egal ist, wie man aussieht, welche Sprache man spricht oder ob man geistig oder körperlich eingeschränkt ist. Man gehört einfach dazu.
Vorwiegend wird von Inklusion gesprochen, wenn Personen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen in den Arbeitsmarkt integriert werden. Doch hier liegt schon der erste Fehler. „Integration“ bedeutet, dass Menschen im Vorfeld ausgeschlossen waren oder nicht dazu gehört haben und nun zu bestimmten Bedingungen aufgenommen werden.
Wie sieht die „Inklusion“ auf dem österreichischen Arbeitsmarkt aus?
Im Moment eher schwierig. Viele Betriebe kämpfen aufgrund der Aus- und Nachwirkungen der Pandemie ums Überleben. Doch auch vor der Pandemie haben nur circa zwanzig Prozent der „verpflichteten“ Unternehmen ihre Verantwortung in diesem Bereich wahrgenommen. Die Beschäftigungspflicht besagt nämlich, dass jede*r Arbeitgeber*in
mit fünfundzwanzig oder mehr Arbeitnehmer*innen mindestens eine begünstigt eingeschränkte Person einstellen muss.
Tatsächlich kaufen sich manche Unternehmer*innen auch einfach frei. Ja, die Ausgleichstaxe pro nicht beschäftigten begünstigte*n gehandicapte*n Arbeitnehmer*in in Österreich beträgt monatlich 271 Euro.
Derzeit leben in Österreich hochgerechnet 1,3 Millionen Personen, die körperlich oder geistig gehandicapt sind. Im Jahr 2019 betrug die Zahl der begünstigten (Minderung der Erwerbsfähigkeit um mindestens fünfzig Prozent) behinderten Menschen in Österreich. 118.844 davon waren neununddreißig Prozent arbeitslos.
Warum die Inklusion noch holprig verläuft – Vorurteile und was man dagegen tun kann
Und wieder andere glauben dem Vorurteil, dass Personen mit Einschränkungen weniger belastbar sind.
Tatsächlich bestätigen die Betriebe, die erfolgreiche Inklusion durchführen, dass gehandicapte Personen im Vergleich zu gewöhnlichen Arbeitnehmer*innen überdurchschnittliches Engagement zeigen.
Einige würden auch gerne jemanden einstellen, finden aber nicht den oder die passende Person für das Unternehmen.
Man muss dazu sagen, dass es in Zeiten des Fachkräftemangels generell schon schwierig ist die passende Fachkraft zu finden. Es gilt also, gleich wie bei der normalen Kandidatensuche – Ressourcen voll ausschöpfen.
Beispiele dazu: Hervorragendes Employer branding, nutzen Sie Social-Media, (auch Social Media Angebot von Jobplattformen), Unterstützung bei der Formulierung und Gestaltung von Stelleninserate, Kooperationen mit Behinderten-Institutionen, Schnuppertage für Personen mit geistigen oder körperlichen Einschränkungen oder Praktika sind gute Möglichkeiten, um auf sich aufmerksam zu machen, Berührungspunkte zu schaffen und den*die richtige*n Bewerber*in kennenzulernen.
Oft glauben Unternehmer auch, dass Beschäftigte mit Einschränkungen teurer sind, da der Arbeitsplatz und diverse Materialien angepasst werden müssen.
Grundsätzlich kostet ein behindertengerechter Arbeitsplatzausstattung nicht mehr als die „normale“ Ausstattung, denn man kann auf Förderungen vom Sozialministerium zurückgreifen.
Oft fehlen persönliche Berührungspunkte zwischen Unternehmern*innen und gehandicapten Personen.
Dem kann man einfach Abhilfe schaffen in den man Kooperationen mit Institutionen schließt, die bei der Vermittlung von gehandicapten Personen unterstützen. Praktika können vergeben werden, ganz nach den Motto: „Den mutigen gehört die Welt“ und „learning by doing.“ Das gilt übrigens für beide Parteien.
Seien wir ehrlich, etliche Unternehmer*innen haben so viel zu tun, dass sie weder die Zeit, noch die Ressourcen aufwenden können, um herauszufinden, wie man ein Inklusionsprojekt überhaupt angeht. Für die haben wir die ersten Schritte kurz zusammengefasst:
Sechs erste Schritte zur Inklusion von gehandicapten Personen im Unternehmen
Fazit
Die Inklusion am Arbeitsmarkt schreitet langsam mit kleinen Schritten voran. Doch wie verdeutlicht mein persönlicher Lieblingsspruch solche Situationen: “Babysteps can help to save the planet!” Wichtig ist, dass sie überhaupt getan werden und potenzielle Inklusionsunternehmen durch, beispielsweise Artikel wie diese, auf das Thema Inklusion aufmerksam werden.
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