Pflegeurlaub – Nahe Angehörige kurzfristig pflegen

Pflegeurlaub – Nahe Angehörige kurzfristig pflegen

Es kann immer mal vorkommen, dass jemand krank wird und nein, ich spreche jetzt nicht von Corona, sondern tatsächlich von allem anderen, das jemanden ins eigene Bett oder ein Krankenhausbett zwingt. In diesem Fall gibt es nämlich den gesetzlichen Anspruch auf Pflegeurlaub. Alles zum Thema Pflegeurlaub, aber auch die wichtigsten Informationen zur Sonderbetreuungszeit, die coronabedingt entstanden ist, gibts für euch in diesem Beitrag.

Wellnessen im Pflegeurlaub? 

Die Pflegefreistellung bzw. der Pflegeurlaub ist kein normaler Urlaub. Es ist also nicht erlaubt, Pflegeurlaub bei dem*der Arbeitgeber*in anzugehen und einen Wellness- oder Skiurlaub etc. zu machen. Der Anspruch entsteht, wenn es zur Dienstverhinderung kommt, weil nahe Angehörige gepflegt werden müssen.

Wann hat man Anspruch auf Pflegeurlaub? 

Werden nahe Angehörige, mit denen man im gemeinsamen Haushalt wohnt, krank und müssen gepflegt werden, hat man Anspruch auf eine bezahlte Krankenpflegefreistellung bzw. umgangssprachlich auch Pflegeurlaub genannt. Dabei ist irrelevant, ob die Pflege aus akutem oder plötzlich auftretende Krankheit oder wegen chronischen Leiden notwendig wird. Ausschlaggebend ist dabei immer, ob die Person pflegebedürftig ist oder nicht.

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Werden nahe Angehörige aus dem gleichen Haushalt krank und müssen gepflegt werden, kann man als Arbeitnehmer*in Pflegeurlaub in Anspruch nehmen.

Betreuungsfreistellung 

Bei Kindern gilt der Anspruch auf Pflegeurlaub für Eltern (Wahl- und Pflegeeltern), auch, wenn sie nicht im gleichen Haushalt leben.  Zudem gilt der Anspruch auf Pflegefreistellung bei Kindern, auch, wenn die eigentliche Betreuungsperson aus schwerwiegenden Gründen ausfällt. (Krankheit, Krankenhaus etc.)

Begleitungsfreistellung

Muss ihr Kind (Wahl- oder Pflegekind) ins Krankenhaus, hat man auch hier Anspruch auf Pflegeurlaub, wenn das Kind das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Für eine Begleitungsfreistellung eines nicht leiblichen Kindes beispielsweise von Ehepartner*innen darf man Pflegeurlaub in Anspruch nehmen, wenn man zusammen wohnt.

Wer ist ein „naher Angehöriger“? 

Zu nahen Angehörigen gehören Ehegatt*innen, eingetragene Partner*innen, ebenso wie Lebensgefährt*innen. Darüber hinaus auch Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, leibliche Kinder, Wahl- und Pflegekinder, Enkel und Urenkel. Hinzu kommen leibliche Kinder von Ehegatt*innen, eingetragene Partner*innen und Lebensgefährt*innen, die im selben Haushalt wohnen.

Man hat pro Arbeitsjahr Anspruch auf eine Woche Pflegeurlaub, um nahe Angehörige, die im gleichen Haushalt leben, zu pflegen.

Pflegeurlaub für Haustiere

Da in Österreich genau festgelegt ist, für welche Personen der Pflegeurlaub bzw. die Pflegefreistellung in Anspruch genommen werden darf, kann leider kein Pflegeurlaub für kranke Haustiere genutzt werden.

Wie viele Tage hat man Anspruch auf Pflegeurlaub? 

Man hat pro Arbeitsjahr Anspruch auf eine Woche Pflegeurlaub, genauer gesagt eine Woche im Ausmaß der wöchentlichen Arbeitszeit. Es ist auch möglich, eine zweite Woche Pflegeurlaub zu nehmen, wenn das Kind noch unter 12 Jahre alt ist und noch einmal so schwer erkrankt, dass es Pflege benötigt.

Leibliche Eltern (Wahl- und Pflegeeltern) können diese zweite Woche unabhängig vom Wohnsitz in Anspruch nehmen. Ist das Kind nicht leiblich, können neue Ehepartner*innen oder Lebensgefährt*innen nur dann die zweite Woche Pflegeurlaub beanspruchen, wenn sie*er im gleichen Haushalt lebt.

Den Pflegeurlaub kann man auch nur Tages- oder stundenweise in Anspruch nehmen. Es ist also wichtig, dass der*die  Arbeitnehmer*in genau im Unternehmen angibt, wie er*sie die Freistellung nutzt. Es kann sein, dass der*die Arbeitnehmer*in etwas später zur Arbeit kommt, die Mittagspause verlängert oder früher gehen möchte, um die pflegebedürftige Person versorgen zu können. Das bedeutet aber, dass der*die Arbeitnehmer*in in der verbleibenden Zeit ganz normal arbeiten kann.

Was tun, wenn der gesamte Pflegeurlaub verbraucht ist? 

Kommt man in die Situation, dass der gesamte Pflegeurlaub aufgebraucht ist, darf man zusätzlich ohne vorherige Vereinbarung reguläre Urlaubstage verbrauchen. Das ist aber natürlich nur dann möglich, wenn noch nicht alle Urlaubstage verbraucht sind und das Kind unter 12 Jahre alt ist.

Bekommt man den Pflegeurlaub bezahlt? 

Nimmt man Pflegeurlaub in Anspruch, weil man eine pflegebedürftige Person versorgen muss, hat man Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Das heißt, man  bekommt dasselbe Gehalt wie immer.

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Eine ärztliche Bestätigung muss man der*dem Arbeitgeber*in vorlegen, wenn diese*r darauf besteht.

Muss man einen Nachweis erbringen? 

Man muss den*die Arbeitgeber*in schnellstmöglich darüber informieren, dass man Pflegeurlaub in Anspruch nimmt. Eine ärztliche Bestätigung muss man aber nur dann vorlegen, wenn der*die Arbeitgeber*in darauf besteht.

Andere Freistellungsmöglichkeiten 

Es gibt neben dem Pflegeurlaub noch andere Möglichkeiten, sich freistellen zu lassen, um sich um einen kranken bzw. pflegebedürftigen Angehörigen kümmern zu können. Auch auf die Freistellung durch coronabedingte Schließung von Betreuungseinrichtungen werden wir hier kurz näher erklären.

Wann darf man Pflegekarenz in Anspruch nehmen?

Die Pflegekarenz kann man mit dem*der Arbeitgeber*in schriftlich vereinbaren. Als Voraussetzung dafür gelten

  • eine Anstellung im Unternehmen von mindestens  3 Monaten,
  • der Betrieb muss mindestens fünf Arbeitnehmer*innen beschäftigen,
  • und der*die nahe Angehörige, für dessen notwendige Pflege die Pflegekarenz beantragt wird, erhält Pflegegeld der Pflegestufe 3 (bei minderjährige*r Pflegestufe 1) oder leidet nachweislich an Demenz (Pflegestufe 1).

Wird der Lohn dabei weiter gezahlt? 

Achtung, während der Pflegekarenz zahlt der*die  Arbeitgeber*in, anders als beim Pflegeurlaub, nicht ganz normal weiter. Das Pflegekarenzgeld muss man beim Bundessozialamt beantragen. Die Höhe des Pflegekarenzgeldes setzt sich aus der Grundlage des Arbeitslosengeldes sowie Kinderzuschlag zusammen. Mindestens 485,85 Euro, das ist die Geringfügigkeitsgrenze.

Pflegekarenz kann für drei Monate in Anspruch genommen werden.

Für wie lange kann man die Pflegekarenz vereinbaren?

Die Pflegekarenz darf man ein bis drei Monate nutzen. Normalerweise darf man diese Zeit auch nur für eine zu pflegende Person beanspruchen. Verschlechtert sich der Zustand der kranken Person um eine Pflegestufe, kann man eine weitere Pflegekarenz oder eine Pflegeteilzeit vereinbaren.

Gibt es während der Pflegekarenz einen Kündigungsschutz?

Nein, während der Pflegekarenz gibt es keinen Kündigungsschutz.

Corona – Sonderbetreuungszeit während bis 31.03.2022

Da coronabedingt immer wieder Betreuungsinstitutionen schließen, hat man das Recht auf Sonderbetreuungszeit eingeführt.

Beim ersten Modell steht jedem Elternteil bis zum 31.03.2022 eine Sonderbetreuungszeit zu. Diese trifft zu, wenn Kindergarten & Schulbetrieb nicht möglich sind, das Kind unter 14 Jahre ist und niemand sonst die Betreuung übernehmen kann.

Beim zweiten Modell besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch, wenn Kindergarten und Schulbetrieb eingeschränkt möglich sind und Eltern ihre Kinder freiwillig zu Hause betreuen wollen. In diesem Fall kann man Sonderbetreuungszeit mit dem*der Arbeitgeber*in schriftlich vereinbaren.

Gut zu wissen: Dabei geht kein Anspruch auf Urlaub oder Pflegeurlaub verloren. Und der Bund ersetzt dem*der Arbeitgeber*in die anfallenden Kosten. 

Fazit

Wer sich um pflegebedürftige Angehörige kümmert muss, hat neben dem Pflegeurlaub auch noch andere Möglichkeiten, die er*sie ausschöpfen kann. Detaillierte Informationen und Hilfe bei der Vereinbarung mit dem*der  Arbeitgeber*in oder dem Beantragen von Geldern können direkt bei der WKO oder dem AK eingeholt werden.