Verbotene Fragen Diskriminierung

Diskriminierung im Vorstellungsgespräch: Unzulässige Themen

Beinahe jede/r ist vor einem Vorstellungsgespräch total nervös, soviel steht fest. Welche Fragen werden wohl gestellt werden? Die meisten von Ihnen sind in der Regel auch völlig legitim und legal, wie z. B. Fragen über die Gehaltsvorstellungen. Doch was tun, wenn auf einmal unzulässige Fragen gestellt werden die schon Richtung Diskriminierung gehen?

Diese Fragen sind absolut verboten und können jeden Jobsuchenden ins Trudeln bringen. Aus juristischer Sicht müssen diese auch nicht beantwortet werden. Nicht einmal wahrheitsgemäß. Aber zurück zum Anfang:

Mich betrifft keine Form der Diskriminierung!

Fast jede/r ist irgendwann einmal von einer Art der Diskriminierung betroffen – egal ob wegen des Alters, der sexuellen Orientierung, Geschlecht, Herkunft oder Religion. Nach wir vor sind diese Diskriminierungen in unserer Gesellschaft manifestiert. Meistens handelt es sich auch um Vorurteile über diverse Randgruppen und es gibt sie nach wie vor am österreichischen Arbeitsmarkt.

Wann handelt es sich um diskriminierende Fragen?!

Wenn HR-Verantwortliche eine Fehlentscheidung in der Personalpolitik treffen, dann kommt es dem Unternehmen meistens ziemlich teuer. Daher ist es irgendwo gerechtfertigt, dass die Personalverantwortlichen so viel wie möglich über Bewerber/innen wissen wollen. Deswegen hat der Arbeitgeber auch dieses Fragerecht. Aber Bewerber/innen haben auch das Recht auf ihre Privatsphäre. Und genau das ist der springende Punkt in einem Vorstellungsgespräch.

Unzulässige bzw. mittlerweile sprechen wir eben von diskriminierenden Fragen, dürfen von HR-Verantwortlichen in einem Vorstellungsgespräch nicht mehr gestellt werden. Bitte beachte, du musst diese wirklich nicht beantworten oder kannst diese sogar mittels einer “Notlüge” umgehen.

Zu diesen Fragen gehören:

  • Fragen nach Heirat, Familienstand, Kindern, Partnerschaft
  • Frage nach Gesundheitszustand
    Ausnahme: Wenn du eine ansteckende Krankheit hast und somit andere Kolleg/innen anstecken könntest. In diesem Fall bist du dazu verpflichtet, diese Frage wahrheitsgemäß offen zu legen.
  • Frage nach Vorstrafen
    Ausnahme: Solltest du allerdings zu einer Haftstrafe verurteilt worden sein, die du bald antreten musst, dann unterliegst du der Offenbarungspflicht.
  • Frage nach finanzieller Situation, Schulden oder Vermögen
  • Fragen nach politischen Partei- bzw. Vereinszugehörigkeit
  • Sonderfall: Schwangerschaft
    Es handelt sich wahrscheinlich um die meist gestellte unzuverlässlige Frage bei einem Vorstellungsgespräch. Solltest du tatsächlich im Moment des Vorstellungsgespräches schwanger sein, könntest du diese Tatsache auch verheimlichen. Die Frage, die sich in diesem Moment stellt: Ist dies der Vertrauensgrundsatz, auf den du deinen neuen Job gründen möchtest? Von der Tatsache mal abgesehen, dass du als Schwangere geminderte Arbeitsauflagen im Sinne des Mutterschutzes hast. Wenn am (zukünftigen) Arbeitsplatz die Gesundheit gefährdet werden könnte, dann musst du diese Frage wahrheitsgemäß beantworten! In diesem Falle steht der Mutterschutzgesetz über dem GIBG.

Wie verhälst du dich in dieser Situationen richtig, schließlich geht’s auch um einen Job?

Versuche diese diskriminierenden oder unzulässigen Fragen einfach offenzulegen, und sprich es (in)direkt an. Eine weitere Strategie wäre auch, wenn du eine Gegenfrage stellst und fragst, was das eigentlich mit deinem neuen Job zu tun hat und welche Relevanz es für das Unternehmen hat.

Auch wenn du bereits weist, dass dieser Arbeitgeber definitiv nicht in Frage kommt und er katapultiert sich dann noch mit so einer unprofessionellen Frage ins absolute Abseits, denke daran: Bleib sachlich und dennoch freundlich.Versuche diplomatisch vorzugehen, aber achte auf einen guten Umgangston und vor allem, überschreite keine Grenzen.

TIPP: Eine gewisse Portion Humor könnte in solchen Fällen auch die Quintessenz sein. Versuche deine eigene Strategie zu finden, schließlich geht’s um deinen Job. Und dazu sind auch Bewerbungsgespräche da, damit man sich kennenlernen kann.

Falsche Taktik: Achte darauf, dass du nicht alles verheimlichen kannst! Manche Geheimnisse kommen spätesten in der Probezeit ans Licht.

Schwangerschaft Beruf

Pop-up Rollenspiel über eine Diskriminierungs-Situation

“Wollen Sie in absehbarer Zeit Kinder bekommen?

  1. Sachliche Antwort:
    “Ich habe zwar nichts zu verheimlichen, finde aber nicht, dass diese Frage ein relevantes Thema ist.”
  2. Humorvolle Antwort:
    “Ich wusste nicht, dass diese Anforderung für meine Position relevant ist. Das muss ich im Stelleninserat überlesen haben, entschuldigen Sie.”
  3. Ehrliche Antwort:
    Im Moment nicht, aber in den nächsten zwei, drei Jahren könnte das Thema  auf uns zu kommen.
  4. Unehrliche Antwort:
    Nein, aktuell ist mir meine Karriere wichtig. Kinder würden mir nur im Weg stehen.

Für welche Antwort hättest du dich entschieden? Erlaubt sind in diesem Falle alle. Du hast in diesem Sinne mit keinen Konsequenzen zu rechnen, außer dass du selbst nicht ehrlich gewesen bist.

Vorsicht vor tückischen Fragen:
Sehr clevere Personaler/innen versuchen manchmal Regelungen zu umgehen, indem sie fast unbemerkt die Fragen so formulieren, dass sie nicht einmal als diskriminierende Frage auffällt.

Ein Beispiel: Dein Alter. Der/die HR-Beauftragte dürfte eigentlich nicht einmal mehr danach fragen, er kann dich allerdings um deine berufliche Erfahrung fragen und wie lange du etwa dort warst.

Das Gleichbehandlungsgesetz in Österreich (GIBG)

Egal, in welchem Teil des Bewerbungsprozess: Ein/e Mitarbeiter/in darf in keinster Weise diskriminiert werden. Dieser Prozess beginnt bereits bei dem Stelleninserat bis hin zum laufenden Arbeitsverhältnis. Sollte eine Absage an irgendeinen Zeitpunkt auf die Gleichbehandlungsgebote basieren, dann liegt eine Diskriminierung vor und du darfst dich dagegen wehren.

Fragen nach der Familienplanung oder andere Dinge bezüglich deines Privatlebens greifen definitiv in deine Intimsphäre ein!

Meistens handelt es sich bei diesen Fragen um oberflächliche Aussagen, die nicht tiefgründig überlegt sind. In solchen Fällen, die in der Regel typisch sind, solltest du menschlich reagieren, aber sie dennoch auch nicht tolerieren.

Wenn tatsächlich ein Vorwurf auf eine potenzielle Diskriminierung im Raum steht, kannst du Schadenersatzansprüche geltend machen. Rechtsfolgen sind die Konsequenz für das Unternehmen bzw. für die Verantwortlichen.

Du hast natürlich das Recht, den Diskriminierungs-Verstoß zu melden. Also kannst du eine Beschwerde beim Gerichtshof einbringen. Du kannst auch einen Schadenersatz anfordern, solltest du z. B. bei der Bewerbung benachteiligt worden sein.

Anonyme Bewerbungsverfahren als Mittel gegen Diskriminierung

In den USA, Skandinavien und auch in Großbritannien ist es bereits einen neuen Standard gegen Diskriminierung: Ein anonymes Bewerbungsverfahren. Worum es sich dabei handelt? Man macht eine Bewerbung ohne Daten wie Geschlecht, Herkunft, Alter oder Bewerbungsfoto. Teilweise werden sogar die Namen mit einer Nummer ausgetauscht. In Österreich gelten diese Bewerbungsschreiben allerdings noch als untypisch und diverse Inhalte werden nach wie vor als “freiwillige” Angaben gesehen.

Willst du trotzdem für das Unternehmen arbeiten?

Nach einem Bewerbungsgespräch, indem dir diskriminierende Fragen gestellt wurden, stell dir selbst jetzt auch mal die Frage, ob du tatsächlich bei einem solchem Arbeitgeber anfangen willst?

Und wenn ja, dann denke daran, du hast ziemlich viel zu bieten! Du bist ein tolles Teammitglied, hast Kompetenz, Erfahrung und Ehrgeiz. Du bist ein/e Verhandlungspartner/in auf Augenhöhe,  also verkauf dich auch als so ein Talent und vor allem wertvoller Mensch!

Hier erfährst du mehr über Diversity Managment in Unternehmen: