Pendlerpauschale und Pendlereuro (1)

Pendlerpauschale und Pendlereuro

In Österreich dürfen Arbeitnehmer*innen, wenn sie zwischen Arbeitsplatz und Wohnort pendeln, die Pendlerpauschale beantragen. Wie das genau funktioniert und ob der Anspruch im Home-Office oder Kurzarbeit bestehen bleibt, erfährst du hier. 

Was ist die Pendlerpauschale? 

Die Pauschale ist ein Steuerfreibetrag, der die Lohnsteuerbemessungsgrundlage vermindert. Die Bemessungsgrundlage verringert sich also und wird dann neu berechnet. Hinzu kommt, dass einem*r Arbeitnehmer*in zusätzlich zur Pendlerpauschale auch der Pendlereuro zusteht. 

Wie hoch ist die Pauschale und wann bekommt man sie? 

Der Zuschuss ist von drei Fragen abhängig. Ersten von der Entfernung zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz. Zweitens muss die Frage beantwortet werden, ob die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmittel zumutbar wäre, um in die Arbeit zu kommen. Und bei der dritten und letzten Frage gehts darum, wie oft man hin- und herfahren muss. 

Pendlerpauschale

Pendelt man mit dem Auto zwischen Arbeitsplatz und Wohnort hin und her, hat man Anspruch auf die Pendlerpauschale bzw. den Pendlereuro.

 

Anspruch auf die Pauschale bei Nutzung des Firmenwagens 

Hat man ein eigenes Firmenauto, welches man für den Weg zur Arbeit nutzen kann, verfällt leider der Anspruch auf die Pendlerpauschale. 

Große und kleine Pendlerpauschale 

Die Voraussetzungen zwischen der kleinen und der großen Pendlerpauschale sind unterschiedlich. 

Kleine Pendlerpauschale

Bei der kleinen Pendlerpauschale muss der Arbeitsplatz mindestens 20 Kilometer vom zu Hause des*der Arbeitnehmer*in entfernt sein und die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmittel wie beispielsweise Bus oder Zug muss zumutbar bzw. möglich sein. 

Große Pendlerpauschale 

Damit man die große Pendlerpauschale bekommt, muss der Arbeitsplatz mindestens 2 Kilometer vom zu Hause des*der Arbeitnehmer*in entfernt und die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmittel nicht möglich beziehungsweise nicht zumutbar sein. 

 

Was bedeutet unzumutbare Nutzung von öffentlichen Verkehrsmittel?  

Die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel von zu Hause bis zum Arbeitsplatz gilt als nicht zumutbar, wenn für den halben Arbeitsweg kein öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht. Das gilt auch, wenn die Wegstrecke zur Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmittel länger als 120 Minuten dauern würde. Auch wenn eine einfache Wegstrecke die entfernungsabhängige Höchstdauer von 60 Minuten zuzüglich einer Minute pro Kilometer beträgt, ist die Nutzung unzumutbar. 

Für Menschen mit Behinderung gilt die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmittel als unzumutbar, wenn sie einen Behindertenpass (§ 29b StVO) besitzen oder wenn die Unzumutbarkeit wegen Gesundheitsschädigungen oder Blindheit im Behindertenpass vermerkt ist.

Wie oft muss man pendeln, um die Pendlerpauschale zu beantragen?  

Man kann die Pauschale beantragen, wenn man mindestens elf Tage im Monat den Weg zur Arbeit zurücklegt. Anteilsmäßig steht einem aber auch bei weniger Tagen ein Pauschale zu. 

Pendlerpauschale

Beispiel: Du arbeitest beispielsweise zwei Tage im Home-Office und einen Tag im Büro, musst du den Arbeitsweg einmal pro Woche zurücklegen. Im Monat wären das 4 Tage. Damit hättest du bereits Anspruch auf ein Drittel der Pendlerpauschale. 

Was ist der Pendlereuro? 

Erfüllt man alle Voraussetzungen für die Pendlerpauschale, hat man auch Anspruch auf den Pendlereuro. Dieser Betrag wird direkt von der Steuer abgezogen. Diesen Betrag errechnet man, indem die einfache Distanz zwischen zu Hause und Arbeitsplatz mal zwei gerechnet wird. 

Pendlerpauschale selbst ausrechnen 

Keine Sorge, dabei musst du jetzt nicht den Taschenrechner auspacken. Man nutzt dazu einfach den Pendlerrechner des Bundesministeriums für Finanzen. Dazu musst du deine Wohnadresse, die Adresse deines Arbeitsplatzes, dein repräsentatives Datum für die Berechnung, Arbeitsbeginn und Arbeitsende und Anzahl der Fahrten im Monat angeben. Auch die Frage der Unzumutbarkeit der öffentlichen Verkehrsmittel bei Behinderung muss angegeben werden. Ein weiterer Punkt, den man angeben muss, ist die Nutzung eines Firmenwagens für den Arbeitsweg. 

Hat man alles eingegeben, wird automatisch online berechnet, wie hoch die Pendlerpauschale beziehungsweise der Pendlereuro ist. Das Ergebnis ist rechtlich gültig. 

Pendlerpauschale und Arbeitnehmerveranlagung 

Will man die Pendlerpauschale über die Arbeitnehmerveranlagung geltend machen, braucht man den Nachweis des Pendlerrechners. Also unbedingt ausdrucken oder downloaden. 

Pendlerpauschale

Für einen gewissen Zeitraum (Artikel aufgelistet) hat man trotz Home-Office und Kurzarbeit Anspruch auf die Pendlerpauschale.

 

Pendlerpauschale während Kurzarbeit und Home-Office

Okay, bringen wir hier mal Licht ins Dunkel. Während der Corona-Pandemie hatte man trotz Kurzarbeit und Home-Office Anspruch auf die Pauschale. Diese Regelung lief zwar mit 30. Juni 2021, man darf es aber für November und Dezember 2021 noch einmal nutzen. 

Von Juli einschließlich Oktober und wieder seit Jänner 2022  muss man tatsächlich wieder pendeln, um Anspruch auf die Pendlerpauschale zu haben. Also mindestens 11 Tage im Monat muss man den Arbeitsweg zurücklegen. 

Vom Jobticket zum Öffi-Ticket 

Als Alternative konnte der*die Arbeitgeber*in bisher ihren Mitarbeiter*innen das Jobticket steuerfrei kaufen und zur Verfügung stellen. Ab dem 1. Juli 2021 weitet man das Jobticket zum Öffi-Ticket aus. Dabei können Wochen-, Monats- oder Jahreskarten eines öffentlichen Verkehrsmittels ersetzt werden. Einzelfahrscheine und Tagestickets berücksichtigt man dabei nicht. 

Nutzt man das Öffi-Ticket für den Arbeitsweg, kann man klarerweise für diese Strecke auch keine Pauschale mehr beantragen. Pendlerpauschale kann man nur für die Strecke beantragen, die das Öffi-Ticket nicht mit einschließt. 

Fazit

Die Pendlerpauschale ist also für Arbeitnehmer*innen, die mindestens 11 Tage im Monat (oder mehr) pendeln und für die die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmittel unzumutbar wäre. Die Pauschale kann man entweder schon über die Lohnverrechnung geltend machen oder im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung.