finanzielle Absicherung durch die Abfertigung neu

Abfertigung neu: Lieber gleich das Geld oder bis zur Pension warten?

In Österreich fahren wir bei der Abfertigung aktuell noch zweigleisig. Einerseits gibt es noch die “alte” Abfertigung, anderseits haben wir seit 2002 bereits die Abfertigung neu. Wir briefen dich über beide Modelle und wann welches Modell zum Einsatz kommt.

  1. Abfertigung neu vs. Abfertigung alt
  2. Die wesentlichen Unterschiede zwischen Abfertigung neu und alt auf einen Blick
  3. Übertrag von der Abfertigung alt auf die Abfertigung neu
  4. Wann hast du Anspruch auf deine Abfertigung neu?
  5. Was ist dein Beitrag für die Abfertigung neu?
  6. Die Auszahlung der Abfertigung neu
  7. Ein Arbeitgeber fürs Lebens – Vice versa Abfertigung neu
  8. Das Geschäft mit der Vorsorgekasse
  9. Für was entscheidest du dich: Geld oder lieber Zusatzpension?

Abfertigung neu vs. Abfertigung alt

Eine Abfertigung erhält man, wenn man ein Arbeitsverhältnis beendet. Es ist eine einmalige Zahlung nach österreichischen Bestimmungen. Aktuell gibt es zwei verschiedene Varianten, die sich ab dem Zeitpunkt des Antritts des Arbeitsverhältnisses richtet:

  • Abfertigung neu ist gesetzlich im BMSVG (Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz) geregelt und kommt für jene Arbeitsverhältnisse zum Einsatz, die nach dem 31.12.2002 abgeschlossen wurde.
  • Abfertigung alt ist im Angestelltengesetz geregelt (§23 AngG) und betrifft all jene Arbeitsverhältnisse, die vor dem 1.1.2003 begründet wurden.

NEU ist immer besser: die wesentlichen Unterschiede zwischen Abfertigung neu und alt auf einen Blick

  • Bei dem ALTen Modell hatte man erst einen Anspruch nach 3 Jahren in einer ununterbrochener Beschäftigung im gleichen Unternehmen. Diese stand einem erst zu, wenn das Arbeitsverhältnis durch eine Arbeitgeberkündigung oder einvernehmliche Lösung beendet wurde.
    Abfertigung NEU:
    Mit dem NEUen Modell hat man ab dem 2. Monat Anspruch und es ist sogar möglich, sie in einen neuen Betrieb mitzunehmen. Es handelt sich also um ein flexibleres und faireres Modell. Hinzu kommt noch, dass:
  • Lehrlinge ebenfalls einen Anspruch auf die Abfertigung neu haben.
  • Es werden die Zeiten des Kinderbetreuungsgeldbezuges und des Zivil- und Präsenzdienstes berücksichtigt.
  • Die Abfertigung Neu gilt auch für Selbstständige und freie Dienstnehmer/innen.
  • Bei einer Selbstkündigung geht der Anspruch nicht verloren! Allerdings kannst du ihn in dieser Situation nicht ausbezahlen lassen. Er geht aber auch nicht verloren, somit hast du zu einem späteren Zeitpunkt ein Recht auf diese Abfertigungseinzahlung.

Wusstest du, dass man bei dem alten Modell ein fixes Monatsentgelt hat?! Dies basierte auf dem letzten monatlichen Entgelt inkl. aller Sonderzahlungen, Überstunden, Prämien und Provisionen.

Solltest du noch in die alte Abfertigung fallen, kannst du deine Auszahlung beim Abfertigungsrechner ALT der AK berechnen lassen.

Übertrag von der Abfertigung “alt” auf die Abfertigung “neu”

Du kannst auch einen Übertrag von den alten Bestimmungen auf die Neue legen. Dies erfordert allerdings die Zustimmung deines/deiner Arbeitgeber/in. Ihr habt aber auch die Möglichkeit, im Kollektivvertrag sowie in zusätzlichen Betriebsvereinbarungen gewisse Rahmenbedingungen und individuelle Vereinbarungen zu treffen. Dazu müssen zwei Varianten eingehalten werden, was mit der Abfertigungsanwartschaften geschieht:

  • Einfrieren. Hier wird der direkte Anspruch des Entgelts eingefroren, nämlich bis zum Stichtag des Übertritts und er wird im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses seitens des/der Arbeitgeber/in ausbezahlt. Die weiteren Beiträge nach dem Stichtag werden an eine gewählte Mitarbeitervorsorgekasse laufend einbezahlt – so wie es die aktuelle Variante der Abfertigung neu vorsieht.
  • Kompletter Übertrag auf die Abfertigung neu an die jeweilige Mitarbeitervorsorgekasse. Jetzt erfolgt ein Übertrag der gesamten Anwartschaft auf eine Vorsorgekasse. Vorsicht, denn die Höhe des Übertragungsbetrages ist gesetzlich nicht geregelt und sollte rechtlich kontrolliert werden, bevor du diese unterschreibst.

Wann hast du Anspruch auf deine Abfertigung neu?

Eine Abfertigung steht dir zu, wenn du ein Arbeitsverhältnis beendest. Allerdings bekommst du nicht bei jeder Variante auch tatsächlich eine Abfertigung ausbezahlt. Bei der Abfertigung neu gelten nun folgende Rahmenbedingungen:

  1. Bei einvernehmlicher Kündigung oder durch eine Kündigung durch den/die Arbeitgeber/in oder wenn dein befristetes Arbeitsverhältnis ausgelaufen ist und
  2. nach Einbezahlung von 36 Beitragsmonaten oder
  3. nach 5 Jahren, in denen kein beitragspflichtiges Arbeitsverhältnis bestanden hat (z. B. Selbstständigkeit, Arbeitslosigkeit, Auslandssemester…) aber spätestens
  4. zum Pensionsantritt

ACHTUNG: Eine Auszahlung erfolgt nie automatisch! Du musst dich nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei der BV-Kasse (innerhalb von 6 Monaten) schriftlich melden. Danach dauert eine Bearbeitung ca 2 Monate und erst dann erfolgt die Auszahlung.

Was ist dein Beitrag für die Abfertigung neu?

Ab deinem zweiten Monat in deinem neuen Dienstverhältnis zahlt dein/e Arbeitgeber/in automatisch ca. 1,53 % deines Bruttomonatsgehaltes (inkl. aller Sonderzahlungen ) als Abfertigung neu an eine Vorsorgekasse ein. Die Abfertigung neu wird parallel mit dem Sozialversicherungsbeitrag an die Krankenkasse überwiesen. Jährlich erhältst du einen Bescheid über deinen Kontostand und die aktuelle Höhe deiner Abfertigungsanwartschaft (Stichtag 31.12 des Vorjahres) Die meisten Vorsorgekassen haben ein kostenloses Online Portal für dein Abfertigungskonto angelegt, wo du jederzeit deine Daten abrufen kannst. Die Registrierungen erfolgen meistens direkt über diese Portale.

Tipp: Du kannst die Höhe deines Beitrages auf deinem Lohnzettel sowie deiner Bemessungsgrundlage einsehen.

Mit Hilfe des Abfertigungsrechner NEU kannst du dir sämtliche Berechnungen nach der Abfertigung neu und dem neuen Recht berechnen lassen.

Abfertigungsbeiträge sind auch für folgende Zeiten zu entrichten:

  • Präsenz-, Ausbildungs- und Zivildienst (Arbeitgeber/-in)
  • Mutterschutz und Krankenstand (Arbeitgeber/-in)
  • Zeiten des Kinderbetreuungsgeld-Bezuges (Bund – FLAF – Familienlastenausgleichsfonds)
  • Sterbebegleitung (Bund – FLAF)
  • Altersteilzeit, Teilpension, Bildungsteilzeit, Pflegeteilzeit, Wiedereingliederungsteilzeit, Solidaritätsprämienmodell, Kurzarbeit, Qualifizierungsmaßnahmen (Arbeitgeber/-in; Basis: Normalarbeitszeit vor der Herabsetzung
  • Bildungskarenz (AMS)
  • Begleitung von schwersterkrankten Kindern (Bund – FLAF)
  • Pflegekarenz (Bund – FLAF)
So einfach ist die Abfertigung neu

Spätestens bei Pensionsantritt hast du Anspruch auf die Auszahlung der Abfertigung neu!

Die Auszahlung der Abfertigung neu

Grundsätzlich wird deine Vorsorgekasse automatisch über die Beendigung deines Arbeitsverhältnisses informiert. Diese wird geprüft und du erhältst einen Bescheid, ob du Anspruch auf einen Verfügungsanspruch hast. Wenn ja, bekommst du auf jeden Fall einen schriftlichen Bescheid. Mit diesem Antwortformular kannst du dich entscheiden, welchen weiteren Schritt du wählen wirst

  • Steuerfreie Weiterveranlagung
    (Wenn du pensionierst wurdest, kannst du leider keine Weiterveranlagung mehr beantragen. In diesem Fall bekommst du direkt eine Auszahlung)
  • Übertragung in eine Pensionskasse oder Lebensversicherung (lebenslange, steuerfreie Pension)
  • Übertragung der gesamten Abfertigung an die Vorsorgekasse deines neuen Arbeitgebers
  • Auszahlung der Abfertigung neu als Kapitalbetrag (abzüglich 6 % Einkommenssteuer)

Wenn du keinen Anspruch hast, dann wird die Abfertigungsanwartschaft vorerst in deiner Vorsorgekasse weiter veranlagt. Es wird allerdings nach jedem Beenden eines Arbeitsverhältnisses die Situation neu geprüft und dir steht an jeder Stelle auch eine Auskunft zu.

Tipp: Damit du immer ein Verfügungsschreiben erhältst, aktualisiere immer deinen aktuellen Wohnsitz bei der ÖGK.

Kommen wir also zum Allerwichtigsten: Ab deiner schriftlichen Anforderung bezahlt die Mitarbeitervorsorgekasse deinen Betrag der Abfertigung neu auf einmal aus. Bei der Abfertigung alt war dies auch der Fall mit der Ausnahme, dass sich man ab einem Anspruch von vier Monatsentgelten sich auch auf monatliche Raten einigen konnte.

Sonderfall: Auszahlung bei Ableben

Auch im Ablebensfall hat man den vollen Anspruch der Abfertigung neu. Dieser wird an den/die Ehepartner/in bzw. eingetragene Partner/in und familienbeihilfeberechtigte Kinder ausbezahlt (sofern welche vorhanden sind). Diese müssen sich innerhalb von 3 Monaten melden, ansonsten geht die Abfertigung in die Verlassenschaft über. Denke immer daran, diesen Anspruch schriftlich aufzusetzen (Hol dir in jedem Fall einen juristischen Rat).

Sollte die Abfertigung bereits in eine Pensionsversicherung veranlagt bzw. übertragen worden sein, kann das angesparte Kapital anschließend vererbt werden, wenn dies auch in der Versicherung festgehalten wurde. Wenn die Abfertigung in eine betriebliche Kollektivversicherung oder an eine Pensionskasse übertragen wurde, wird den Hinterbliebenen entsprechend den getroffenen Vereinbarungen eine Zahlung gewährt.

Ein Arbeitgeber fürs Lebens – Vice versa Abfertigung neu

Wer seinen eigenen Lebenslauf mal durchschaut, dem wird auffallen, dass so einige diverse Unternehmen darauf vertreten sind. Ja, wir wechseln einfach häufiger einen Job als die vorigen Generationen. Und jede Firma parkt die Beiträge für die Abfertigung neu in einer anderen Vorsorgekasse. Und im Frühjahr kommen dann einige Briefe zu aller Informationen auf die bisher geleisteten Beiträgen.

In Österreich gibt es insgesamt 8 Vorsorgekassen. Schwer da einen Überblick zu behalten, oder? Du kannst, wenn du diesem Papierkrieg ein Ende machen willst, alle Beiträge zusammenführen. Diese geparkten Relikte müssen aber mindestens 3 Jahre beitragsfrei in den Vorsorgekassen ruhen. Eine Fusion machst du komplett mit einem Antrag und einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweis an die jeweilige Kasse, auf der danach alles gesammelt werden soll.

Kein Grund zur Sorge: Bei einer Zusammenlegung geht nichts verloren, du bekommst alle Beiträge garantiert.

Das Geschäft mit der Vorsorgekasse

Die Vertragspartner von Vorsorgekassen sind die Arbeitgeber. Die Betriebsräte haben allerdings ein Mitspracherecht. Für deinen Arbeitgeber macht es finanziell wenig Unterschied, mit welcher Kasse er also einen Vertrag abschließt. Meistens wollen sie aber nicht wechseln, weil sie grundsätzlich mit ihrer Hausbank zusammenarbeiten und diese empfiehlt meistens eine geeignete Vorsorgekasse für den Betrieb. Außerdem erhalten größere Unternehmen oft Rabatte.

Wer wechseln will, der muss sich bis Ende Juni entscheiden. Alle Kassen garantieren dir in jedem Falle eine Kapitalgarantie, d. h. am Ende einer Laufzeit muss man mindestens 100% des einbezahlten Kapitals zurückerhalten. Eine Zinsgarantie gibt es allerdings keine.

Wenn du dennoch auf eine Zusammenlegung spekulierst, dann achte auf die Performance der Vorsorgekasse. Zudem fallen auch Gebühren an, die sich zwischen 1,7 und 3,5 Prozent des einbezahlten Vermögens belaufen. Die meisten Kassen staffeln auch die Kosten nach Jahren, das heißt, dass sie anfangs noch teuerer sind und nach längerer Laufzeit sinken. Es zahlt sich besonders als Startup Unternehmen aus, sich mehrere Angebote einzuholen.

Für was entscheidest du dich: Geld oder lieber Zusatzpension?

Der gravierende Unterschied liegt in der steuerlichen Behandlung, dass sollte dir ebenfalls bewusst sein. Wer die Abfertigung neu wählt, zahlt 6 % Einkommensteuer. Das zahlst du immer, auch wenn du es dir erst bei Pensionsantritt auszahlen lässt.

Spoiler Alarm #1: Du sparst also keine Steuern, nur weil du dein Kapital länger liegen lässt. ABERWenn du hingegen die Zusatzpension wählst, dann wird diese steuerfrei ausbezahlt, gleiches bei dem Übertrag an die Pensionskasse oder Lebensversicherung (Achtung vor den laufenden Gebühren). Diese Entscheidung kannst du aber nur einmal treffen und es ist auch kein Wiederruf möglich. Erkundige dich also gut, was für dich in Frage kommt.

Fazit

Wie du siehst, sind wir in jedem Falle, für manche später oder manche auch früher, finanziell mit der Abfertigung neu abgesichert. Raus aus deiner Komfortzone und finde deinen Job in Österreich: