Arbeitgeberbewertung

Arbeitgeber*in bewerten – Shame or Fame?

 Nie war es so einfach, eine*n Arbeitgeber*in ins schlechte Licht zu rücken als heute.

Macht den Laden dicht und verknackt die Geschäftsführer. Antiquierte Ar*********, ich schäme mich überhaupt einen Fuß in diesen Betrieb gesetzt zu haben.

Social Media, aber auch extra dafür entwickelte Bewertungsplattformen bieten die ideale Bühne, um (ehemalige) Arbeitgeber*innen zu bewerten. Was kann man gegen ungerechtfertigte Bewertungen tun und können Verantwortliche belangt werden? Mehr dazu in diesem Beitrag. 

Arbeitgeber*in bewerten? Warum eigentlich nicht?

Bestimmt lesen auch Sie, bevor Sie ein Produkt kaufen, Rezensionen von Käufer*innen.  Sind diese durchwegs schlecht, überlegen Sie es sich höchstwahrscheinlich anders und kaufen das Produkt nicht. 

Bei potenziellen Jobkandidat*innen ist das ähnlich. Fast jeder zweite überprüft noch vor der Unternehmenswebsite die Bewertungen des Unternehmens durch Mitarbeiter*innen auf Bewertungsplattformen oder sucht nach anderen Rezessionen oder Kommentaren auf Social-Media. Fallen diese schlecht aus, fällt der*die Arbeitgeber*in durch und wird von der Liste gestrichen. 

Arbeitgeber*in bewerten zum Vorteil nutzen

Gute Bewertungen können eine zusätzliche Unterstützung des Employer Branding sein. Sind die Mitarbeiter*innen zufrieden, kann man das ja über ein solches Portal nach außen kommunizieren. Sind die Bewertungen authentisch, ist das Empfehlungsmarketing vom feinsten und ein schlagkräftiges Argument im War of Talents. 

Positive Arbeitgeberbewertungen kann einem*r Jobsuchenden signalisieren, dass es sich um ein offenes und transparentes Unternehmen handelt. Generation Y und Z steht im Leben und lässt sich nicht mit zurechtgezimmerten Kampagnen in die Irre führen. Sie suchen gezielt nach Feedback von Mitarbeiter*innen, die ihre Arbeitgeber ehrlich und realistisch bewerten. 

Wie bewertet man Arbeitgeber*innen?

Am beliebtesten um den Arbeitgeber zu bewerten sind Bewertungsplattformen wie Kununu. Dort können (ehemalige) Arbeitnehmer*innen ihren Arbeitgeber bewerten und diese Bewertung veröffentlichen. Dabei können Kategorien wie Vorgesetztenverhalten, Arbeitsatmosphäre, Work-Life-Balance, Gehalt & Sozialleistungen, aber auch der Bewerbungsprozess mit maximal fünf Sternen bewerten werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die eigene Erfahrung und Meinung über den Betrieb in einem kurzen Text zusammenzufassen. Egal ob Lehrlinge oder Fachkräfte Arbeitgeber*innen bewerten, alle haben den gleichen Rang. 

Arbeitgeber*in bewerten oder eher dem Ärger Luft machen

Doch leider bieten Bewertungsportale eben auch gekränkten Ex-Mitarbeiter*innen eine öffentliche Bühne um zum Rundumschlag auszuholen. Viele, die dann ihre ehemaligen Arbeitgeber*innen bewerten, nutzen dies, um gezielt Tiefschläge auszuteilen.

 

Arbeitgeber_in bewerten - Risiken und Chancen (2)

Viele, die dann ihre ehemaligen Arbeitgeber*innen bewerten, nutzen dies, um gezielt Tiefschläge auszuteilen. Für die Arbeitgeber*innen gilt – cool bleiben! 

Wie geht man mit negativen Bewertungen auf Bewertungsportalen um?

Wird Ihr Unternehmen als Arbeitgeber*in bewertet, ist es in erster Linie wichtig, Rezensionen zu verfolgen und zu analysieren. Sind diese durchwegs positiv und es taucht nur vereinzelt konstruktive Kritik auf, lohnt es sich, diese aufzugreifen uns ins Haus zu holen. Diskutieren Sie offen in Ihrem Unternehmen über das Problem und suchen Sie gemeinsam mit den Mitarbeiter*innen nach Lösungen. 

Antworten Sie in einer offiziellen Stellungnahme direkt auf der Bewertungsplattform und bieten Sie für den*die Bewerter*in eine Möglichkeit, ihre Anliegen auch betriebsintern an die richtige Stelle zu bringen, wenn nötig auch anonym. 

Positive Gegenrezessionen sind ebenso eine Alternative. Man muss allerdings darauf achten, dass diese nicht übertrieben klingen, sonst nimmt sie niemand erst.

Unterstützung bei Themen wie Employer Branding, Mitarbeiterbindung, Arbeitsklima verbessern, familienfreundliches Unternehmen etc. sind hilfreich. 

Arbeitgeber*in bewerten kann auch zu strafrechtlichen Schritten führen

Natürlich gibt für Arbeitnehmer*innen auch Folgen, wenn sie Regeln bei der Bewertung brechen. Beispielsweise, wenn sie falsche Tatsachen oder Lügen verbreiten oder Arbeitgeberbewertungen zur gezielten Rufschädigung abgegeben. 

Werden fälschlicherweise Rassismusvorwürfe, Sexismus und Diskriminierungsvorwürfe gegen eine*n Arbeitgeber*in laut, können Arbeitgeber*innen eine juristische Überprüfung vornehmen lassen und strafrechtliche Schritte in Erwägung ziehen.  Es kann gegen Beleidigungen, Offenlegung von Betriebsgeheimnissen oder Verstöße gegen den Datenschutz wie Bekanntgabe von Namen etc. vorgegangen werden. 

Die Anonymität der bewertenden Personen auf Bewertungsplattformen wird so lange geschützt, bis es zu einem gesetzeswidrigen Vergehen kommt. Rechtliche Schritte erfordern die Offenlegung der Identität des*der  Bewerter*in.  

Danach entscheidet der*die Arbeitgeber*in, wie vorgegangen wird. Erhält die Person nur eine Abmahnung oder eine Kündigung. Hat die Arbeitgeberbewertung zu schweren wirtschaftlichen Schäden geführt, kann man sogar ein zivilrechtliches Verfahren einleiten. 

Fazit

Arbeitgeber bewerten ist eine gute Sache und sollte von der Chefetage selbst als wertvolles Feedback betrachtet werden. Zumindest so lange keine Regeln dabei gebrochen werden. Manchmal wird man etwas betriebsblind und wenn man Sie als Arbeitgeber bewertet, kann das oft Licht in staubige Ecken werfen. Zu Beginn mag Sie das vielleicht erschrecken, doch bei näherer Betrachtung sind Sie schlussendlich auch froh, den Staub von dort beseitigen zu können. Bleiben Sie also offen und sehen Sie es als Chance, Ihr Unternehmen noch erfolgreicher zu machen.