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Geförderte Mitarbeiterweiterbildung

Weil geförderte Mitarbeiterweiterbildung heutzutage ein absolutes MUSS ist, stellen wir Ihnen alle Maßnahmen vor, die Sie bei der Fortbildung Ihrer Mitarbeiter*innen in Anspruch nehmen können. In diesem Beitrag erfahren Sie demzufolge mehr über folgende Themen:

Warum geförderte Mitarbeiterweiterbildung beanspruchen?

Warum sollten Sie überhaupt in die berufliche Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter*innen investieren? Logischerweise achten Unternehmen darauf, von Anfang an möglichst qualifizierte Fachkräfte einzustellen, damit so viel Wissen und Kenntnisse wie möglich ins Unternehmen fließen, wie möglich.

Weil der Arbeitsmarkt aber permanenter Veränderung unterworfen ist und es in allen Branchen früher oder später zu Innovationen und Weiterentwicklungen kommt, müssen auch die Angestellten entsprechend weitergebildet werden. Denn es ist wesentlich kostengünstiger seine Belegschaft fortzubilden, als bei jeder Branchenweiterentwicklung neue Fachkräfte zu suchen.

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Durch Mitarbeiterweiterbildung fließt mehr Wissen und Know-how in ein Unternehmen.

Vorteile der Mitarbeiterweiterbildung

Neben dem oben genannten, bereits sehr schlagkräftigen Argument, gibt es jedoch noch viele weitere Vorteile, die für Mitarbeiterweiterbildung im Unternehmen sprechen.

Mehr Wissen und Know-How im Unternehmen


Wenn sich Ihre Fachkräfte weiterbilden, kommt das erworbene Know-how direkt Ihrem Unternehmen zugute. Sie investieren also nicht nur in Ihre Arbeitnehmer*innen sondern gleichzeitig in die Konkurrenzfähigkeit des eigenen Unternehmens. Ihr Betrieb wird aber nicht nur wettbewerbsfähiger sondern auch Reputation und Image steigen mit kompetenten Fachkräften.

Employer Branding

Weiterbildungsmöglichkeiten wirken sich positiv auf die Attraktivität als Arbeitgeber*in aus. Nicht in jedem Betrieb werden Weiterbildungen angeboten und gefördert. Je attraktiver Sie als Arbeitgeber*in wahrgenommen werden, umso leichter fällt es Ihnen qualifiziertes Personal zu akquirieren.

Fachkräfte ausbilden

In vielen Branchen herrscht ein Fachkräftemangel. Wenn Sie am Arbeitsmarkt keine passenden Fachkräfte finden, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als die Arbeitskräfte selbst fachgerecht auszubilden. Das heißt, dass Sie dem Fachkräftemangel mithilfe von Mitarbeiterweiterbildungen aktiv entgegenwirken können.

Wertschätzung und Mitarbeitermotivation


Wenn Sie im Zuge einer Weiterbildung in Ihre Mitarbeiter*innen investieren, fühlen diese sich wertgeschätzt und anerkannt. Das hat eine Motivationssteigerung Ihrer Fachkräfte zur Folge und fördert Freude beim Arbeiten sowie die allgemeine Produktivität. Außerdem erhöhen Sie so die Chancen, dass Ihre Arbeitskräfte bei Ihnen bleiben und nicht von der Konkurrenz abgeworben werden.

Produktivitätssteigerung

Die Produktivität steigert sich nicht nur, weil gefördertes Personal motivierter ist, sondern auch weil es anhand neuer Kenntnisse anstehende Aufgaben schneller und effizienter umsetzen kann.

Anpassung an den sich ändernden Arbeitsmarkt


Wie bereits oben erläutert verändert sich der Arbeitsmarkt ständig. Heutzutage müssen Menschen ihr ganzes Leben lang lernen, um am Puls der Zeit zu bleiben. Unternehmer*innen, die erkennen, dass man nie ausgelernt hat, haben einen deutlichen Vorteil gegenüber der Konkurrenz, die denkt, sie bräuchten sich und ihre Mitarbeiter*innen nicht mehr weiterbilden.

Geförderte Mitarbeiterweiterbildung

Viele Weiterbildungen für Mitarbeiter*innen werden in Österreich gefördert. Die Förderungen sind meistens finanzieller Natur und sorgen dafür, dass der*die Arbeitgeber*in nicht die vollen Kosten der Weiterbildung tragen müssen. Die Höhe der Förderung hängt von der jeweiligen Förderung und Weiterbildungsmaßnahme ab, grundsätzlich können aber bis zu 75 % der Kosten übernommen werden.

Die Mitarbeiterweiterbildung ist also eine klare Win-Win Situation. Sie als Arbeitgeber*in erhalten qualifiziertere Fachkräfte und Ihre Belegschaft werden konkurrenzfähiger und fühlen sich gleichzeitig wertgeschätzt.

Viele Arbeitgeber*innen haben aber Angst davor, dass sie in Mitarbeiterweiterbildung investieren und sich das Personal daraufhin aufgrund besserer Chancen auf dem Arbeitsmarkt dazu entscheidet, sich einen neuen Job zu suchen.

Um solche Situationen zu vermeiden können Sie sich mit einer Rückzahlungsvereinbarung absichern. Je nach Vereinbarung muss der*die Arbeitnehmer*in Ihnen, im Falle eines Arbeitsplatzwechsels die vollständigen oder einen Teil der Kosten zurückzahlen.

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Weiterbildungsmöglichkeiten wirken sich positiv auf die Attraktivität als Arbeitgeber*in aus.

Österreichweite geförderte Mitarbeiterweiterbildung

Der größte Anbieter von Förderungen für Weiterbildungsmaßnahmen im Unternehmen ist das österreichische Arbeitsmarktservice (AMS), welches unter der Zielsetzung, die Arbeitslosigkeitsrate in Österreich so gering zu halten wie möglich, Förderungen zur Aus- und Weiterbildung von Fachkräften anbietet.

Meistens handelt es sich dabei um Mitarbeiter*innen mit diversen Benachteiligungen, wie beispielsweise älteres oder unzureichend ausgebildetes Personal.

Qualifizierungsförderung für Beschäftigte (AMS)

Die vom AMS zur Verfügung gestellte Qualifizierungsförderung für Beschäftigte setzt sich für die Mitarbeiterweiterbildung von gering qualifizierten, weiblichen wie auch älteren Arbeitskräften ein.

Dabei wird das Ziel verfolgt, deren Fähigkeiten und Kenntnisse zu verbessern, Arbeitslosigkeit zu vermeiden und Arbeitskräften ein höheres Einkommen zu ermöglichen. Die Qualifizierungsförderung für Beschäftigte wird österreichweit angeboten. Es gibt allerdings in manchen Bundesländern erweiterte Varianten der Förderung.

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Mitarbeiterweiterbildung wirkt sich aktiv auf den Fachkräftemangel aus.

Wer hat Anspruch auf die Qualifizierungsförderung für Beschäftigte?

Prinzipiell haben alle österreichischen Unternehmen Anspruch auf die Förderung. Es gibt allerdings folgende Ausnahmen:

  • Politische Parteien
  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Bund, Länder, Gemeinden)
  • Radikale Vereine
  • Unternehmen in Schwierigkeiten (z. B. bei Insolvenz)

Alle anderen Unternehmen haben einen Anspruch auf die Förderung, wenn es sich um die Weiterbildung von folgenden Personen handelt:

  • Mitarbeiter*innen, die höchstens die Pflichtschule abgeschlossen haben
  • Weibliche Arbeitskräfte, die eine Lehre oder eine Berufsbildende mittlere Schule abgeschlossen haben
  • Mitarbeiter*innen, die älter als 45 Jahre sind und eine höhere Ausbildung abgeschlossen haben

Die Weiterbildungen werden natürlich nur dann gefördert, wenn sie zu mindestens einer positiven Veränderung beitragen, wie beispielsweise der Verbesserung von Basiskompetenzen oder einer höheren Entlohnung. Eine Liste mit den Zielen der Weiterbildungen finden Sie hier. Beachten Sie, dass mindestens eines dieser Ziele erreicht werden muss, um die Förderung zu erhalten.

Frauen in technischen Berufen

Mitarbeiterweiterbildung fördert auch die Mitarbeitermotivation und das Gefühl von Wertschätzung.

Wenn Sie gering qualifizierte, weibliche oder ältere Arbeitskräfte bei sich beschäftigt haben und deren Weiterbildung zu einem der vorausgesetzten Ziele führen würde, steht der Förderung der Mitarbeiterweiterbildung fast nichts mehr im Wege. Es gibt nur noch ein paar Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, und zwar folgende:

  • Der*Die Arbeitnehmer*in muss voll versichert sowie karenziert sein
  • Die Weiterbildung muss für den entsprechenden Arbeitsmarkt relevant und überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildung weist eine Dauer von mindestens 16 Stunden auf
  • Der*die Arbeitnehmer*in hat der Weiterbildung zugestimmt
  • Es muss eine Kopie des Kurskatalogs oder Kursangebots beigelegt werden
  • Der Antrag muss spätestens eine Woche nach Beginn der Weiterbildung gestellt werden
Wie hoch ist die Förderung?

Im Zuge der Förderung übernimmt das AMS 50 % der Kurskosten sowie 50 % der Personalkosten (ab der 25. Kursstunde). Die Obergrenze der übernommenen Kosten liegt bei 10.000 € pro Arbeitnehmer*in.

Beantragen können Sie die Förderung entweder online über Ihr eAMS Konto oder bei der für Sie zuständigen AMS-Landesgeschäftsstelle.

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Heute müssen Unternehmen immer am Puls der Zeit bleiben, um nicht auf der Strecke zu bleiben.

Höherqualifizierung von Beschäftigten im Bereich soziale Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (AMS)

Diese, ebenfalls vom AMS angebotene Förderung, zielt darauf ab, Mitarbeiter/innen in den Bereichen Gesundheit und Soziales und Elementar-Pädagogik weiterzubilden. Ziel der Förderung ist die Deckung des Fachkräftemangels in diesen Branchen.

Wer wird gefördert?

Die Förderung kann grundsätzlich von allen Unternehmen beantragt werden, die in den oben genannten Branchen tätig sind. Ausgeschlossen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Bund, Länder, Gemeinden).

Folgende Höherqualifizierungen werden gefördert:

  • Aufstieg von der Pflege-Assistenz zur Pflege-Fachassistenz
  • Bzw. von der Pflege Assistenz zur Diplomierten Gesundheits- und Krankenpflege
  • Oder von der Pflege-Fachassistenz zur Diplomierten Gesundheits- und Krankenpflege

Außerdem werden im Zuge dieser Förderung nicht nur Weiterbildungen, sondern auch zahlreiche Ausbildungen gefördert. Eine vollständige Liste finden Sie hier.

Pflegeberufe

Mehrere Institutionen fördern die Mitarbeiterweiterbildung. 

Wie hoch ist die Förderung?

Wird die Förderung gewährleistet, übernimmt das AMS 60 % der Kurs- und Personalkosten. Der Antrag muss allerdings spätestens 4 Wochen vor Ausbildungsbeginn vollständig eingereicht werden.

Beantragen können Sie die Förderung bei Ihrer AMS-Geschäftsstelle. Weitere Informationen zur Höherqualifizierung von Beschäftigten im Bereich soziale Dienstleistungen von allgemeinem Interesse finden Sie hier.

Geförderte Mitarbeiterweiterbildung des Besuches von Bauhandwerkerschulen (AMS)

Die Förderung des Besuches von Bauhandwerkerschulen richtet sich an Unternehmen, in denen mindestens eine Arbeitskraft die Bauhandwerkerschule absolvieren will.

Voraussetzung für die Förderung ist die Mitgliedschaft bei einer dieser Interessensvertretungen:

  • Bundessinnung der Baugewerbe, Zimmermeister oder Steinmetzmeister
  • Fachverband der Bauindustrie

Wird die Förderung genehmigt, übernimmt das AMS 66,67 % des maximal anerkennbaren Bruttolohnes sowie 55 % der Lohnkostenanteile für einen Zeitraum von 14 Wochen pro Schuljahr.

Mehr Informationen zur Förderung finden Sie hier.

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Investitionen in Mitarbeiter*innen ist eine Investition ins Unternehmen.

FEMtech Karriere Förderung – Chancengleichheit in der angewandten Forschung (FFG)

Die FEMtech Karriere Förderung unterstützt Unternehmen, die mehr Frauen in naturwissenschaftlich-technischen Berufen beschäftigen, befördern und halten wollen.

Im Zuge dieser Förderung werden Maßnahmen für Frauenförderung und Chancengleichheit im Unternehmen finanziell gefördert. Dazu gehören verschiedene Aktivitäten wie beispielsweise die Karriereentwicklung qualifizierter Mitarbeiterinnen durch Coaching, Mentoring etc. sowie der Ausbau der Gender-Kompetenz im Unternehmen anhand von Workshops und Trainings.

Mehr Informationen zur Förderung finden Sie hier.

Zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen für Lehrlinge

Auch für die Weiterbildung von Lehrlingen gibt es österreichweite Förderungen. Die Förderung für zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort richtet sich an alle Unternehmen, die berechtigt sind Lehrlinge auszubilden und soll eine höhere Qualität in der Lehrausbildung bewirken.

Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort fördert beispielsweise berufsbezogene Zusatzausbildungen für Lehrlinge oder Vorbereitungskurse auf die Berufsreifeprüfung. Alle weiteren geförderten Maßnahmen finden Sie hier.

Die Höhe der Förderung hängt von der konkreten Weiterbildungsmaßnahme ab. Prinzipiell übernimmt die WKO im Falle einer genehmigten Förderung 75% der Kurskosten bis max. 2.000€ pro Lehrling bzw. max. 20.000€ pro Lehrbetrieb in einem Kalenderjahr.

Mehr Informationen zur Förderung finden Sie hier.

Geförderte Mitarbeiterweiterbildung für Aus- und Weiterbildungen nach Bundesland

Hier finden Sie weitere Aus- und Weiterbildungsförderungen für die unterschiedlichen Bundesländer:

 

Standort Förderung Wer wird gefördert? Was wird gefördert? Wie hoch ist die Förderung?
Burgenland Burgenland Wirtschaftsagentur: Aus- und Weiterbildungen von Unternehmer*innen, Fach- und Führungskräften Burgenländische natürliche und juristische Personen sowie eingetragene Personengesellschaften im Bereich Wirtschaft. Externe Bildungsmaßnahmen für Unternehmer*innen sowie Fach- und Führungskräften, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der derzeitigen Tätigkeit im Unternehmen stehen und überbetrieblich verwertbar sind. Die Wirtschaftsagentur Burgenland erstattet 50% der Kurskosten für Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Betriebe und 35% der Kurskosten für Großunternehmen bis max. 15.000€ pro Kalenderjahr.
Kärnten Qualifizierungsförderung für Beschäftigte Unternehmen, mit Standort in Kärnten. Aus- und Weiterbildungsaktivitäten, vor allem Ausbildungen im Bereich Technologie und Innovation, für Mitarbeiter*innen unter 45 Jahren. Zuschuss in Höhe von 50%, max. 2.500€ der Weiterbildungskosten. Pro Unternehmen max. 25.000€ pro Kalenderjahr.
Kärnten Qualifizierungsscheck Kleinunternehmen aller Branchen, die ihre Mitarbeiter*innen weiter qualifizieren wollen. Aus- und Weiterbildungsaktivitäten, die mind. 1.000€ innerhalb von 12 Monaten erreichen und bei einem zertifizierten Bildungsanbieter absolviert werden. Zuschuss in Höhe von 50%, max. 2.000€ der Weiterbildungskosten.
Kärnten Kärnten: Forschung, Entwicklung und Innovation Unternehmen, die innovative Projekte im Technologie- bzw. Qualifizierungsbereich vollziehen. Förderbar sind zahlreiche Maßnahmen, u.a. Aus- und Weiterbildungskosten für Mitarbeiter*innen. Die Förderhöhe muss mindestens 5.000€ betragen. Die maximale Förderung beträgt 500.000€ pro Kalenderjahr.
Niederösterreich Bildungsteilzeitgeld Für Unternehmen, deren Mitarbeiter sich in Bildungsteilzeit befinden. Die Förderung geht direkt an die Mitarbeiter*innen und dient zum Ausgleich der gekürzten Normalarbeitszeit. Man erhält täglich 0,84€ für jede Arbeitsstunde, um die man seine wöchentliche Normalarbeitszeit reduziert. Mitarbeiter*innen, die ihre Normalarbeitszeit von 40 auf 20 Stunden reduzieren erhalten beispielsweise 504€ pro Monat.
Niederösterreich Niederösterreichische Bildungsförderung Niederösterreichische Unternehmen, die in die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen investieren wollen. Weiterbildungskurse, die der berufsspezifischen Weiterbildung dienen und bei einem zertifizierten bzw. anerkannten Bildungsträger absolviert werden. Die Kurskosten werden bis zu einem bestimmten Prozentsatz je nach Höhe der Kurskosten übernommen (z.B. 80% der Kurskosten bis 1.500€).
Tirol Digitalisierungsförderung Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die seit mindestens fünf Jahren bestehen oder deren Betriebsübernahme mindestens fünf Jahre zurück liegt. Interne und externe Personalkosten im Zusammenhang mit Schulung und Weiterbildung, Entwicklung und Implementation modernster Vermittlungstechniken von Lehr- und Lerninhalten, die zum Aufbau digitaler Kompetenzen der Mitarbeiter*innen dienen. Das Land Tirol übernimmt 50% der Projektkosten bis max. 25.000€ pro Unternehmen.
Salzburg Wirtschaft fördert Arbeitswelten Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen, die ihren Betriebsstandort in Salzburg haben. Projekte, die zu attraktiven Arbeitsbedingungen führen und der persönlichen Weiterbildung der Mitarbeiter dienen. Beispielsweise Seminare zu Themen wie Konflikt- und Selbstmanagement oder richtige Bewegung und Ernährung. Es werden nur Projekte gefördert die den Kostenbetrag von 10.000€ überschreiten. Der Salzburger Wachstumsfond übernimmt 40% der förderbaren Kosten bis max. 25.000€ pro Unternehmen.
Steiermark SFG Erfolgs!Kurs: Weiterbildungen in den Themenfeldern Digitalisierung und Internationalisierung Steirische Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Betriebe, die ihre Mitarbeiter*innen weiterbilden möchten. Gefördert werden Weiterbildungen in den Themenfeldern Digitalisierung und Internationalisierung, u.a. sogar vollständige akademische Lehrgänge Die SFG übernimmt bis zu 50% der Kurskosten bis max. 2.500€ pro Antrag. Pro Jahr können zwei Anträge genehmigt werden.
Steiermark AMS Steiermark: Qualifizierungsförderung für Beschäftigte Steirische Unternehmen, für folgende Mitarbeiter*innen: Arbeitskräfte mit höchstens Pflichtschulabschluss, Frauen mit Lehrabschluss bzw. Abschluss einer berufsbildenden mittleren Schule und Mitarbeiter*innen, die das 45. Lebensjahr vollendet haben. Weiterbildungsmaßnahmen, die mindestens 16 Stunden dauern und zu einer positiven innerbetrieblichen Veränderung der betreffenden Mitarbeiter*innen führen, wie beispielsweise zu höherwertigen Tätigkeiten am Arbeitsplatz oder fachlichen Spezialisierungen. Einmalzuschuss von 50% der Kurskosten sowie 50% der Personalkosten ab der 25. Kursstunde bis max. 10.000€ pro Person und Förderantrag.
Vorarlberg AMS Vorarlberg: Qualifizierungsförderung für Beschäftigte Vorarlberger Unternehmen, für folgende Mitarbeiter*innen: Arbeitskräfte mit höchstens Pflichtschulabschluss, Frauen mit Lehrabschluss bzw. Abschluss einer berufsbildenden mittleren Schule und Mitarbeiter*innen, die das 45. Lebensjahr vollendet haben. Weiterbildungsmaßnahmen, die mindestens 16 Stunden dauern und zu einer positiven innerbetrieblichen Veränderung der betreffenden Mitarbeiter*innen führen, wie beispielsweise zu höherwertigen Tätigkeiten am Arbeitsplatz oder fachlichen Spezialisierungen. Einmalzuschuss von 50% der Kurskosten sowie 50% der Personalkosten ab der 25. Kursstunde bis max. 10.000€ pro Person und Förderantrag.
Vorarlberg Vorarlberger Bildungszuschuss Vorarlberger Kleinunternehmen, bzw. Arbeitnehmer*innen, die höchstens die Matura abgeschlossen haben. Die Höherqualifizierung von selbstständigen Personen bzw. Arbeitnehmer*innen. Gefördert werden u.a. Vorbereitungskurse für die Lehrabschlussprüfung, Universitäts- bzw. Fachhochschullehrgänge und unternehmensbezogene Fachkurse. Einmalzuschuss bis zu 40% der Kurs- und Prüfungsgebühren bis max. 2.500€.
Wien AMS Qualifizierungsförderung für Beschäftigte Wiener Unternehmen, die in Bildungsmaßnahmen für ihre Mitarbeiter*innen investieren. Die Teilnahme an Kursen bei Weiterbildungseinrichtungen, die mindestens 16 Stunden dauern und arbeitsmarktrelevant sind. Das AMS übernimmt 50% der Kurskosten und 50% der Personalkosten ab der 25. Kursstunde.
Wien Nahversorgung und Digitalisierung Wiener Kleinstunternehmen mit überwiegend an Endkunden gerichteter Nahversorgungsfunktion und weniger als zehn Beschäftigten. Schulungsmaßnahmen für Mitarbeiter*innen (z.B. Verkaufsschulung oder Buchführung) und weitere Maßnahmen. Die Wirtschaftsagentur Wien übernimmt 10% der Kosten bis max. 10.000€ pro Jahr.
Wien Sachgüteraktion – Förderung für von Sachgüterunternehmen durchgeführte Innovationsprojekte Bestehende Unternehmen des Produktionsbereichs ohne primären Nahversorgungscharakter mit einer Betriebsstätte in Wien. Schulungs- sowie Qualifizierungskosten von Mitarbeiter*innen sowie weitere Maßnahmen. Die Wirtschaftsagentur Wien übernimmt max. 60% der förderbaren Kosten bis max. 150.000€ pro Projekt.
Wien WAFF Qualifizierungsförderung für berufliche Aus- und Weiterbildung von Arbeitnehmer*innen unter 45 Jahren Wiener Unternehmen, für Mitarbeiter*innen unter 45 Jahren. Der Erwerb von (zusätzlichen) Lehrabschlüssen bzw. vergleichbaren Abschlüssen sowie die Teilnahme an Deutschkursen. Der WAFF übernimmt 50% der Kurskosten bis max. 1.000€ pro Mitarbeiter bzw. 20.000€ pro Jahr.
Wien Wien Digital – Förderung von Digitalisierungsvorhaben in Wiener KMU Wiener KMU, die zum Zeitpunkt der Einreichung bereits seit einem Jahr über eine Betriebsstätte in Wien verfügen. Maßnahmen zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen, Geschäftsmodellen, etc.

Förderbare Kosten: Hard-, Software, externe Beratungskosten sowie Qualifizierungskosten (Weiterbildungsmaßnahmen)

Die Wirtschaftsagentur Wien übernimmt 30% der anerkannten Projektkosten bis max. 40.000€ pro Projekt.
Wien Wiener Medieninitiative-Medienstart Wiener Medienunternehmen und Journalist*innen mit einer Betriebsstätte in Wien. Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen (Projekte), um die Entwicklung von qualitätsvollen Medienangeboten zu unterstützen. Förderbare Kosten: Personalkosten, Kurskosten, Reisekosten, etc. Förderbare Kosten werden zu 75% bis max. 10.000€ pro Projekt übernommen.